Verabschiedung von DRS 20 und DRS 16 (geändert 2012)

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19.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass in seiner 19. Öffentlichen Sitzung am 14. September 2012 der 'Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 Konzernlagebericht' sowie 'Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 Zwischenberichterstattung' verabschiedet wurden.

Sie werden in Kürze dem Bundesministerium der Justiz mit der Bitte um Bekanntmachung gem. § 342 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt, um die damit verbundene Bindungswirkung zu erlangen.

DRS 20 ist für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen unabhängig davon anzuwenden, ob sie nach deutschem Handelsrecht oder den internationalen Vorschriften IFRS erstellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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