IDW Praxishinweis zu Bewertungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften

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07.09.2012

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen 'IDW Praxishinweis' verabschiedet, der Wirtschaftsprüfern hilft, Anteile an Immobiliengesellschaften zu bewerten, die beispielsweise von Kapitalanlagegesellschaften für Rechnung von Immobiliensondervermögen gehalten werden.

Der IDW Praxishinweis: Bewertung nach §§ 68, 70 InvG (IDW Praxishinweis 1/2012) wird in Heft 9/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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