IDW-Stellungnahme zur Micro-Richtlinie über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften
04.09.2012
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Stellungnahme zur Verfügung, die sich mit dem jüngst veröffentlichten Referentenentwurf zur Umsetzung der Micro-Richtlinie befasst.
Das IDW stimmt den Vorschlägen des BMJ im Grundsatz zu. Dies betrifft sowohl die vorgesehenen Erleichterungen für Anhang, Gliederungstiefe sowie Offenlegung als auch die Beibehaltung der grundlegenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Allerdings steht die vorgesehene Nichtanwendung des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB bei Kleinstkapitalgesellschaften nach Ansicht des IDW nicht im Einklang mit der bisherigen Handhabung des true and fair view-Grundsatzes im HGB. In dem Kontext weist das IDW darauf hin, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt wird, wenn ein Abschluss keine Angaben zu ggf. nicht passivierten Verpflichtungen aus sog. Altzusagen oder mittelbaren Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB enthält.
Sie können sich das Schreiben an das BMJ direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.