September

Stellungnahme des IDW zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen

13.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' eingereicht.

Das IDW begrüßt zwar die Bemühungen des Interpretations Committee um Klarstellung mit dem im Mai 2012 veröffentlichten Interpretationsentwurf, allerdings sollte im Fall der Inkonsistenz zweier Standards diese direkt geändert werden, anstatt eine neue Interpretation zu verabschieden.

Das IDW weist auch darauf hin, dass sich nach den aktuellen Regelungen der IFRS der Vorschlag des Interpretations Committee inhaltlich zwar rechtfertigen lasse, jedoch seien andere Bilanzierungsmethoden nicht ausgeschlossen.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Die Zukunft der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor

13.09.2012

Ken Warren, ein Boardmitglied des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und gleichzeitig Mitglied des neuseeländischen Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) hat einen Artikel geschrieben, der einen Einblick in die künftige Ausrichtung der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) des IPSASB bietet. Der Artikel, der den Titel trägt 'IPSAS im Spiegel betrachtet' und der kürzlich auf der Internetseite des neuseeländischen Wirtschaftsprüferinstituts (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) veröffentlicht wurde, ist den konzeptionellen Unterschieden zwischen den IFRS und den IPSAS sowie möglichen Entwicklungen in der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor gewidmet.

Der Artikel folgt den Linien des gegenwärtigen Projekts des IPSASB zur Überarbeitung seines Rahmenkonzepts, das darauf abzielt, den Bedürfnissen des öffentlichen Sektors besser gerecht zu werden. In dem Artikel werden die konzeptionellen Unterschiede zwischen den Ansätzen des IASB und des IPSASB, die sich aus den grundlegenden Unterschieden zwischen gewinnorientierten und Unternehmen des öffentlichen Sektors ergeben, dargestellt. Warren erörtert, was diese Unterschiede für die IPSAS als Folge der bis jetzt im Rahmen des Projekts des IASB gefällten Entscheidungen bedeuten können.

Warren erörtert wie der weitere Adressatenkreis von Abschlüssen des öffentlichen Sektors über den Fokus des Rahmenkonzepts des IASB hinausgeht, der auf Entscheidungen von Kapitalgebern in Bezug auf Ressourcenallokation liegt. Dies führt nach Warrens Meinung zu der Wahrscheinlichkeit, dass solche Sachverhalte wie Veränderungen wichtiger sind als gegenwärtige Situationen, dass Budgets und Vorhersagen und langfristige Nachhaltigkeit  betont werden, dass eine Bewegung hin zu Dienstleistungsberichterstattung besteht und dass Leitlinien zu Sachverhalten entwickelt werden, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind, wie beispielsweise Erträge, die sich nicht aus einem Austausch ergeben, und kontrollierte und regulierte Vermögenswerte.

Warren hält allerdings auch fest, dass die IASB-Vorschriften verwendet werden können, wo keine für den öffentlichen Sektor spezifischen Probleme auftreten:

 

Wenn die identifizierten Schlüsselmerkmale nicht greifen, besteht meiner Meinung nach kein Grund, dass der IPSASB die Vorschriften des IASB zu einem bestimmten Sachverhalt ändert. Die Verwendung des IASB-Ansatzes unter solchen Umständen setzt nicht nur Zeit des IPSASB frei, die dieser verwenden kann, um sich kritischeren Erwartungen seiner Anwender zu widmen, sie hätte auch positive Auswirkungen im Hinblick auf Verständlichkeit und Kostenreduzierung, wenn ähnliche Geschäftsvorfälle und Ereignisse ähnliche Bewertungs- und Ansatzkriterien unter IPSAS und IFRS haben.

Die künftige Ausrichtung der IPSAS ist von kritischer Bedeutung in Neuseeland, da in dem derzeit entwickelten gestuften Berichterstattungsrahmenkonzept vorgeschlagen wird, die IPSAS als Grundlage für Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu verwenden. Entwürfe, in denen vorgeschlagen wird, IPSAS-basierte Vorschriften umzusetzen, waren im Juni 2012 veröffentlicht worden; Stellungnahmen sind noch bis Mitte Dezember möglich.

Den englischsprachigen Artikel von Warren können Sie direkt auf der NZICA-Internetseite lesen.

Stellungnahme des IDW zum Entwurf der Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC

13.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Verwaltungsrat des DRSC Stellung zu den vom ihm zur Diskussion gestellten Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC genommen. Das IDW stimmt den Vorschlägen im Grundsatz zu, weist allerdings auf noch bestehenden Konkretisierungsbedarf zu einzelnen Aspekten hin.

