Stellungnahme von EFRAG zu den jährlichen Verbesserungen 2010-2012

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11.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Stellung gegenüber dem IASB zu dessen eine Stellungnahme zu dessen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010-2012)' genommen.

EFRAG stimmt den meisten Vorschlägen im Entwurf und ihrer allgemeinen Zielsetzung zu. Insbesondere bei zwei Änderungen hegt EFRAG aber Bedenken.

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: EFRAG ist der Meinung, dass der IASB nicht nur Folgeänderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente sondern auch an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorschlagen sollte. Außerdem wiederholt EFRAG die Aufforderung, IAS 39 zu ändern und die Bilanzierung aus IFRS 9 von eigenen Kreditrisiken bei finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Erwägung zu ziehen.
  • IAS 12 Ertragsteuern: Obwohl mit den Änderungen nur die Formulierungen im Standard klargestellt werden sollen, sieht EFRAG die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu einem anderen Verständnis der gegenwärtigen Vorschriften führen könnten. Außerdem gehen die vorgeschlagenen Änderungen über die in der zugrundeliegenden Einreichung genannte Problematik hinaus. EFRAG ermutig den IASB zu weiterer Analyse der Auswirkungen der Änderungen, bevor die Vorschläge finalisiert werden.

Insgesamt merkt EFRAG außerdem kritisch an, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu den ohnehin umfangreichen Angaben nach IFRS noch wieder weitere hinzugefügt werden.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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