Entwurf einer ergänzenden Fachempfehlung für börsennotierte Publikumsgesellschaften

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05.09.2012

Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat auf ihrer letzten Sitzung den Entwurf zu einer ergänzenden Fachempfehlung für börsennotierte ("kotierte") Publikumsgesellschaften genehmigt. Die vorgeschlagenen Regelungen sind vorwiegend im Bereich der Offenlegung angesiedelt und betreffen Sachgebiete, die im bestehenden Regelwerk nicht oder nur rudimentär behandelt werden.

Die neu vorgeschlagenen Regelungen betreffen:

  • die Definition des Begriffs "kotierte Publikumsgesellschaften",
  • die Erstanwendung von Swiss GAAP FER, welche zusätzlich die Übereinstimmung der Vorperiode mit Swiss GAAP FER verlangt,
  • die aktienbezogenen Vergütungen, die als Aufwand zu erfassen sind,
  • die aufzugebenden Geschäftsbereiche, deren Nettoerlös, Betriebsergebnis und Geldfluss aus Betriebstätigkeit nach erfolgter Ankündigung separat offenzulegen sind,
  • das Ergebnis je Beteiligungsrecht, das unverwässert und verwässert auszuweisen ist,
  • die Ertragssteuern, deren wichtigste Abweichungen vom gewichteten durchschnittlich zu erwartenden Steuersatz offenzulegen sind,
  • die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten finanzieller Art, deren Bewertungsgrundsätze und Konditionen offenzulegen sind,
  • die Segmentberichterstattung, die auf Stufe Segmenterlös und -ergebnis anhand der auf oberster Leitungsebene für die Unternehmenssteuerung verwendeten Segmentrechnung offenzulegen ist,
  • die Zwischenberichterstattung, die im Wesentlichen dem Swiss GAAP FER 12 Zwischenberichterstattung entspricht.

Die Stellungnahmefrist endet am 2. November 2012.

Auf der Internetseite der Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) finden Sie eine entsprechende Presseerklärung, der auch ein Artikel von Prof. Dr. Conrad Meyer (Präsident der Fachkommission FER) und Dr. Daniel Suter (Mitglied der Fachkommission FER) zur Entstehung und zum Inhalt der vorgeschlagenen ergänzenden Fachempfehlung beigefügt ist.

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