Britischer FRC hinterfragt IFRIC-Interpretation zu Abgaben

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03.09.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) Stellung zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' genommen. Der FRC ist nicht der Meinung, dass die vorgeschlagene Interpretation immer zu entscheidungsnützlichen Informationen für Abschlussadressaten führt.

Der FRC gesteht ein, dass die vorgeschlagene Interpretation eine fachlich korrekte Analyse der Frage darstellt, wie IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen auf Abgaben anzuwenden ist. Der FRC zeigt jedoch auf, dass diese Interpretation nicht immer dazu führt, dass der wirtschaftliche Gehalt eines Geschäftsvorfalls dargestellt wird. (Das in der Stellungnahme gewählte Beispiel betrifft britische Bankenabgaben.) Der Mangel einer glaubwürdigen Darstellung der Auswirkungen von Transaktionen, anderen Ereignissen und Bedingungen steht im Widerspruch zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses, in dem gefordert wird, dass Abschlüsse immer die Lage und die Leistung eines Unternehmens getreu den tatsächlichen Umständen abbilden sollten.

Die Tatsache, dass eine fachlich korrekte Interpretation zu Schlussfolgerungen führt, die den Gehalt der zugrundeliegenden Transaktion nicht getreu abbildet, lässt den FRC zu der Schlussfolgerung kommen, dass das zugrundeliegende Prinzip in IAS 37 entweder falsch ist oder im Widerspruch zu IAS 1 steht und daher überprüft werden sollte. Der FRC schließt seine Stellungnahme mit folgender Aussage:

 

Wir sind besorgt, dass eine Bilanzierung und Berichterstattung, die so deutlich vom zugrundeliegenden Gehalt der Transaktion abweicht, das Potenzial birgt, Rechnungslegung in Verruf zu bringen. Daher würden wir empfehlen, diese IFRIC-Interpretation nicht zu finalisieren, sondern das zugrundeliegende Prinzip in IAS 37 an den IASB zwecks Überprüfung zu verweisen.

Mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme stellt sich der FRC auch gegen die vorläufige Einschätzung von EFRAG, dass die Schlussfolgerung des Interpretationsentwurfs zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Adressaten von Abschlüssen führen wird.

Weiterführende Infromationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC:

In deutscher Sprache steht Ihnen auf IAS Plus ein IFRS fokussiert-Newsletter zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 zur Verfügung.

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