2012

Bilanzierung von islamischen Finanzgeschäften

08.11.2012

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat ein zweiteiliges Memorandum veröffentlicht, das von seinem Stab erarbeitet wurde und in dem islamische Finanzgeschäfte, die bilanzielle Behandlung verschiedener islamischer Finanzinstrumente und die Gründe erläutert werden, warum der MASB entschieden hat, dass islamischen Finanzinstitute in Malaysia keine Ausnahme gewährt wird und diese die malaysischen Rechnungslegungsstandards (Malaysian Financial Reporting Standards, MFRS), die den IFRS äquivalent sind, anwenden müssen. Das Memorandum schließt mit einem Appell an den IASB, islamische Bilanzierungsfragen zu bedenken.

Das zweiteilige Memorandum des Stabs des MASB enthält Sichtweisen, "die nicht notwendigerweise die offizielle Sichtweise des MASB darstellen", und bietet einen Überblick über islamische Finanzgeschäfte und ihren Ursprung in der modernen globalen Wirtschaft, dem eine Analyse verschiedener Bilanzierungsfragen folgt.

Der erste Teil des englischsprachigen Memorandums erläutert den Hintergrund vieler islamischer Finanztransaktionen, wobei erläutert wird, dass sie durch die Verwendung von Handelsverträgen anstelle von Krediten charakterisiert sind, wo wiederum der Handelsgegenstand ein materieller Vermögenswert oder ein gestatteter immaterieller Vermögenswert (deren Bandbreite beschränkt ist) sein muss. Der Scharia'a gemäße Vorschriften wie beispielsweise das Verbot, Zinsen zu nehmen, oder die Vorschrift, bestimmte Vermögenswerte nicht zum Gegenstand eines Handels machen zu dürfen, und zugehörige Erwägungen werden ebenfalls erläutert.

In dem Memorandum wird dann die Behandlung von islamischen Finanzgeschäften unter den Standards, die von der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) herausgegeben werden, und unter den IFRS verglichen und gegenübergestellt. Es wird festgehalten, dass "die AAOIFI in der Vergangenheit zwei Kernkonzepte der IFRS nicht unterstützt hat: Inhalt vor Form und Zeitwert des Geldes".

In Bezug auf Inhalt vor Form wird in dem Memorandum festgehalten: "Obwohl islamische und herkömmliche Finanzgeschäfte hinsichtlich Philosophie und rechtlicher Form stark voneinander abweichen, werden erstere oft so ausgestaltet, dass sie die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen haben wie letztere." Es werden auch Beispiele genannt, wie die Bilanzierung für gleiche Instrumente unter den AAOIFI-Standards und unter IFRS aussieht.

Im ersten Teil des Memorandums wird zur Frage der Anwendung der IFRS folgende Schlussfolgerung gezogen:

Nach Meinung des MASB sind Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen ebenso wertvoll wie wenn nicht gar wertvoller als Informationen zur gesetzlichen Form des Vertrags. Trotz der Unterschiede in der vertraglichen Form sind viele islamische Finanzprodukte darauf ausgelegt, die wirtschaftlichen Auswirkungen herkömmlicher Produkte zu replizieren. Deshalb neigt der MASB eher den Ansatz- und Bewertungsgrundlagen der IFRS zu, die den wirtschaftlichen Gehalt von Transaktionen betonen. Der MASB versteht, dass die Form eines Vertrags aus islamischer Perspektive ebenfalls wichtig ist, und ermutigt daher zu entsprechenden Angaben (die die Angaben beinhalten können, die von der AAOIFI empfohlen werden), um hervorzuheben, ob die Gebote der Scharia'a eingehalten werden, und um zwischen der Scharia'a gemäßen und herkömmlichen Verträgen zu unterscheiden, die auf eine ähnliche Art und Weise angesetzt und bewertet werden.

Diese Schlussfolgerung in Kombination mit Bedenken, dass die Standards der AAOIFI "auf bestimmte Verwendungen einer begrenzten Anzahl von Verträgen ausgerichtet sind" und dass "das Bestehen separater islamischer Standards zu unerwünschten Arbitrage- und Missbrauchsmöglichkeiten führen kann", hat den MASB dazu bewogen, keine Ausnahme für islamische Finanzinstitute unter den MFRS zu gewähren.