In seiner Stellungnahme zu den Grundsätzen und Leitlinien gibt das IDW der Meinung Ausdruck, dass in absehbarer Zukunft die Zweiteilung der Rechnungslegung in Deutschland (IFRS einerseits, HGB andererseits) voraussichtlich weiter bestehen bleiben wird. Deshalb sollte das DRSC Überlegungen anstellen, wie die weitere Entwicklung gestaltet werden könne. Dies betreffe vor allem die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die Aufstellung eines befreienden Jahresabschlusses nach den IFRS ermöglicht werden soll. Solche fachlichen Grundsatzfragen sollten stets unter Einbindung der Fachausschüsse des DRSC erörtert werden.

Ferner weist das IDW darauf hin, dass die Zielsetzung, Regelungen zu entwickeln, die zur Darstellung eines möglichst sachgerechten Abbilds der Realität führen, nicht bedeuten darf, dass die Verlässlichkeit von Informationen zugunsten einer erhöhten Relevanz außer Acht gelassen wird, da nur solche Informationen als entscheidungsnützlich angesehen werden können, die ein gewisses Mindestmaß an Verlässlichkeit aufweisen.

Mit Blick auf die Bindungswirkung von fachlichen Verlautbarungen des DRSC sollte nach Meinung des IDW in den Leitlinien festgelegt werden, dass (auch) innerhalb der Verlautbarungen stets klar danach zu differenzieren ist, ob die jeweilige Aussage lediglich eine Vorschrift des IASB oder des HGB wiedergibt, ob eine solche Vorschrift interpretiert bzw. kommentiert wird, ob es sich um eine auf der Basis der geltenden Vorschriften abgegebene Empfehlung handelt oder ob die Aussage eine de-lege-ferenda-Empfehlung beinhaltet.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Neue 'IFRS in Focus'-Newsletter im Zusammenhang mit dem Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung

12.09.2012

Unsere internationalen Kollegen haben im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Arbeitsentwurfs zur Sicherungsbilanzierung zwei neue Ausgaben des 'IFRS in Focus-Newsletters' verfasst.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 7. September 2012 auf seiner Internetseite einen von seinen Mitarbeitern erarbeiteten Arbeitsentwurf des Abschnitts zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 Finanzinstrumente zur Verfügung.

In zwei Newslettern setzen sich die Kollegen mit diesem Arbeitsentwurf auseinander:

Einen Überblick über alle aktuellen Publikationen auf IAS Plus haben Sie stets auch unter dem Reiter "Publikationen" auf unserer Startseite.

'EFRAG Update' mit Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen von Ende August und September

12.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Septemberausgabe 2012 ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben.

Der Newsletter enthält eine Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen von Ende August und Anfang September 2012. Höhepunkte waren die Verabschiedung der Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 hinsichtlich der Übergangsvorschriften und in Bezug auf die jährlichen Verbesserungen 2009-2011 und die Erarbeitung zweier Stellungnahmen gegenüber dem IFRS Interpretations Committee (zu Abgaben) und gegenüber dem IASB (zu den jährlichen Verbesserungen 2010-2012).

Sie können sich die neueste Ausgabe des englischsprachigen EFRAG Update-Newsletters direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Jahresbericht des AcSB mit allgemeinen Beobachtungen zum Erfolg der IFRS-Übernahme

12.09.2012

Der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) hat seinen Jahresbericht 2011-2012 veröffentlicht, in dem er sich auch kritisch mit seiner Strategie in Bezug auf die verpflichtende Übernahme der IFRS durch öffentlich rechenschaftsflichtige Unternehmen und das Gestatten der Anwendung der IFRS durch andere Unternehmen auseinandersetzt.

Der Jahresbericht, der Ende letzten Monats veröffentlicht wurde, enthält einen langen Abschnitt, in dem die Strategie der IFRS-Übernahme durch den AcSB kritisch beleuchtet wird. In dem Bericht wird festgehalten, dass sich aus jüngsten Rückmeldungen ergibt, dass die Zufriedenheit mit den IFRS "allgemein gesunken" ist und dass "einige Anwender die Übernahme der IFRS hinterfragen oder ablehnen, wobei nur relativ wenige Gegner ihre Meinung öffentlich kund tun".

Die wesentlichen Kritikpunkte, die vom AcSB genannt werden, sind die Übergangskosten (insbesondere für kleinere Unternehmen), branchenspezifische Sachverhalte und Kanadas Entscheidung, auf IFRS überzugehen, vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in den Vereinigten Staaten.

