2012

WPK nimmt Stellung zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

05.12.2012

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stellt auf ihrer Internetseite eine auf den 27. November 2012 datierte Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich dessen Bitte um Einreichung von Informationen hinsichtlich der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU zur Verfügung.

Die WPK gibt der Hoffnung Ausdruck, dass ihre Anmerkungen zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU Beachtung finden, obwohl der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Deutschland übernommen wurde.

Vor dem Hintergrund, dass KMU im Bereich der Rechnungslegung oft nur über begrenzte Kapazitäten und Kenntnisse verfügen, und mit dem Verweis, dass Kosten-Nutzen-Erwägungen auch davon bestimmt werden sollten, dass der Kreis der Adressaten von KMU-Abschlüssen begrenzt ist, gibt die WPK in ihrem Schreiben folgenden Ansichten Ausdruck:

  • alternative Bilanzierungsmethoden (Optionen) sollten gestrichen werden,
  • die Komplexität der Regeln sollte so niedrig wie möglich gehalten werden und
  • Änderungen am IFRS für KMU sollten nur unter Vorsicht vorgenommen werden (insbesondere wird von einer automatischen Übertragung von Änderungen an den vollen IFRS auf den IFRS für KMU gewarnt).

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

Die Vorsitzenden von IASB und FASB sprechen über globale Standards der Rechnungslegung

04.12.2012

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben die Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Leslie Seidman, und der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst globale Rechnungslegungsstandards und die Zukunft der IFRS in den Vereinigten Staaten und weltweit erörtert.

Frau Seidman sprach zuerst und stellte klar, dass sie ihre eigene Sichtweise widerspiegele und nicht die offizielle Position des FASB oder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) vertrete. Sie sprach über die besonderen Bedürfnisse US-amerikanischer Interessensgruppen und verwies darauf, dass knappe Zeiträume und strenge Regulierung klare, eindeutige Standards erforderten. "Ich glaube nicht, dass unser System auf lange Sicht nur auf allgemeinen Prizipien basieren kann," sagte Seidman.

Zum Thema Konvergenz sagte Seidman, dass "das Ziel hundertprozentiger Vergleichbarkeit (wie beispielsweise unter einem einzigen Satz von Rechnungslegungsstandards) aus legitimen Gründen in einigen der größten Kapitalmärkte der Welt kurzfristig nicht erreichbar ist". Sie legte nahe, dass der FASB und der IASB die Projekte des Arbeitsabkommens gemeinsam beenden sollten und dass in Zukunft die Boards darauf hinarbeiten sollten, gemeinsam mit anderen Standardsetzern die Rechnungslegungstandards zu verbessern und IFRS, US-GAAP und andere globale Rechnungslegungsstandards vergleichbar zu machen. Seidman sprach sich auch für einen "weniger formellen Konvergenzansatz" aus, der eher dem entspreche, was IASB und FASB in der Vergangenheit getan hätten. Sie hielt fest: "Obwohl sich die Beziehungen ändern werden, heißt das nicht, dass wir glauben, die Konvergenz sei vorbei, oder dass es zu Abweichungen kommen wird".

In seiner offenen Rede hielt Hoogervorst fest, dass die IFRS sich seit langem auf Erfolgskurs befänden und dass ihr Erfolg nicht davon abhänge, dass die Vereinigten Staaten sich anchließen. Er sagte aber auch, dass der IASB und die Welt auf die Vereinigten Staaten schauen und ein klares Signal erwarten würden, was ihre Absichten in Bezug auf die IFRS seien. Die gegenwärtige Aussage der Vereinigten Staaten, dass es notwendig sei eine "größere Vergleichbarkeit" zwischen den Standards herzustellen, sei einfach nicht genug. Er (un die Welt) hätten inzwischen erwartet, dass die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) inzwischen eine Entscheidung in Bezug auf die Übernahme getroffen hätte. Hoogervorst machte klar, dass in Zukunft der US-amerikanische Einfluss auf die IFRS "im Einklang mit der Verpflichtung auf die Standards stehen werde". Er verwies auch auf die Ergebnisse einer Untersuchung des Stabs der IFRS-Stiftung, die besagten, dass der Übergang auf die IFRS in den Vereinigten Staaten erfolgreich verlaufen würde.

Die Redemanuskripte in englischer Sprache finden Sie hier:

Eine Zusammenfassung der gesamten Konferenz finden Sie in einem ausführlichen englischsprachigen Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen.