Der zweite Teil des Memorandums ist der Analyse einiger aktuellen Fragen der Anwendung der IFRS auf islamische Finanzgeschäfte gewidmet. Dazu gehören:

  • Islamische Leasinggeschäfte (ijarah) sowohl unter IAS 17 Leasingverhältnisse als auch unter den Vorschlägen, die im Rahmen des IASB-Projekts zu Leasingverhältnissen erarbeitet werden, wobei festgehalten wird, dass der gegenwärtige Ansatz, ijarah normalerweise als Mietleasingverhältnisse zu klassifizieren, selten zu einer außerbilanziellen Behandlung führt;
  • Islamische Einlagen (auf Grundlage von mudarabah und wakalah), die normalerweise als Verbindlichkeiten dargestellt werden (im Grunde genommen Einlagen) aber bei denen die malaysische Zentralbank, Bank Negara Malaysia, zur Behandlung als 'Anlagekonto' ermutigt, das außerbilanziell behandelt werden aber auch möglicherweise in einigen Fällen unter IAS 27 oder IFRS 10 konsolidiert werden kann;
  • Islamische Versicherungen (takaful), wo sich die Frage ergibt, wie qard zu bilanzieren sind, zinsfreie Darlehen, die ein takaful-Anbieter auf die Einlagen seiner Teilnehmer gewährt, die entweder nach IAS 39 oder nach IAS 27 als einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft ähnlich bilanziert werden oder einfach als Aufwand erfasst werden können.

Die Schlussfolgerung des zweiten Teils des Memorandums ist, dass es "ein Grund für Besorgnis" sei, dass diese Sachverhalte allein im malaysischen Kontext abgehandelt werden und der IASB sich wenig einbringt. Der finale Appell lautet: "Der Stab des MASB ist der Meinung, dass es höchste Zeit ist, dass der IASB selbst sich der Bilanzierungsfragen in Bezug auf islamische Finanzgeschäfte annimmt."

Die beiden Teile des englischsprachigen Memorandums stehen Ihnen auf der Internetseite des MASB zur Verfügung:

IFRS in Focus-Newsletter zu den Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften

07.11.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine neue Ausgaben des 'IFRS in Focus'-Newsletters herausgegeben. Thema des Newsletters sind die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27, die der IASB am 31. Oktober 2012 in Bezug auf Investmentgesellschaften vorgenommen hat.

Mit den Änderungen hat der IASB eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse eingeführt. Diese gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt. Investmentgesellschaften bewerten ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Mit den Änderungen werden auch neue Angabevorschriften in Bezug auf Investmentgesellschaften in IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen und IAS 27 Separate Abschlüsse aufgenommen. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

In dem jetzt veröffentlichten Newsletter werden alle Änderungen beschrieben und zusammengefasst.

Sie können ihn sich hier herunterladen.

Einen Überblick über neu auf IAS Plus eingestellte Publikationen haben Sie jederzeit über den Reiter "Publikationen" auf unserer Startseite. Alle Publikationen werden außerdem automatisch auch den entsprechenden Nachrichten, Standards, Rechtskreisen sowie Ressourcen- und Projektseiten zugeordnet und sind dort in der rechten Spalte unter "Zugehörige Publikationen" zu finden.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

07.11.2012

Das IFRS Interpretations Committee wird seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung am 13. und 14. November 2012 in London abhalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Eine vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Sie können die vorläufige Tagesordnung hier einsehen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Hans Hoogervorst spricht offen über Leasingverhältnisse, Konvergenz und weitere Themen

07.11.2012

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat in den letzten Tagen bei verschiedenen Gelegenheiten eine Reihe von Themen erörtert. Zu diesen gehören Herausforderungen bei einigen Projekten des IASB wie beispielsweise Leasingverhältnisse mit den Versuchen der lobbyistischen Einflussnahme gegen die Vorschläge, die globale Übernahme der IFRS einschließlich der Situation in den Vereinigten Staaten, Regelungen in Bezug auf die Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Standardsetzung und künftige Prioritäten und sogar die Möglichkeit, die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten neu zu untersuchen.

