DRSC-Stellungnahme zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

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06.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' Stellung genommen, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.

Obwohl der Ausschuss konzediert, dass der Interpretationsentwurf eine korrekte Ableitung aus den Standards darstellt, auf die sich das Comittee bezieht, hegt er Bedenken, dass bestimmte Ergebnisse der Anwendung gegebenenfalls nicht die wirtschaftliche Realität der zugrunde liegenden Transaktion widerspiegeln. Außerdem ist er der Meinung, dass der Anwendungsbereich nicht spezifisch genug in Bezug auf auf die Situationen und Umstände ist, auf die er angewendet werden sollte, sodass Zweifel bleiben. Wie verschiedene andere Stellungnehmende ist auch der IFRS-Fachausschuss der Meinung, dass bestimmte Probleme, die mit der vorgeschlagenen Interpretation abgedeckt werden sollen, besser auf Standardebene gelöst werden sollten.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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