Konferenz der IFRS-Stiftung in Südamerika

04.12.2012

Die IFRS-Stiftung hat die Daten für ihre Konferenz in Südamerika bekanntgegeben, die vom 15. bis 16. April in São Paulo stattfinden wird. Bei der Konferenz werden der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und der Treuhänder der IFRS-Stiftung Pedro Malan sprechen. Hauptthema der Konferenz werden die IFRS und der aktuelle Stand der Projekte sowie die entsprechende Regulierung sein.

Die thematischen Schwerpunkte der Konferenz werden die folgenden sein:

  • fachlich aktueller Stand der Standards,
  • Lehren, die aus der IFRS-Anwendung in Südamerika gezogen werden können, und
  • regulatorische Sichtweisen in Bezug auf die Übernahme der IFRS.

Außerdem bietet die Konferenz folgendes: :

Interaktive Einzelsitzungen, die von IASB-Mitgliedern und Stabsmitarbeitern des IASB geleitet werden: Halbtagessitzungen zu besonderen Einzelthemen:
  • aktueller Stand zu den IFRS mit Schwerpunkt Anlegerinteressen
  • Umsetzung von IFRS 10 und IFRS 12
  • Umsetzung von IFRS 11
  • Umsetzung von IFRS 13
  • aktuelle Informationen zu Fortschritten und Plänen des IFRS Interpretations Committee

Weitere Informationen zur Konferenz einschließlich der Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie hier.

Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

04.12.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen überarbeiteten Arbeitsplan veröffentlicht, der Änderungen widerspiegelt, die sich aus der Veröffentlichung von Entwürfen ergeben, und einige neue Zieldaten enthält. Die erwartete Veröffentlichung des Abschnitts zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 wurde jetzt ins erste Quartal 2013 verschoben, und ein neues Projekt für jährliche Verbesserungen (Zyklus 2012-2014) wurde der Agenda hinzugefügt.

 

Hintergrund zu den Änderungen

 

 

Dokumente im Rahmen von Kosultationsprozessen, die vor Ende 2012 erwartet werden

Die folgenden Dokumente, die im Rahmen von Konsultationsprozessen zu veröffentlichen sind, werden bis Ende 2012 erwartet (diese Übersicht spiegelt zum Teil bereits oben genannte Entwicklungen wider):

 

Sie können den Arbeitsplan des IASB mit Stand 4. Dezember 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Jüngster IASB-Entwurf soll die Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden bewirken

04.12.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/5 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' herausgegeben. Die Vorschläge sehen vor, weitere Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können; erlösbasierte Abschreibungsmethoden werden als nicht sachgerecht eingestuft.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden zusätzliche Paragrafen in IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte aufgenommen, mit denen die Interpretation des Konzepts der 'Abschreibung' verdeutlicht werden soll.

In IAS 16 und IAS 38 ist vorgeschrieben, dass die Abschreibungsmethode das Muster widerspiegeln soll, wie der künftige wirtschaftliche Nutzen eines Vermögenswerts wahrscheinlich verbraucht wird. Eine Reihe von Methoden können für die Erfüllung dieser Vorschrift verwendet werden, und es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, die Methode auszuwählen, die den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens, der aus einem Vermögenswert entspringt, am besten widerspiegelt. Zu den möglichen zu verwendenden Methoden zählen die lineare, die degressive und die leistungsabhängige planmäßige Abschreibung.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde klargestellt, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden nicht verwendet werden können, um die Vorschriften von IAS 16 und IAS 38 zu erfüllen. Das liegt daran, dass Erlöse die Erzeugung erwarteten wirtschaftlichen Nutzens, der aus der Geschäftstätigkeit entsteht, in deren Kontext der Vermögenswert eingesetzt wird, und nicht den Verbrauch erwarteten wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswerts darstellen.

Die Logik hinter den vorgeschlagenen Änderungen besteht darin, dass Erlöse das Zusammenwirken von zwei Faktoren darstellen: Menge und Preis. Im Gegensatz zur Menge steht der Preis im Allgemeinen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Verbrauch des zugrunde liegenden Vermögenswerts, sondern reflektiert die Marktdynamik im Zusammenhang mit den Gütern und Dienstleistungen die ein Unternehmen erzeugt bzw. anbietet.