Der IASB hat das Manuskript einer öffentlichen Vorlesung zur Verfügung gestellt, die Hoogervorst an der London School of Economics am 6. November 2012 hielt. Seine Vorlesung mit dem Titel Harmonisierung der Rechnungslegung und globale wirtschaftliche Konsequenzen spiegelte viele Themen und Aussagen wider, die Hoogervorst bei einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) am Tag vorher, am 5. November 2012, gemacht hat, bei der er von den Mitgliedern des Ausschusses befragt wurde.

Leasingverhältnisse

In der Vorlesung legte Hoogervorst den Schwerpunkt insbesondere auf die Schwierigkeiten, denen sich das Projekt zu Leasingverhältnissen ausgesetzt sieht. Er wies darauf hin dass "die große Mehrheit der Leasingverträge nicht in der Bilanz erfasst sind, obwohl sie normalerweise ein starkes Finanzierungselement aufweisen". Er betonte, dass "Unternehmen die Tendenz haben, außerbilanzielle Finanzierung zu lieben, da diese das wahre Ausmaß ihrer Verschuldung verberge, und viele, die Leasingverhältnisse zu diesem Zweck ausführlich nutzen, sind nicht glücklich [über die Vorschläge des IASB]". Er beschrieb einige der lobbyistischen Bemühungen, denen sich der IASB gegenübersieht, wie beispielsweise öffentliche Behauptungen in den Vereinigten Staaten, dass "Leasingverhältnisse in der Bilanz zum Verlust von 190.000 Arbeitsplätzen allein in den USA führen werden".

Hoogervorst gab an, dass solche lobbyistischen Bemühungen nicht überraschend seien. Er verglich die gegenwärtige Kontroverse im Hinblick auf Leasingverhältnisse mit vergangenen Projekten wie beispielsweise die Aufwandserfassung von Aktienoptionen nach IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen oder die Änderung der Pensionsbilanzierung unter IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer; dies sei Teil des "mühseligen Kampfes" des IASB. Er schloss mit dem Hinweis, dass "der IASB alle Hilfe braucht, die wir bekommen können, um nicht durch Lobbyarbeit vom Weg abgebracht zu werden [... und] einer Lobbycampagne entgegenzutreten, die über gute Finanzierung und Ressourcen verfügt".

Damit griff die Vorlesung Bemerkungen auf, die Hoogervorst gegenüber den Mitgliedern von ECON gemacht hatte und mit denen er die Mitglieder warnte, dass man aus der Leasingbranche auf ihn zugehe, da man "die Strenge aus dem demnächst erscheinenden Leasingstandard nehmen" wolle. Er verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass er "auf die Unterstützung der Mitglieder zählen kann", damit die Vorschläge zur Leasingbilanzierung durchgesetzt werden können.

Globale Übernahme der IFRS

In seiner Vorlesung umriss Mr Hoogervorst, wie die IFRS eine wichtige Antwort auf den "global vernetzten Charakter der heutigen Finanzmärkte" seien, und betont, dass "wiederholte Kommuniqués der G-20 die Arbeit des IASB unterstützt und eine rasche Bewegung hin zu globalen Rechnungslegungsstandards gefordert haben". Er verlieh seiner Überzeugung Ausdruck, dass der "Schwung, mit dem IFRS globale Standards werden, jetzt nicht mehr aufzuhalten ist", da so viele Länder die IFRS übernommen haben. Er wiederholte damit seine Aussage gegenüber ECON, dass die "Anwendung der IFRS ihre kritische Masse erreicht hat" und seiner Meinung nach "nicht mehr gestoppt werden kann".

