2012

Neuseeland wird Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften übernehmen

10.12.2012

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) hat die Grundsatzentscheidung gefällt, die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften, die der IASB Ende Oktober veröffentlicht hat, als neuseeländische Standards für gewinnorientierte Unternehmen zu übernehmen.

Die Grundsatzentscheidung wurde auf einer NZASB-Sitzung gefällt, die am 5. Dezember 2012 in Wellington stattfand.

Der NZASB hatte Anfang November entschieden, in Bezug auf die Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften der gleichen Strategie zu folgen wie der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB), also die Übernahme der vom IASB verabschiedeten Änderungen vorerst zu verzögern, da man Bedenken hegte, dass es unter bestimmten Umständen aufgrund der Änderung der IFRS zum Verlust von Informationen in Bezug auf Konsolidierung kommen kann.

Die angestrebte Lösung besteht darin, zusätzliche Angaben zu fordern, die im Wesentlichen die zuvor verfügbaren Informationen, die durch die Änderungen des IASB wegfallen, den Abschlussadressaten wieder zugänglich zu machen. Erst im Rahmen eines solchen Pakets sollen die Änderungen des IASB dann in die neuseeländischen Standards übernommen werden.

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) verfolgt die gleiche Strategie; ein Entwurf der zusätzlich geforderten Angaben steht bereits auf der Internetseite des AASB zur Verfügung und soll auf der nächsten Sitzung am 12. und 13 Dezember erörtert werden. Neuseeland und Australien bemühen sich um eine transtasmanische Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften.

Im Zusammenhang mit der jetzt gefällten Grundsatzentscheidung hat der NZASB außerdem entschieden, dass die Änderungen nur für gewinnorientierte Unternehmen, nicht für gemeinnützige Unternehmen zur Verfügungen stehen sollen, da man der Ansicht ist, dass die Änderungen für letztere nicht relevant sind.

Die Grundsatzentscheidung ist im NZASB communiqué auf der Internetseite des neuseeländischen Rechnungslegungsrats dokumentiert.

Blaues Buch 2013 jetzt verfügbar

07.12.2012

Wie bereits am 6. November 2012 angekündigt, sollte das Blaue Buch, das die konsolidierte Fassung der IFRS ohne vorzeitige Anwendung beinhaltet, im Dezember 2012 erscheinen. Es ist jetzt verfügbar.

Das sogenannte blaue Buch enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2013 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Datum des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2013 liegt.

Es kann für £65 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier.

Mitschnitte der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

07.12.2012

Die Mitschnitte der Tagesordnungspunkte der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember sind jetzt archiviert.

Die folgenden Verknüpfungen bringen Sie zu den entsprechenden Unterseiten auf der Internetseite des DRSC mit den Mitschnitten der einzelnen Sitzungen:

FEE-Konferenz zur besseren Finanzberichterstattung durch Verbesserungen bei Prüfungsausschüssen

07.12.2012

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Konferenz zur weiteren Erörterung von möglichen Verbesserungen bei der Tätigkeit von Prüfungsausschüssen gefordert werden, die als essentiell für die Qualität von Finanzinformationen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, angesehen werden. Diese Konferenz folgt der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers zum gleichen Thema im Juni 2012. Sie wird am 5. Februar 2012 in Brüssel stattfinden.

Das im Juni 2012 veröffentlichte Diskussionspapier war als Ausgangspunkt für die Verbesserung der Vordenkerschaft zur künftigen Entwicklung von Prüfungsausschüssen in Europa gedacht. Um die Debatte weiter zu fördern, bietet FEE jetzt die Konferenz zum Thema 'Wie können Prüfungsausschüsse weiter verbessert werden?' an.

Diese hochkarätig besetzte Konferenz wird europäische Entscheidungsträger und relevante Interessensgruppen einschließlich Mitgliedern von Prüfungsausschüssen, Investoren und Regulierer zusammenbringen, um gemeinsam weitere Verbesserungen bei der Tätigkeit von Prüfungsausschüssen zu erörtern. Die Anregung einer engeren Zusammenarbeit während der Prüfungsabwicklung insbesondere in Bezug auf den Austausch hochwertiger Informationen zwischen dem Prüfungsausschuss und dem Prüfer wird als für das Unternehmen und für den Prüfer von großem Nutzen angesehen. Deshalb, und weil oft ein oder mehrere Mitglieder von Prüfungsausschüssen einen Rechnungslegerhintergrund haben, zielt FEE darauf ab, die Diskussion und die Bandbreite der Teilnehmer auszuweiten.

Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenfrei. Da jedoch die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist, ist eine Teilnahme nur auf Einladung möglich. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme haben, lädt FEE Sie ein, Ihr Interesse unter Angabe von Name, Berufsbezeichnung und Organisation, für die Sie tätig sind, per E-mail an Iryna.deSmedt@fee.be kundzutun.

Eine Presseerklärung mit Ankündigung der Konferenz finden Sie auf der Internetseite von FEE.

