Verordnung über in der Schweiz anerkannte Standards zur Rechnungslegung
05.09.2012
Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht (vollständig überarbeiteter 32. Titel des Obligationenrechts), das das Schweizer Parlament in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden soll, ist auch erforderlich geworden, dass der Bundesrat eine Verordnung erlässt, welche Standards zur Rechnungslegung in der Schweiz zulässig sind. Diese Verordnung liegt jetzt im Entwurf vor.
Die neue Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) soll ebenfalls am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. Darin werden folgende Standards als in der Schweiz zulässig genannt:
- die "International Financial Reporting Standards" (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB),
- der "International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities" (IFRS for SMEs) des IASB,
- die "Fachempfehlungen zur Rechnungslegung" (Swiss GAAP FER) der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung,
- die "United States Generally Accepted Accounting Principles" (US-GAAP) des Financial Accounting Standards Board.
Für US-GAAP gilt die Einschränkung, dass ein Unternehmen damit seine Pflicht zur Erstellung eines Abschlusses oder einer Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung nur erfüllen kann, wenn es seine Jahresrechnung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach diesem Standard erstellt.
Auf der Internetseite der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Die Frist zur Anhörung endet am 26. September 2012, um 9 Uhr.
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Schweiz finden Sie jederzeit auf unserer IAS Plus-Länderseite Schweiz.