Auf die Frage eingehend, ob und gegebenenfalls wie die Vereinigten Staaten die IFRS übernehmen werden, meinte Hoogervorst in seiner Vorlesung, dass es "wichtig ist, dass bald Fortschritte gemacht werden"; er hoffe auf Nachrichten im Jahr 2013. Gegenüber ECON sprach Hoogervorst sehr viel offener. Er erörterte die Übernahme der IFRS in Kanada und Mexiko und verwies auf "das Land dazwischen, das immer noch zögert". Er bezeichnete die gegenwärtige Situation als "Warten auf Godot" und nannte es "schwer enttäuschend", dass noch keine Entscheidung gefällt worden sei. Er gab jedoch der Hoffnung Ausdruck, dass, "sobald die Präsidentschaftswahlen aus dem Weg sind", der große Einsatz der Vereinigten Staaten für die IFRS weitergehen möge. Er fügte hinzu, dass "das Fehlen einer US-amerikanischen Entscheidung kein Grund ist, der zur Einstellung der Arbeit des IASB führt".

Rechenschaftspflicht

Während der ECON-Sitzung erörterte Hoogervorst die Bemühungen, die die IFRS-Stiftung unternimmt, um "Anwender besser einzuschließen und auf sie zu reagieren". Er meinte später, dass er "noch nie in einer Umgebung gearbeitet habe, die so transparent ist" wie die beim IASB.

Auf fachlicher Ebene wies er darauf hin, dass die bilaterale Beziehung zwischen IASB und FASB zu Ende gehe und durch neue multilaterale Vereinbarungen im Rahmen des vorgeschlagenen beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) ersetzt werde. Er beklagte, dass die Konvergenz zwischen IASB und FASB "nicht zum erhofften Ergebnis geführt hat" und dass es schwierig sei, Einigung zu erzielen, wenn es zwei separate Boards gebe. Er fragte sich, ob die Ergebnisse in den verschiedenen Kernbereichen, in denen "Konvergenz auf der Strecke geblieben ist", wie beispielsweise Wertminderung von Finanzinstrumenten oder Aufrechnung anders gewesen wären, wenn die Vereinigten Staaten sich bereits darauf festgelegt hätten, die IFRS zu übernehmen.

In Beantwortung von Fragen des Ausschusses in Bezug auf die Unabhängigkeit des IASB und die Bedeutung der Standardsetzung verwies Hoogervorst auf die "wahre Hingabe" an das öffentliche Interesse, die im IASB verkörpert werde, auf Verbesserungen der Führungsstruktur, die beispielsweise auf Initiative des Überwachungsgremiums vorgenommen worden seien, und auf die Übernahmemechanismen, die in den meisten Ländern, die die IFRS anwenden, zum Einsatz kommen. Er verwies noch einmal auf den umfassenden Konsultationsprozess des IASB, der zu "fünf bis zehn Jahren bis zur Finalisierung eines Standards" führen könne, und hob die wichtige Rolle hervor, die das ASAF in diesem Prozess spielen werde.

Künftige Ausrichtung

Sowohl in der Vorlesung als auch während der ECON-Sitzung umriss Hoogervorst die künftige Ausrichtung des Arbeitsplans des IASB mit Schwerpunkt auf dem wiederaufgenommen Projekt zum Rahmenkonzept, Adressierung spezifischer Anwenderprobleme und einer allgemeinen Phase der Ruhe.

Bei der Sitzung wurde auch ausführlich über das IASB-Projekt zur Wertminderung von Finanzinstrumenten diskutiert, einschließlich der Angemessenheit des Modells der erwarteten Verluste und Fragen, warum ein 'Modell der unerwarteten Verluste' nicht sachgerecht sei.

In Antwort auf Fragen nach der länderspezifischen Berichterstattung in der Rohstoffbranche gab Hoogervorst an, dass die Anwender dieses Thema im Rahmen der Agendakonsultation nicht als dringlich aufgebracht hätten und dass es sich dabei um einen Sachverhalt handele, dessen sich besser die Regulierer annehmen sollten.

Verschiedene Male während der ECON-Sitzung brachte Hoogervorst die Frage auf, ob die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten überdacht werden müsse. Er verglich die Situation mit den Leasingverhältnissen, wo "nicht genug" in der Bilanz gezeigt werde, und meinte, dass in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte eventuell "zuviel in der Bilanz auftaucht". Dies bereite ihm persönlich Sorgen, insbesondere in Bezug auf Banken und die aufsichtsrechtliche Berichterstattung. Er forderte zwar keine sofortige Abschreibung und keine "willkürliche" Amortisierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, aber er stellte die Frage, "ob die Standards streng genug sind".