IFRS fokussiert - Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten - begrenzte Änderungen an IFRS 9

06.12.2012

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit dem Titel 'Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten - begrenzte Änderungen an IFRS 9' erstellt, in dem die vorgeschlagenen Änderungen vom November 2012 im Detail dargestellt und erste Implikationen für die Praxis aufgezeigt werden.

Der Standardentwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 ist ein weiterer Baustein im Finanzinstrumenteprojekt des IASB. Mit ihm sollen neben der Beantwortung spezifischer Anwendungsfragen auch Wechselwirkungen mit dem Versicherungsprojekt des IASB adressiert sowie wesentliche Unterschiede zum vorläufigen Klassifizierungsmodell des FASB reduziert werden.

Dazu wird eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' eingeführt, in die bestimmte finanzielle Vermögenswerte einzuordnen sind, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • die vertraglichen Zahlungsströme aus den Vermögenswerten stellen ausschließlich Rückzahlungen des Nominals und Zinszahlungen dar, und
  • die Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dass weder ausdrücklich darauf abzielt, die Vermögenswerte zu halten, noch ausdrücklich darauf abzielt, sie zu veräußern.

Darüber hinaus wird in einem neu aufgenommenen Paragrafen klargestellt, dass Bewertungserfolge aus einem finanziellen Vermögenswert in der neuen Bewertungskategorie mit der Ausnahme von Wertminderungsverlusten und Erfolgen aus der Fremdwährungsumrechnung im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind. Bei Abgang wären jegliche Bewertungserfolge, die zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, in das Periodenergebnis umzubuchen (sog. Recycling).

Der Newsletter erläutert die neuen Vorschläge und ihre möglichen Auswirkungen. Sie können ihn sich hier herunterladen. Zu früheren Ausgaben der Reihe kommen Sie hier.

Tagesordnung für die Dezembersitzung 2012 des IASB

06.12.2012

Der IASB wird vom 13. bis 17. Dezember 2012 (Achtung: Donnerstag bis Montag!) zu seiner regulären Sitzung in London zusammenkommen. Erörtert werden sollen die folgenden Themen: Rahmenkonzept, IAS 12, Macro Hedge Accounting, Versicherungsverträge, Erlöserfassung, IAS 36, Landwirtschaft und preisregulierte Geschäftsvorfälle. Die Sitzung am Montagnachmittag findet gemeinsam mit dem FASB statt.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung mit Datum vom 6. Dezember 2012 finden Sie hier. Wir werden jegliche Änderungen an der Tagesordnung sowie die Mitschriften der Beobachter von Deloitte von der Sitzung auf dieser Seite einstellen, sobald sie verfügbar sind.

FEE veröffentlicht Grundsatzerklärung zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der 4. und 7. Richtlinie

06.12.2012

Am 25. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie vorgelegt, die im Nachgang europaweit diskutiert wurden. Der abschließende Bericht des Rechtsausschusses JURI des Europäischen Parlaments vom 25. September 2012 scheint jedoch darauf hinzuweisen, dass es eine Lücke zwischen den Auffassungen im Parlament und im Rat gibt. Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) ist der Meinung, dass ein Teil der unterschiedlichen Auffassung auf falsche Wahrnehmungen zurückzuführen sind, und hat daher eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die darauf abzielt, Klarheit in der Debatte zu schaffen und auch die Meinung der Rechnungsleger und Prüfer als einer dritten großen involvierten Partei in umstrittenen Fällen darzulegen.

Unter den falschen Wahrnehmungen, die FEE ausmacht und die entweder schon in den Vorschlägen der EU-Kommission enthalten waren oder die sich in der anschließenden Debatte manifestiert haben, ist die Meinung, dass Rechnungslegung und Prüfung reine Belastungen darstellen und soweit wie möglich abgebaut werden sollten. FEE hält fest:

Rechnungslegung und Prüfung sind keine "administrativen Bürden" sondern wesentliche Werkzeuge, um Unternehmensführer Unternehmen führen, Anleger Anlageentscheidungen treffen und Unternehmen handeln, wachsen und Wohlstand und Arbeit erzeugen zu lassen; Rechnungslegung und Prüfung spielen auch eine Rolle im öffentlichen Interesse indem sie zur Verbesserung des Funktionierens von Märkten und zur Stärkung von verantwortlicher Unternehmensführung, Transparenz und Stabilität beitragen.

FEE warnt auch davor, dass die länderspezifische Berichterstattung zu sehr in den Vordergrund der Debatte gerückt sei. Obwohl Fee Initiativen begrüßt, die eine erhöhte Transparenz in diesem Bereich herstellen wollen, werden in der Grundsatzerklärung die involvierten Parteien aufgefordert, "ihre Aufmerksamkeit wieder auf die Kernrechnungslegungsthemen zu konzentrieren, die für die Einrichtung eines stabilen und langfristigen europäischen Rechnungslegungsrahmens unabdingbar sind".

In der Grundsatzerklärung werden auch allgemeine Sachverhalte in Bezug auf die Rechnungslegung erörtert, die weiter diskutiert werden sollten. Zu diesen gehören beispielsweise Angabefragen, die Fragen in Bezug auf die Zeitwertbilanzierung und die Frage, ob es den Mitgliedstaaten gestattet sein soll, die Anwendung des IFRS für KMU zuzulassen.