Trotz dieser Bedenken komt der AcSB zu dem Schluss, dass es "seiner Meinung nach keine neuen Argumente oder Hinweise gibt, die die gewählte Strategie in Frage stellen" und dass zwar die IFRS der Verbesserung bedürfen, sie aber den einzigen gangbaren Weg darstellen, das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards zu erreichen und so zum verbesserten Funktionieren der globalen Finanzmärkte beizutragen.

Im Bericht wird auch festgehalten, dass es "unerwünschte Abweichungen in der Praxis" bei einigen Fragen der Interpretation der IFRS gebe. Der AcSB äußert auch einen Mangel an Zufriedenheit mit der Arbeit des IFRS Interpretations Committee in den letzten Jahren, da das Committe es nicht in ausreichendem Maß geschafft habe, hilfreiche Leitlinien zur Anwendung der IFRS zur Verfügung zu stellen. Einige der Bedenken des AcSB seien aber zumindest teilweise durch die Überprüfungen durch das Überwachungsgremium und durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung adressiert worden.

In Bezug auf die branchenspezifischen Sachverhalte nennt der AcSB in seinem Bericht insbesondere den Mangel an klaren Leitlinien zur Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen und gibt seiner Meinung Ausdruck, dass der IASB sein entsprechendes Projekt zu diesem Thema als eine wesentliche Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 wieder aufnehmen sollte. Der AcSB wiederholt aber auch noch einmal seine Auffassung, dass "dem allgemeinen Wohl besser gedient ist, wenn keine lokalen Ausnahmen oder interpretierende Zusätze an den IFRS bei diesem Thema vorgenommen werden", auch wenn es abweichende bilanzielle Behandlungen gibt, die sich aus dem Aufschub der Übernahme der IFRS durch betroffene Unternehmen und der Entscheidung der kanadischen Wertpapieraufsichten, diesen Unternehmen 2012-2014 die Anwendung von US-GAAP anstelle der IFRS zu gestatten, ergeben.

Den englischsprachigen Jahresbericht können Sie sich direkt von der Internetseite des AcSB herunterladen.

IDW-Antwort auf die Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU

12.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite ein Schreiben an den IASB zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen zur Verfügung. Obwohl der IFRS für KMU nicht in EU-Recht übernommen wurde, spricht sich das IDW für ein Mitwirken an der Fortentwicklung des Standards aus, damit sich der Standard nicht (noch weiter) von einem dem IDW sinnvoll erscheinenden Stand entfernt.

Der IASB hatte im Juni 2012 eine Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information) veröffentlicht, die der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU dienen soll. Das Dokument enthält spezifische Fragen zu einzelnen Abschnitten des Standards und allgemeine Fragen. Eine zusammenfassende Übersetzung aller Fragen steht Ihnen hier zur Verfügung.

In seiner Antwort empfiehlt das IDW unter anderem, die Komplexität des Standards sowie dessen Änderungsgeschwindigkeit so gering wie möglich zu halten. Dementsprechend werden beispielsweise die Vorschläge zur Einführung einer wahlweisen Anwendung des Neubewertungsmodells für Sachanlagen (IAS 16) und der Aktivierungspflicht für Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuordenbar sind (IAS 23), (erneut) abgelehnt.

Darüber hinaus lehnt das IDW eine automatische Anpassung des IFRS für KMU aufgrund von Änderungen der vollen IFRS strikt ab.

Das englischsprachige Schreiben an den IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Tagesordnung für die Septembersitzung 2012 des IFRS Interpretations Committee

11.09.2012

Das IFRS Interpretations Committee wird am Dienstag und Mitwwoch, den 18.-19. September 2012 in den Büroräumen des IASB in London tagen. Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Eine vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Sie können die vorläufige Tagesordnung hier einsehen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG-Stellungnahme zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

11.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' Stellung genommen, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.

EFRAG hatte im Stellungnahmeentwurf vom Juli 2012 konzidiert, dass der Interpretationsentwurf eine korrekte Ableitung aus den zugrundeliegenden Standards darstellt, weist in der jetzt veröffentlichten endgültigen Stellungnahme allerdings wie viele andere Stellungnehmende darauf hin, dass bestimmte Ergebnisse der der vorgeschlagenen Interpretation obwohl richtig abgeleitet gegebenenfalls nicht die wirtschaftliche Realität der zugrunde liegenden Transaktion widerspiegeln. Daher spricht sich EFRAG für eine umfassende Lösung der Problematik unter Einbeziehung von möglichen Änderungen an Standards selbst aus.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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