IASB veröffentlicht Arbeitsentwurf des Abschnitts zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9

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07.09.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) stellt auf seiner Internetseite einen von seinen Mitarbeitern erarbeiteten Arbeitsentwurf des Abschnitts zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 'Finanzinstrumente' zur Verfügung. Der Arbeitsentwurf beruht auf den Vorschlägen des Standardentwurfs ED 2010/13 'Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen', der im Dezember 2010 veröffentlicht wurde, und spiegelt die vorläufigen Entscheidungen des IASB wider, die dieser während der erneuten Erörterung des Entwurfs gefällt hat.

Der Zweck eines Arbeitsentwurfs, der kein offizielles Dokument des Konsultationsprozesses ist, liegt darin, den gefestigten Meinungsstand des IASB widerzuspiegeln und gleichzeitig den Anwendern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Dokument vertraut zu machen.

Bei endgültiger Verabschiedung der Vorschläge wird IFRS 9 Finanzinstrumente um die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung ergänzt. Die entsprechenden Regelungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung würden damit mit Ausnahme der Abschnitts zum Portfolio-Hedging von Zinsrisiken ersetzt.

Der inhaltlich zum Projekt zur Bilanzierung von Sicherungsbezihungen gehörende Themenkomplex „Macro Hedge Accounting“ ist nicht Teil des heute veröffentlichten Arbeitsentwurfs. Der IASB hat entschieden, zunächst ein Diskussionspapier hierzu zu veröffentlichen (im zweiten Halbjahr 2012 erwartet). Bis zur Verabschiedung neuer Regelungen auf Basis dieses Diskussionspapiers und eines darauffolgenden Standardentwurfs einschließlich entsprechender Kommentierungen und Diskussionen bleiben die Regelungen in IAS 39 zu Portfolio-Fair-Value-Hedges von Zinsrisiken bestehen und werden nicht in IFRS 9 überführt.

Die wichtigsten Änderungsbereiche sind die folgenden:

  • stärkere Verbindung des Sicherungsbilanzierungsmodells mit dem Risikomanagement,
  • erweiterter Kreis von Grundgeschäften,
  • erweiterter Kreis von Sicherungsinstrumenten,
  • eine widerrufbare Fair-Value-Option bei der Sicherung bestimmter Kreditrisiken,
  • neue Qualifizierungs- und Effektivitätsvorschriften,
  • neues Konzept der Rekalibrierung von Sicherungsbeziehungen,
  • neue Regelungen in Bezug auf die Beendigung von Sicherungsbeziehungen,
  • erweiterte Angabevorschriften.

Der angestrebte Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kapitels zu Sicherungsbilanzierung sind jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Die Vorschriften sind prospektiv anzuwenden (mit einigen Ausnahmen zu 'grandfatherin'), aber nicht auf Posten, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bereits ausgebucht wurden.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Außerdem haben unsere internationalen Kollegen einen englischsprachigen Podcast aufgezeichnet, in dem die Änderungen, die mit dem Kapitel zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 eingeführt werden, und ihre Auswirkungen auf die Praxis erläutert werden.

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