Sie können sich die englischsprachige Grundsatzerklärung direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Einrichtung der Prüfstelle Rechnungslegung in Österreich durch den Nationalrat beschlossen

06.12.2012

Am 5. Dezember 2012 wurde im österreichischen Parlament das 'Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind' beschlossen. Die beiden Regierungsparteien hatten sich im November 2012 auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geeinigt. Österreich ist das letzte Land der Europäischen Union, das bislang noch nicht über eine Prüfstelle für Rechnungslegung verfügt.

Das Gesetz tritt Mitte 2013 in Kraft und betrifft sämtliche Bilanzen aller an der Wiener Börse notierten Konzerne, wobei angesichts der Größe der einzurichtenden Prüfungsstelle vermutlich auf Stichprobenprüfungen zurückgegriffen werden wird.

Die Ausgestaltung der Prüfstelle orientiert sich am deutschen zweistufigen System von DPR und BaFin. Der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA soll die Funktion der Prüfbehörde übertragen werden, dabei soll sie sich einer als Verein organisierten "Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung" bedienen.

Folgende Aufgabenteilung soll gelten:

  • Die Prüfstelle stellt sicher, dass Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie sonstige vorgeschriebene Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen den Rechnungslegungsstandards entsprechen.
  • Die FMA gibt Prüfschwerpunkte und Prüfpläne vor.
  • Die FMA entscheidet in Streitfällen und führt gegebenenfalls eigene Prüfungen durch.
  • Die FMA wickelt die behördlichen Verfahren ab.

Auf der Internetseite des Parlaments der Republik Österreich finden Sie:

Deloitte Österreich begrüßt in einer Presseerklärung die Verabschiedung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes: Enforcement in Österreich – Alea iacta est!

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Österreich bieten wir Ihnen auf unserer IAS Plus-Länderseite Österreich.

Entwurf eines EFRAG-Kommentars zu Emissionshandelsprogrammen

05.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf eines Kommentars veröffentlicht, in dem die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt wird.

Im Entwurf des Kommentars hebt EFRAG die Initiative hervor, die vom französischen Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC) ergriffen wurde, und es wird betont, dass der ANC die Debatte zum Thema Emissionshandelsprogramme mit der Veröffentlichung seines Diskussionspapiers mit dem Titel Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen unter der Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Unternehmen im Mai 2012 neu belebt hat. Seit IFRIC 3 Emissionsrechte im Juli 2005 zurückgezogen wurde (im Wesentlichen weil EFRAG eine Übernahme von IFRIC 3 für die Anwendung in der EU nicht empfohlen hatte) und das Projekt zu Emissionshandelsprogrammen des IASB im November 2010 auf Eis gelegt wurde, ist die Entwicklung zu Leitlinien zu diesem Thema stehengeblieben, während sich der zugrundeliegende Sachverhalt rasch weiterentwickelt. Daraus haben sich abweichende Bilanzierungspraktiken im Hinblick auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden entwickelt, die sich aus der Teilnahme an einem Emissionshandelsprogramm ergeben.

Unter Verwendung des Diskussionspapiers des ANC als Ausgangspunkt werden im Entwurf des Kommentars von EFRAG spezifische Aspekte der Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen analysiert und Fragen aufgeworfen, deren Antworten EFRAG dabei helfen sollen, eine Positition gegenüber dem IASB zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen zu finden, die in einer endgültigen Stellungnahme zum Ausdruck kommen soll.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Stellungnahmen zum Entwurf des Kommentars werden bis zum 30. April 2013 erbeten.

Presseerklärung des DRSC zum Abzinsungssatz von Pensionsverpflichtungen nach IAS 19

05.12.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite eine Presseerklärung zu einem Sachverhalt zur Verfügung, den das DRSC beim IFRS Interpretations Committe eingereicht hat und der auf dessen Novembersitzung 2012 erstmalig erörtert wurde.

Das DRSC sah sich aufgrund diverser Veröffentlichungen, aus denen zwischenzeitlich der Eindruck gewonnen werden kann, dass eine veränderte Ableitung des Pensionszinssatzes auf Basis eines erweiterten Portfolios, welches Wertpapiere, die schlechter als AA gerated sind einschließt, zum Jahresende 2012 Anwendung finden kann, zur Veröffentlichung der Presseerkläung veranlasst.

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat die vorläufige Äußerung des IFRS IC auf seiner gestrigen Sitzung erörtert. Das DRSC stellt klar, dass das IFRS IC zu dem Thema bisher keine Entscheidung getroffen hat. Die Beratungen sollen vielmehr auf der nächsten IFRS IC Sitzung im Jahr 2013 fortgeführt werden. Wie eine Entscheidung des IFRS IC aussehen mag, ist derzeit offen.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

In diesem Zuzsammenhang verweist das DRSC auch noch einmal auf die Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte 2012 der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA). Dort wird unter Punkt III auf die Bewertung von Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingegangen.

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