Frühere Erörterungen des Sachverhalts durch den IASB hatten ergeben, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden zuweilen in insbesondere zwei Branchen angewendte werden: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (in diesem Zusammenhang war die ursprüngliche Anfrage an das IFRS Interpretations Committee gerichtet worden) und die Medienbranche, in der Erlöse als Näherungswert für Zuschauerzahlen bei der Abschreibung von Film- und ähnlichen Rechten. In diesen Fällen könnten Umsatzerlöse für die Bestimmung des erwarteten Verbrauchsmusters des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts weiterhin herangezogen werden, wenn die Anwendung einer umsatzbasierten Methode zum selben Ergebnis führt wie die Anwendung einer leistungsabhängigen Methode

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass in Zukunft bei der Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode künftige erwartete Preisrückgänge der vom Vermögenswert erzeugten Güter oder Dienstleistungen relevant sind, denn diese Preisrückgänge könnten ein Indikator dafür sein, dass sich der erwartete künftige Nutzen dieses Vermögenswerts aufgrund seiner technischen oder wirtschaftlichen Veralterung vermindert

Die im Entwurf enthaltenen Vorschläge hatten zunächst Teil der jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2011-2013 sein sollen, zu denen ein Entwurf am 20. November 2012 veröffentlicht wurde. Im Oktober 2012 entschied der IASB allerdings, die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 38 als eigenständigen Entwurf herauszugeben. Dies ist zum Teil auf Bedenken des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses zurückzuführen, der die Meinung geäußert hatte, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht die Kriterien für eine jährliche Verbesserung erfüllten.

Der Entwurf ist mit einer Stellungnahmefrist von 120 Tagen versehen, sodass Stellungnahmen bis zum 2. April 2013 erbeten werden. Ein endgültiger Standard soll im dritten Quartal 2013 erscheinen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB:

Bekanntmachung von DRS 16 (2012) und DRS 20

04.12.2012

DRS 16 (2012) und DRS 20 sind durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 4. Dezember 2012 können Sie die Bekanntmachungen einsehen:

IFRS für KMU in deutscher Übersetzung verfügbar

04.12.2012

Die IFRS-Stiftung teilt mit, dass die deutsche Ausgabe des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) ab sofort erhältlich ist.

Der deutschsprachige IFRS für KMU erscheint in einem Band und beinhaltet:

  • sämtliche Vorschriften
  • weiterführende Anwendungsleitlinien
  • einen Musterabschluss
  • eine Abschluss- und Angabencheckliste
  • die Grundlage für Schlussfolgerungen
  • eine Überleitungstabelle
  • und ein Glossar

Bei dem IFRS für KMU handelt es sich um das erste Regelwerk von internationalen Rechnungslegungsvorschriften, die speziell für KMU entwickelt wurden. Er wurde vom IASB basierend auf IFRS-Grundlagen erarbeitet, ist jedoch ein eigenständiges Produkt, das vom Regelwerk der vollen IFRS getrennt ist.

Der Standard ist für alle Unternehmen geeignet, mit Ausnahme von Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, sowie von Finanzinstituten, wie beispielsweise Banken und Versicherungsunternehmen.

Der IFRS für KMU ist die einzige offizielle gedruckte Ausgabe der vom IASB veröffentlichten Verlautbarungen für KMU zum 9. Juli 2009.

Das Buch IFRS für KMU (ISBN: 978-3-9814735-6-8) kann innerhalb der EU ab sofort über Fidacta per Email: bestellung@fidacta.com, im Webshop: www.fidacta.com/ifrs oder per Fax: +49 431 590 76 06 bestellt werden. Einzelpreis in der EU € 69 (inkl. USt, versandkostenfreie Lieferung). Für größere Bestellungen sind Mengenrabatte verfügbar.

Kunden in der Schweiz können dieses Buch über die IDL Schweiz AG per Email: buchbestellung@idl-schweiz.ch oder per Fax: +41 56 418 60 71 zum Preis von CHF 89 inkl. MWSt zzgl. Versandkosten von CHF 12,50 beziehen. Es gibt eine versandkostenfreie Lieferung bei gleichzeitiger Bestellung von mind. 6 Exemplaren.

Entscheidung der Vereinigten Staaten in Bezug auf die IFRS-Übernahme ist die 'wichtigste Entscheidung seit den Dreißigerjahren'

04.12.2012

In einer Rede bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) sagte Paul A. Beswick, der komissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), dass die Entscheidung, ob die IFRS in den Vereinigten Staaten übernommen werden sollten, "die wichtigste Rechnungslegungsentscheidung für die Kommission seit den Dreißigerjahren" sein könnte.

Außer seinen Kommentaren zur Bedeutung der Entscheidung der SEC in Bezug auf die Übernahme der IFRS sagte Beswick aber wenig dazu, wie die nächsten Schritte der SEC aussehen werden, außer allgemeinen Bemerkungen dahingehend, dass man mit der neuen SEC-Vorsitzenden Elisse B. Walter und den anderen SEC-Kommissaren zusammenarbeiten werde, um die nächsten Schritte zu bestimmen. Beswick forderte seine Zuhörer auf "bitte dranzubleiben".

