IDW-Antwort auf die Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU

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12.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite ein Schreiben an den IASB zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen zur Verfügung. Obwohl der IFRS für KMU nicht in EU-Recht übernommen wurde, spricht sich das IDW für ein Mitwirken an der Fortentwicklung des Standards aus, damit sich der Standard nicht (noch weiter) von einem dem IDW sinnvoll erscheinenden Stand entfernt.

Der IASB hatte im Juni 2012 eine Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information) veröffentlicht, die der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU dienen soll. Das Dokument enthält spezifische Fragen zu einzelnen Abschnitten des Standards und allgemeine Fragen. Eine zusammenfassende Übersetzung aller Fragen steht Ihnen hier zur Verfügung.

In seiner Antwort empfiehlt das IDW unter anderem, die Komplexität des Standards sowie dessen Änderungsgeschwindigkeit so gering wie möglich zu halten. Dementsprechend werden beispielsweise die Vorschläge zur Einführung einer wahlweisen Anwendung des Neubewertungsmodells für Sachanlagen (IAS 16) und der Aktivierungspflicht für Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuordenbar sind (IAS 23), (erneut) abgelehnt.

Darüber hinaus lehnt das IDW eine automatische Anpassung des IFRS für KMU aufgrund von Änderungen der vollen IFRS strikt ab.

Das englischsprachige Schreiben an den IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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