Weiterführende Informationen:

Blaues Buch 2013 erscheint im Dezember

06.11.2012

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass die konsolidierte Fassung der IFRS ohne vorzeitige Anwendung im Dezember 2012 veröffentlicht werden soll. Diese Version, die "Das blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2013 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Datum des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2013 liegt.

So sind beispielsweise die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 in Bezug auf Investmentgesellschaften, die der IASB kürzlich herausgegeben hat, nicht enthalten, weil diese erst zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Ebenso fehlt IFRS 9 Finanzinstrumente, dessen verpflichtendes Datum des Inkrafttretens im Dezember 2011 auf den 1. Januar 2015 verschoben wurde. Damit weicht das blaue Buch von der herkömmlichen gebundenen Ausgabe (dem sogenannten "Roten Buch") ab, die immer alle Verlautbarungen enthält, die bis zum Veröffentlichungsdatum herausgegeben sind, auch diejenigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden.

Das blaue Buch kann für £65 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vorbestellung finden Sie hier.

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und Erstellerforum

06.11.2012

Das Globale Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) wird am 12. November 2012 gemeinsam mit dem IASB in London tagen. Der Zweck des Forums besteht darin, Input zu Konzepten und Vorschlägen, die der IASB entwickelt, zu geben und dem IASB Rat zu Praxisauswirkungen seiner beabsichtigten Vorschläge auf die Abschlussersteller anzubieten. Eine Tagesordnung für die Sitzung nächste Woche wurde jetzt bekanntgegeben.

Tagesordnung für die Sitzung von IASB und GPF

Montag, 12. Oktober 2012 (10:15-16:15)

Agendapapiere für diese Sitzung stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Gemeinsame Erörterungen von IASB und ASBJ

06.11.2012

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) und des japanische Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) haben das 16. ihrer halbjährlichen Treffen am 29. und 30. Oktober 2012 in London abgehalten.

Der IASB und der ASBJ erörterten die folgende Themen:

Darüber hinaus erörterten der IASB und der ASBJ verschiedene Forschungsprojekte, die sich auf die zukünftige Agenda des IASB bezogen. Der ASBJ gab zu erkennen, dass er bereit sei, durch verschiedene Aktivitäten einschließlich Forschung aktiv am Projekt zum Rahmenkonzept des IASB mitzuarbeiten.

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung mit einer Zusammenfassung der Erörterungen zur Verfügung.

Ergebnisse der 10. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

06.11.2012

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite einen Ergebnisbericht von der 10. Sitzung des IFRS-Fachausschusses zur Verfügung.

Die 10. Sitzung fand am 29. und 30. Oktober 2012 statt. Zum Ergebnisbericht gelangen Sie hier. Der Fachausschuss hat sein Arbeitsprogramm entsprechend aktualisiert.

IDW-Stellungnahme zu den IPSASB-Vorschlägen zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor

06.11.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Konsultationspapier zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor zur Verfügung, das darauf abzielt, einen prinzipienbasierten Ansatz für die Entwicklung von Leitlinien für die Bilanzierung solcher Zusammenschlüsse durch Unternehmen des öffentlichen Sektors zu bieten.

Das IDW unterstütz in seiner Stellungnahme zum Konsultationspapier vom Juni 2012 die Durchführung der Konsultation, da sich im öffentlichen Sektor die Hintergründe und die Art der Zusammenschlüsse von dem gewinnorientierten Umfeld des privaten Sektors häufig unterscheiden. Es spricht sich, mit einigen Anmerkungen, für den Vorschlag der modifizierten Interessenszusammenführungsmethode aus.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Mitschnitt der 6. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

06.11.2012

Die Mitschnitte des Tagesordnungspunktes der 6. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 1. und 2. November 2012 sind jetzt archiviert.

Auf der Tagesordnung für die Sitzung standen:

  • Überarbeitung von DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis,
  • Überarbeitung von DRS 2 Kapitalflussrechnung,
  • DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (geändert 2012) Zwischenberichterstattung
  • Entwicklung neuer Standards - Immaterielle Vermögensgegenstände und
  • die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU.

Die Mitschnitte sind direkt auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

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