Beswick erörterte in seiner Rede eine große Bandbreite von Themen einschließlich der Arbeiten des US-amerikanischen Standardsetzers zu Angaben (mit einem vorgeschlagenen Rahmenkonzept zu Angaben) und die damit zusammenhängende Frage, welche Überschneidungen es mit bestehenden Finanzberichterstattungsvorschriften außerhalb des Abschlusses wie beispielsweise der Lageberichterstattung geben kann oder darf.

Bei der Erörterung der verschiedenen Konvergenzprojekte von IASB und FASB (Leasingverhältnisse, Erlöserfassung, Finanzinstrumente und, in der Rede nur am Rande gestreift, Versicherungsverträge) hielt Beswick fest, dass er "ermutigt hinsichtlich des Grads der Konvergenz, den die Boards bis jetzt erzielt haben" sei. Er forderte dazu auf, beim Projekt zu Finanzinstrumenten die Dinge "im rechten Verhältnis" zu sehen: "Noch vor 18 bis 24 Monaten hätten einige es für undenkbar gehalten, dass die Boards sich im Wesentlichen auf Klassifizierung und Bewertung einigen können. Und doch sind die beiden Boards sich heute viel näher, als manche angenommen hätten."

Beswick beklagte, dass einige nicht zu sehen vermöchten, "dass der Abschluss dieser Projekte die Finanzberichterstattung zum Nutzen der Anleger verbessern wird". Er verwies außerdem auf die Herausforderungen bei der Erzielung harmonisierter Ansätze bei der Interpretation und Umsetzung der Standards, die sich aus diesen Projekten ergeben, und die Notwendigkeit, dass die Wertpapierregulierer global zusammenarbeiten müssen.

Zum Abschluss der Rede erörterte Beswick verschiedene andere Punkte wie beispielsweise die Unabhängigkeit des Prüfers, der Bedarf einer starken internen Kontrolle über die Finanzberichterstattung und die verschiedenen internationalen Entwicklungen zur Verbesserung des Prüfungsberichts.

Sie können den vollständigen Text der Rede von Beswick in englischer Sprache direkt auf der Internetseite der SEC einsehen.

Eine Reihe anderer Vetreter der SEC sprachen bei der Konferenz ebenfalls über IFRS-bezogene Themen (die Verknüpfungen führen Sie zu den Redebeiträgen auf der Internetseite der SEC). Jenifer Minke-Girard aus dem Büro des Leieters der Abteilung Rechnungslegung gab einen Überblick über den IFRS-Bericht des SEC-Stabs und wies darauf hin, dass immer noch Stellungnahmen dazu eingehen, die berücksichtigt werden. Julie A. Erhardt (stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung) sprach über drei wiederkehrende Themen, die bei der Entscheidung eines Landes, die IFRS zu übernehmen, eine Rolle spielen: man könnte die IFRS als fertiges Produkt "kaufen" und müsste selbst keine Standards entwickeln, IFRS senken die Kosten von Kapital in Form von ausländischen Investitionen und der internationale Zugang sei leichter, wenn zwei miteinander handelnde Länder beide die IFRS übernehmen.

Eine Zusammenfassung der gesamten Konferenz finden Sie in einem ausführlichen englischsprachigen Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen.

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der Micro-Richtlinie

03.12.2012

Der Bundestag hat am 29. November 2012 das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet, das seit dem 1. August 2012 als Referentenentwurf vorlag und das am 19. September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung im Bereich der Rechnungslegung unverändert angenommen. Die wesentlichen Änderungen sind die folgenden:

Die neu definierten Kleinstkapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme bis 350 000 Euro,
  • Umsatzerlöse bis 700 000 Euro
  • durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern.

Ihnen werden folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung gewährt:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren, wobei eine Zustimmung der Ländervertretung nicht notwendig ist. Die Neuregelungen sollen für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

IDW Stellungnahme zu Spaltungen im HGB-Jahresabschluss

03.12.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) kündigt auf seiner Internetseite die Veröffentlichung einer neuen IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung zum Thema der handelsbilanziellen Abbildung von Spaltungen im HGB-Jahresabschluss an.

Im neuen IDW RS HFA 43 werden – ergänzend zu IDW RS HFA 42 (s. unsere Nachricht vom 29. November 2012) – die handelsbilanziellen Fragen angesprochen, die sich aus den Besonderheiten eines Spaltungsvorgangs (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) ergeben können.

IDW RS HFA 43 wird in Heft 12/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 4/2012 veröffentlicht werden.

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