September

IDW-Stellungnahme zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsultationsprozess

11.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber der IFRS-Stiftung zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsultationsprozess Stellung genommen, das im Mai 2012 herausgegeben wurde.

Das IDW befürwortet in seiner Stellungnahme zum Entwurf unter anderem die Aufnahme eines separaten Kapitels zur Aufsicht über den Standardentwicklungsprozess durch den Treuhänderausschusses der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) sowie die Einführung eines Forschungsprogramms, in dessen Rahmen der Überarbeitungsbedarf der IFRS ermittelt und das in enger Zusammenarbeit zwischen dem IASB und nationalen Standardsetzern, Vertretern des Berufstands der Wirtschaftsprüfung, Akademikern und anderen durchgeführt werden soll.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

Stellungnahme von EFRAG zu den jährlichen Verbesserungen 2010-2012

11.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Stellung gegenüber dem IASB zu dessen eine Stellungnahme zu dessen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010-2012)' genommen.

EFRAG stimmt den meisten Vorschlägen im Entwurf und ihrer allgemeinen Zielsetzung zu. Insbesondere bei zwei Änderungen hegt EFRAG aber Bedenken.

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: EFRAG ist der Meinung, dass der IASB nicht nur Folgeänderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente sondern auch an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorschlagen sollte. Außerdem wiederholt EFRAG die Aufforderung, IAS 39 zu ändern und die Bilanzierung aus IFRS 9 von eigenen Kreditrisiken bei finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Erwägung zu ziehen.
  • IAS 12 Ertragsteuern: Obwohl mit den Änderungen nur die Formulierungen im Standard klargestellt werden sollen, sieht EFRAG die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu einem anderen Verständnis der gegenwärtigen Vorschriften führen könnten. Außerdem gehen die vorgeschlagenen Änderungen über die in der zugrundeliegenden Einreichung genannte Problematik hinaus. EFRAG ermutig den IASB zu weiterer Analyse der Auswirkungen der Änderungen, bevor die Vorschläge finalisiert werden.

Insgesamt merkt EFRAG außerdem kritisch an, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu den ohnehin umfangreichen Angaben nach IFRS noch wieder weitere hinzugefügt werden.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IFRS-Podcast von Deloitte - Arbeitsentwurf des IASB zur Sicherungsbilanzierung

07.09.2012

In diesem Podcast erläutern, Andrew Spooner, verantwortlicher Deloitte-Partner für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS, und Kush Patel, Director im britischen Centre of Excellence, die Änderungen, die mit dem Kapitel zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 eingeführt würden, wie die Vorschriften von den Vorschlägen im Entwurf von 2010 abweichen und die Auswirkungen, die die Änderungen in der Praxis haben werden.

Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsentwurf des Mitarbeiterstabs des Abschnitts zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 Finanzinstrumente gegenüber den bisherigen Bestimmungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind die folgenden:

  • stärkere Verbindung des Sicherungsbilanzierungsmodells mit dem Risikomanagement,
  • erweiterter Kreis von Grundgeschäften,
  • erweiterter Kreis von Sicherungsinstrumenten,
  • eine widerrufbare Fair-Value-Option bei der Sicherung bestimmter Kreditrisiken,
  • neue Qualifizierungs- und Effektivitätsvorschriften,
  • neues Konzept der Rekalibrierung von Sicherungsbeziehungen,
  • neue Regelungen in Bezug auf die Beendigung von Sicherungsbeziehungen,
  • erweiterte Angabevorschriften.

Sie werden im Podacst, den Sie sich hier herunterladen können, erläutert.

Robert Bruce-Kolumne zum heute veröffentlichten Arbeitsentwurf zu Sicherungsbilanzierung

07.09.2012

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, beleuchtet in seiner neuesten Kolumne den heute veröffentlichten Arbeitsentwurf zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und sieht positive Signale von Transparenz und einem allgemeinen Verständnis von Risiken.

