Britische Regierung wird Prüfungs- und Bilanzierungsvorschriften für KMU und Tochtergesellschaften vereinfachen

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06.09.2012

John Vincent Cable, der britische Minister für Unternehmen, Innovation und Qualifikationen, hat bekanntgegeben, dass seine Regierung beabsichtigt, mehr Unternehmen zu gestatten, selbst zu entscheiden, ob ihre Abschlüsse einer Prüfung unterzogen werden sollen. Mit dieser Entscheidung werden zusätzliche kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Tochtergesellschaften von der Prüfungspflicht befreit. Außerdem soll es für diese Unternehmen auch einfacher werden, von einer Berichterstattung nach IFRS auf eine Berichterstattung nach britischen Rechnungslegungsvorschriften überzugehen.

Mit der neuen Verordnung soll es KMU möglich sein, eine Ausnahme von der Prüfungspflicht zu erlangen, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • nicht mehr als 50 Mitarbeiter,
  • eine Bilanzsumme von höchstens 3,26 Millionen Pfund,
  • ein Umsatz von weniger als 6,5 Millionen Pfund.
Die britische Regierung beabsichtigt außerdem, die meisten Tochterunternehmen von der Prüfungspflicht auszunehmen, solange deren Muttergesellschaft deren Verbindlichkeiten garantiert.

Des Weiteren wird die britische Regierung auch bestimmten Unternehmen, die derzeit ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, einen Übergang auf die Abschlusserstellung nach britischen Rechnungslegungsstandards gestatten, sodass diese in den Genuss reduzierter Angabevorschriften kommen.

Es wird erwartet, dass die neue Verordnung für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Oktober 2012 enden.

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des britischen Ministeriums für Unternehmen, Innovation und Qualifikationen.

Wir pflegen auf IAS Plus eine eigene Seite mit Informationen zur Rechnungslegung in Großbritannien.

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