Treuhand-Kammer nimmt Stellung zum neuen Rechnungslegungsrecht

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28.09.2012

Die schweizerische Treuhand-Kammer hat gegenüber dem Bundesamt für Justiz Stellung zum neuen Rechnungslegungsrecht genommen, das das Schweizer Parlament in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Insbesondere wehrt sich die Treuhand-Kammer gegen den Ausschluss der US-GAAP aus dem Kanon der anerkannten Rechnungslegungsstandards.

Die neue Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sieht vor, dass der Kanon der anerkannten Standards aus den IFRS, dem IFRS für KMU und den Swiss GAAP FER bestehen soll. US-GAAP sollen nur dann noch für die Erstellung eines Abschlusses oder einer Konzernrechnung zulässig sein, wenn ein Unternehmen seine Jahresrechnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach diesem Standard erstellt.

Die Treuhand-Kammer erkennt keinen sachlichen Grund der Nichtanerkennung der US- GAAP. Die Akzeptanz auch der US-GAAP stehe für die Offenheit der Schweizer Volkswirtschaft. Es stehe zu befürchten, dass eine Nichtakzeptanz der US-GAAP die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes beeinträchtigen könnte.

Die Treuhand-Kammer begrüßt in ihrem Schreiben ausdrücklich die geplante Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts per 1. Januar 2013.

Sie können sich die Stellungnahme, die gleichzeitig eine Stellungnahme zur Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) ist, direkt von der Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.

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