IDW-Antwort auf den EFRAG-Fragebogen zu Wertminderung
19.09.2012
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Antwort auf deren gemeinsam mit dem italienischen Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilita (OIC) erarbeiteten Fragebogen, der den Wertminderungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte gilt, übersendet.
Der Schwerpunkt des Fragebogens liegt auf dem Nutzen, den Adressaten aus Abschlüssen, die nach den derzeit geltenden Vorschriften für Wertminderungstests von Geschäfts- oder Firmenwerten (IAS 36) erstellt sind, ziehen. Insbesondere wurde nach dem gegenwärtigen Verbot gefragt, Geschäfts- oder Firmenwerte abzuschreiben.
In seinem Schreiben wiederholt das IDW seine Bedenken hinsichtlich des Abschreibungsverbots. Aus konzeptioneller Sicht sei der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ein Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer, der verbraucht und i.d.R. durch selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert ersetzt wird. Dementsprechend sollte nach Meinung des IDW der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auch planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden – ergänzt um einen regelmäßigen Test auf Wertminderung. Der Vorteil einer planmäßigen Abschreibung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts zeigt sich dem IDW zufolge insbesondere dadurch, dass im Zeitablauf die Relevanz des Wertminderungstests, der eine Reihe von Schätzungen und Ermessensentscheidungen erfordert und vom Abschlussprüfer nur verplausibilisiert werden kann, und damit auch das einhergehende Prüfungsrisiko abnehmen.
Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.