Stellungnahme des IDW zum Entwurf der Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC

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13.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Verwaltungsrat des DRSC Stellung zu den vom ihm zur Diskussion gestellten Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC genommen. Das IDW stimmt den Vorschlägen im Grundsatz zu, weist allerdings auf noch bestehenden Konkretisierungsbedarf zu einzelnen Aspekten hin.

In seiner Stellungnahme zu den Grundsätzen und Leitlinien gibt das IDW der Meinung Ausdruck, dass in absehbarer Zukunft die Zweiteilung der Rechnungslegung in Deutschland (IFRS einerseits, HGB andererseits) voraussichtlich weiter bestehen bleiben wird. Deshalb sollte das DRSC Überlegungen anstellen, wie die weitere Entwicklung gestaltet werden könne. Dies betreffe vor allem die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die Aufstellung eines befreienden Jahresabschlusses nach den IFRS ermöglicht werden soll. Solche fachlichen Grundsatzfragen sollten stets unter Einbindung der Fachausschüsse des DRSC erörtert werden.

Ferner weist das IDW darauf hin, dass die Zielsetzung, Regelungen zu entwickeln, die zur Darstellung eines möglichst sachgerechten Abbilds der Realität führen, nicht bedeuten darf, dass die Verlässlichkeit von Informationen zugunsten einer erhöhten Relevanz außer Acht gelassen wird, da nur solche Informationen als entscheidungsnützlich angesehen werden können, die ein gewisses Mindestmaß an Verlässlichkeit aufweisen.

Mit Blick auf die Bindungswirkung von fachlichen Verlautbarungen des DRSC sollte nach Meinung des IDW in den Leitlinien festgelegt werden, dass (auch) innerhalb der Verlautbarungen stets klar danach zu differenzieren ist, ob die jeweilige Aussage lediglich eine Vorschrift des IASB oder des HGB wiedergibt, ob eine solche Vorschrift interpretiert bzw. kommentiert wird, ob es sich um eine auf der Basis der geltenden Vorschriften abgegebene Empfehlung handelt oder ob die Aussage eine de-lege-ferenda-Empfehlung beinhaltet.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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