Singapur verschiebt verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens des Konsolidierungspakets aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten
03.09.2012
Der singapurische Standardsetzer Accounting Standards Council (ASC) hat bekanntgegeben, dass er den Anwendern mehr Zeit geben wird, um die singapurischen Äquivalente der Standards umzusetzen, die das sogenannte Konsolidierungspaket ausmachen und die der Bilanzierung von Konsolidierungen, Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen ausmachen. Der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde um ein Jahr auf den 1. Januar 2014 verschoben. Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung.
Die fünf Standards, FRS 110 Konzernabschlüsse (Äquivalent zu IFRS 10), FRS 111 Gemeinsame Vereinbarungen (Äquivalent zu IFRS 11), FRS 112 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (Äquivalent zu IFRS 12), FRS 27 Separate Abschlüsse (Äquivalent zu IAS 27) and FRS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Äquivalent zu IAS 28) (die der ASC in seiner Presseerklärung als die 'einschlägigen Standards' bezeichnet), sollten ursprünglich für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.
In der Erklärung zur Entscheidung, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben, heißt es von Seiten des ASC:
Im Rahmen des Kontakts mit den Anwendern nach Veröffentlichung der einschlägigen Standards wurde dem ASC deutlich gemacht, dass die Herausforderungen, die die Anwender bei der Umsetzung der einschlägigen Standards sehen, bedeutender sind, als die Anwender angenommen hatten, und dass daher mehr Zeit notwendig sein würde, um die Umsetzungspläne umzusetzen, die für die einschlägigen Standards entworfen worden waren. [...] Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist der ASC zu dem Schluss gekommen, dass es im besten Interesse der Anwender ist, mehr Zeit für die Umsetzung der einschlägigen Standards zu gewähren.
Es hat weltweit bereits mehrere Aufrufe gegeben, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben. In Europa hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Verschiebung des verplichtenden Zeitpunkts des Inkraftretens gefordert und diese Forderung in die Übernahmeempfehlung vom 30. März 2012 aufgenommen. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der EU-Kommission hat diese Forderung in seiner Entscheidung vom 1. Juni 2012 ebenfalls bekräftigt.
Die englischsprachige Presseerklärung zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens in Singapur können Sie sich direkt von der Internetseite des ASC herunterladen.