Außerdem hebt er hervor, dass mit der Veröffentlichung des Arbeitsentwurfs der IASB erstmals die Öffentlichkeit in den Projektschritt der Konsistenzprüfung einbezieht. Die Konsistenzprüfung (auch "fatal flaw review" genannt) wird üblicherweise kurz vor Veröffentlichung eines vollendeten Standards von wenigen Experten durchgeführt, um den Wortlaut des künftigen Standards auf Unstimmigkeiten oder Fehler zu prüfen. In diesem Falle hingegen wird dieser Prüfschritt ausgeweitet und die Öffentlichkeit einbezogen. Transparenz gilt in diesem Fall also nicht nur im Hinblick darauf, dass das Modell für die Sicherungsbilanzierung stärker mit dem Risikomanagement verbunden wird, sondern auch, dass der IASB die Öffentlichkeit stärker in den gesamten Entwicklungsablauf eines Standards einbezieht.

Zur neuesten englischsprachigen Kolumne von Robert Bruce gelangen Sie hier.

Stellungnahme des DRSC zu den jährlichen Verbesserungen 2010-2012

07.09.2012

Der DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen eine Stellungnahme zu dessen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010-2012)' genommen.

In der Stellungnahme stimmt der Fachausschss den meisten der vorgeschlagenen Änderungen aus dem Zyklus jährlicher Verbesserungen 2012-2012 zu, hat aber Anmerkungen zu den Änderungen an IFRS 3, IAS 1 und IAS 12.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

IASB veröffentlicht Arbeitsentwurf des Abschnitts zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9

07.09.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) stellt auf seiner Internetseite einen von seinen Mitarbeitern erarbeiteten Arbeitsentwurf des Abschnitts zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 'Finanzinstrumente' zur Verfügung. Der Arbeitsentwurf beruht auf den Vorschlägen des Standardentwurfs ED 2010/13 'Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen', der im Dezember 2010 veröffentlicht wurde, und spiegelt die vorläufigen Entscheidungen des IASB wider, die dieser während der erneuten Erörterung des Entwurfs gefällt hat.

Der Zweck eines Arbeitsentwurfs, der kein offizielles Dokument des Konsultationsprozesses ist, liegt darin, den gefestigten Meinungsstand des IASB widerzuspiegeln und gleichzeitig den Anwendern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Dokument vertraut zu machen.

Bei endgültiger Verabschiedung der Vorschläge wird IFRS 9 Finanzinstrumente um die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung ergänzt. Die entsprechenden Regelungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung würden damit mit Ausnahme der Abschnitts zum Portfolio-Hedging von Zinsrisiken ersetzt.

Der inhaltlich zum Projekt zur Bilanzierung von Sicherungsbezihungen gehörende Themenkomplex „Macro Hedge Accounting“ ist nicht Teil des heute veröffentlichten Arbeitsentwurfs. Der IASB hat entschieden, zunächst ein Diskussionspapier hierzu zu veröffentlichen (im zweiten Halbjahr 2012 erwartet). Bis zur Verabschiedung neuer Regelungen auf Basis dieses Diskussionspapiers und eines darauffolgenden Standardentwurfs einschließlich entsprechender Kommentierungen und Diskussionen bleiben die Regelungen in IAS 39 zu Portfolio-Fair-Value-Hedges von Zinsrisiken bestehen und werden nicht in IFRS 9 überführt.

Die wichtigsten Änderungsbereiche sind die folgenden:

  • stärkere Verbindung des Sicherungsbilanzierungsmodells mit dem Risikomanagement,
  • erweiterter Kreis von Grundgeschäften,
  • erweiterter Kreis von Sicherungsinstrumenten,
  • eine widerrufbare Fair-Value-Option bei der Sicherung bestimmter Kreditrisiken,
  • neue Qualifizierungs- und Effektivitätsvorschriften,
  • neues Konzept der Rekalibrierung von Sicherungsbeziehungen,
  • neue Regelungen in Bezug auf die Beendigung von Sicherungsbeziehungen,
  • erweiterte Angabevorschriften.

Der angestrebte Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kapitels zu Sicherungsbilanzierung sind jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Die Vorschriften sind prospektiv anzuwenden (mit einigen Ausnahmen zu 'grandfatherin'), aber nicht auf Posten, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bereits ausgebucht wurden.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Außerdem haben unsere internationalen Kollegen einen englischsprachigen Podcast aufgezeichnet, in dem die Änderungen, die mit dem Kapitel zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 eingeführt werden, und ihre Auswirkungen auf die Praxis erläutert werden.

