EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung

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20.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den im September 2012 veröffentlichten IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung analysiert und in einem Schreiben dazu gegenüber dem IASB Stellung genommen.

Der IASB hatte den Entwurf am 7. September 2012 veröffentlicht, jedoch nur zum Zweck der Vorabbekanntmachung und zur Aufdeckung eventueller Inkonsistenzen.

EFRAG hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) Feldversuche durchgeführt, an denen 44 Unternehmen teilnahmen, die in ihrer Gesamtheit alle großen Sektoren des Euro Stoxx abdecken.

EFRAG nennt in der Stellungnahme zuerst aufgedeckte Umsetzungsprobleme, schwerwiegende Fehler und Bitten um zusätzliche Leitlinien, die unter anderem der Verwendung von Nettopositionen, dem Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Sicherungen und der Sicherungsbilanzierung, der Behandlung von Basisrisiken und anderen Sachverhalten gelten. Danach setzt sich EFRAG mit der Auswirkungsanalyse des IASB auseinander.

So haben die Feldversuche von EFRAG beispielsweise bestätigt, dass für eine Reihe von geläufigen Sicherungsstrategien eine Sicherungsbilanzierung nicht gestattet ist, obwohl das Ziel des IASB-Projekts zur Sicherungsbilanzierung gewesen sei, die Risikomanagementpraxis abzubilden. Obwohl EFRAG bewusst ist, dass der IASB die Grenzen des Sicherungsmodells ausführlich erörtert hat, fehlt nach Meinung von EFRAG eine ausreichende Begründung, die Anwender verstehen lässt, warum der IASB an den Grenzen festgehalten hat und warum ein Aufheben dieser Beschränkungen eine hochwertige Finanzberichterstattung gefährdet hätte.

Schließlich wendet sich EFRAG der Strategie des IASB zu, die allgemeine Sicherungsbilanzierung vom Macro Hedge Accounting zu trennen und dieses in einem eigenen Projekt weiterzuverfolgen. EFRAG ist der Ansicht, dass die Vorschriften in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in Bezug auf Macro Hedge Accounting vollständig beibehalten werden sollten, bis der IASB dieses nun eigenständige Projekt abschließt, damit der Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 Finanzinstrumente in einem Schritt erfolgen kann. EFRAG wird zu dieser Frage noch eine weitere Konsultation der europäischen Anwender durchführen, um die Schlussfolgerungen und Empfehlungen in diesem Zusammenhang weiter zu untermauern. Diesbzüglich wird man ein entsprechendes zusätzliches Schreiben im März 2013 veröffentlichen.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben in voller Länge direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hatte bereits im November 2012 mit Unterstützung der DRSC-Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" den Arbeitsentwurf analysiert und verschiedene Punkte entdeckt, die weiterer Klärung oder Änderung bedürfen. Einer der Punkte besagte, dass der europäische "carve-out" in Bezug auf IAS 39 wahrscheinlich auch auf IFRS 9 übertragen wird. Das Ergebnis der Analyse wurde in einem Schreiben zusammengefasst und an den IASB übermittelt.

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