IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen GRI-Leitlinien

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27.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Globalen Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) zu deren Entwurf der nächsten Generation ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinien ('G4-Richtlinien') zur Verfügung.

Mit dem G4-Entwurf sollen die derzeit anzuwendenden Leitlinien G3.1 weiterentwickelt werden. Er sieht umfangreiche Berichtspflichten für Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung vor. Nach Auffassung des IDW bestehen vergleichbare Berichtspflichten bereits im Lagebericht bzw. sind vergleichbare Berichtspflichten im Diskussionspapier des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) vorgesehen. Um Redundanzen zu vermeiden, sollte die GRI es denjenigen Unternehmen, welche zur Berichterstattung über Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung verpflichtet sind, ermöglichen, in ihren Nachhaltigkeitsberichten auf diese Ausführungen zu verweisen.

Das IDW begrüßt die verbesserten Leitlinien zur Bestimmung von wesentlichen – und somit im Nachhaltigkeitsbericht anzugebenen – Nachhaltigkeitsaspekten. Der GRI wird empfohlen, die bisherige Unterscheidung zwischen Kern- und Zusatzindikatoren infolge dieser verbesserten Leitlinien aufzugeben.

Im G4-Entwurf wird vorgesehen, die bisherigen Anwendungsgrade, anhand derer der Erfüllungsgrad der Berichtsvorgaben durch das Unternehmen angezeigt wird, aufzugeben. Mit dem Ziel, möglichst viele Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermutigen, sollten die Anwendungsebenen nach Auffassung des IDW zumindest solange beibehalten werden, bis die von der GRI angekündigten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittelständischer Unternehmen fertiggestellt sind.

Schließlich begrüßt das IDW die Empfehlung der GRI, den Nachhaltigkeitsbericht prüfen bzw. prüferisch durchsehen zu lassen. Allerdings sollte die GRI weder eigene Prüfungsstandards entwickeln noch (weiterhin) eigene Prüfungshandlungen durchführen. Vielmehr sollte die GRI auf die diesbezügliche Expertise von anerkannten Standardsetzern und Abschlussprüfern zurückgreifen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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