IDW Praxishinweis zu Bewertungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften

07.09.2012

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen 'IDW Praxishinweis' verabschiedet, der Wirtschaftsprüfern hilft, Anteile an Immobiliengesellschaften zu bewerten, die beispielsweise von Kapitalanlagegesellschaften für Rechnung von Immobiliensondervermögen gehalten werden.

Der IDW Praxishinweis: Bewertung nach §§ 68, 70 InvG (IDW Praxishinweis 1/2012) wird in Heft 9/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Britische Regierung wird Prüfungs- und Bilanzierungsvorschriften für KMU und Tochtergesellschaften vereinfachen

06.09.2012

John Vincent Cable, der britische Minister für Unternehmen, Innovation und Qualifikationen, hat bekanntgegeben, dass seine Regierung beabsichtigt, mehr Unternehmen zu gestatten, selbst zu entscheiden, ob ihre Abschlüsse einer Prüfung unterzogen werden sollen. Mit dieser Entscheidung werden zusätzliche kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Tochtergesellschaften von der Prüfungspflicht befreit. Außerdem soll es für diese Unternehmen auch einfacher werden, von einer Berichterstattung nach IFRS auf eine Berichterstattung nach britischen Rechnungslegungsvorschriften überzugehen.

Mit der neuen Verordnung soll es KMU möglich sein, eine Ausnahme von der Prüfungspflicht zu erlangen, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • nicht mehr als 50 Mitarbeiter,
  • eine Bilanzsumme von höchstens 3,26 Millionen Pfund,
  • ein Umsatz von weniger als 6,5 Millionen Pfund.
Die britische Regierung beabsichtigt außerdem, die meisten Tochterunternehmen von der Prüfungspflicht auszunehmen, solange deren Muttergesellschaft deren Verbindlichkeiten garantiert.

Des Weiteren wird die britische Regierung auch bestimmten Unternehmen, die derzeit ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, einen Übergang auf die Abschlusserstellung nach britischen Rechnungslegungsstandards gestatten, sodass diese in den Genuss reduzierter Angabevorschriften kommen.

Es wird erwartet, dass die neue Verordnung für Geschäftsjahre in Kraft tritt, die am oder nach dem 1. Oktober 2012 enden.

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des britischen Ministeriums für Unternehmen, Innovation und Qualifikationen.

Wir pflegen auf IAS Plus eine eigene Seite mit Informationen zur Rechnungslegung in Großbritannien.

DRSC-Stellungnahme zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

06.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' Stellung genommen, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.

Obwohl der Ausschuss konzediert, dass der Interpretationsentwurf eine korrekte Ableitung aus den Standards darstellt, auf die sich das Comittee bezieht, hegt er Bedenken, dass bestimmte Ergebnisse der Anwendung gegebenenfalls nicht die wirtschaftliche Realität der zugrunde liegenden Transaktion widerspiegeln. Außerdem ist er der Meinung, dass der Anwendungsbereich nicht spezifisch genug in Bezug auf auf die Situationen und Umstände ist, auf die er angewendet werden sollte, sodass Zweifel bleiben. Wie verschiedene andere Stellungnehmende ist auch der IFRS-Fachausschuss der Meinung, dass bestimmte Probleme, die mit der vorgeschlagenen Interpretation abgedeckt werden sollen, besser auf Standardebene gelöst werden sollten.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Das Rahmenkonzept vereinbaren: Paul Druckman

06.09.2012

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat Paul Druckman, den Vorstandsvorsitzenden des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) interviewt.

Er hat mit Druckman über den Weg hin zu einem gemeinsamen Rahmenkonzept für ein System der integrierten Berichterstattung weltweit gesprochen, über Fortschritte, die wachsende Unterstützung durch Anleger und Analysten, die Haltung der Börsen und was es bedeutet, 'mehr als Zahlen' zu liefern. Der Bogen des Gesprächs spann sich von der Zusammenfassung der Rückmeldungen zum IIRC-Diskussionspapier mit dem Titel Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert bis zur Gründung des neuen Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) in den Vereinigten Staaten.

Zur neuesten englischsprachigen Kolumne von Robert Bruce gelangen Sie hier.

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