2013

Einigung bei der EU-Finanzierung von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

04.12.2013

Im Rahmen des informellen Trilogs haben sich die drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen (Europäischen Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) über die europäische Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) geeinigt.

Diese Einigung folgt auf eine kürzlich erfolgte Abstimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) über einen Bericht zum Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung eines EU-Programms zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung und Prüfung für den Zeitraum 2014-2020. ECON hatte vorgeschlagen, dass das Programm genutzt werden sollte, um sicherzustellen, dass die unterstützenden Beiträge im Einklang mit europäischen Bedürfnissen verwendet werden. Insbesondere hatte ECON empfohlen, von einer Zuteilung der Finanzierung für sechs Jahre auf einmal abzuweichen und zu einer jährlichen Beurteilung dazu überzugehen, ob bestimmte Kriterien erfüllt wurden.

Die vorgeschlagene Verordnung, auf die man sich jetzt geeinigt hat, wird die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016 bilden. In der Einigung hat man sich vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, auf eine Beschränkung von drei Jahren geeinigt.

Im Hinblick auf finanzielle Aspekte ist in der vorgeschlagenen Verordnung der Beitrag von jährlich etwa der folgenden Summen vorgesehen:

  • 4,3 Millionen Euro an die IFRS-Stiftung (17% ihres Budgets),
  • 3,4 Millionen Euro an EFRAG (43% des Budgets), und
  • 0,3 Millionen Euro an PIOB (22% des Budgets).

Wenn der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigen, ist der nächste Prozessschritt ist eine erste / einmalige Lesung im Parlament, die derzeit am 13. Januar 2014 erwartet wird.

Die folgenden weiterführenden Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung:

Mitschrift von der gemeinsam von FEE und ACCA veranstalteten Konferenz zum Maystadt-Bericht

04.12.2013

Am 2. Dezember 2013 hatten der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) und die britische Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (UK Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) gemeinsam zu einer Gesprächsrunde eingeladen, auf der der Bericht zum Einfluss der EU auf globale Rechnungslegungsstandards mit dem Verfasser Philippe Maystadt diskutiert wurde. Wir stellen Ihnen die Mitschrift der Diskussion zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

Auf der Konferenz stellte Maystadt seine Empfehlungen vor. Ein Expertenpanel und das Publikum diskutierten, wie der europäische Einfluss am besten sichergestellt und die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) reformiert werden könnte; dies stellte die von Maystadt empfohlene Option zur Wahrung des europäischen Einflusses dar. Zu den Teilnehmern gehörten Vertreter von EFRAG, nationale Standardsetzer, Vertreter aus Kreisen der Ersteller/Unternehmen und Anleger sowie aus dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Nachfolgend finden Sie unsere Mitschrift von der Veranstaltung.

 

Maystadt-Bericht: Wahrung des europäischen Einflusses auf die globale Rechnungslegung

FEE und ACCA hielten die Konferenz beim Europäischen Parlament in Brüssel ab, um den Bericht von Philippe Maystadt zu diskutieren, der dem ECOFIN-Rat am 15. November 2013 vorgestellt worden war. MEP Wolf Klinz moderierte die Veranstaltung und eröffnete die Konferenz.

Vortrag von Philippe Maystadt

Maystadt stellte seine Empfehlungen vor dem Hintergrund der breiten Unterstützung für globale Bilanzierungsstandards vor. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der EU ein breiter Konsens bestehe, dass die IFRS zum gegenwärtigen Zeitpunkt die beste Lösung zur Erreichung dieser globalen Standards darstellten. Er wies auch darauf hin, dass der Bericht die unterschiedlichen in der EU bestehenden Sichtweisen hinsichtlich der Frage widerspiegele, wie die IFRS übernommen werden sollten und welches Maß an Flexibilität bei dieser Übernahme bestehen sollte. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass der gegenwärtige Ansatz einer Übernahme Standard für Standard weiterhin sachgerecht sei und dieses Vorgehen zu einer Ausgewogenheit europäischer Selbständigkeit und einer Verpflichtung auf maximale Harmonisierung bei den Bilanzierungsstandards führe. Er meinte, dass, sollte die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangen, dass es wünschenswert sei, die Möglichkeit zu Carve-ins/Carve-outs zu haben, seine Sichtweise die sei, dass die Hürde hoch gelegt und eine qualifizierte Mehrheit im Rat erfordern sollte. Er sprach ferner die vorgeschlagenen zusätzlichen resp. alternativen Übernahmekriterien an, wonach die IFRS "nicht die Finanzstabilität gefährden" und "nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Union behindern" dürften.

Maystadt fuhr mit einer Skizzierung seiner Empfehlungen für eine Reform von EFRAG fort. Er meinte, dass die Balance der Standardsetzer zu den Empfehlungen gehörte, die auf der ECOFIN-Sitzung kritisiert worden seien, wobei eine Präferenz dahingehend geäußert worden sei, zumindest einen weiteren Standardsetzer aus einem kleineren EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen.

Schließlich ging er auf seine Vorschläge im Hinblick auf den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), in welchem die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene vertreten seien, sowie die Rolle des Europaparlaments ein. Beide Einrichtungen sollten früher als bisher eingebunden und speziell von EFRAG regular über ein IFRS-bezogenes Projekt involviert werden.

Maystadt sagte, dass ECOFIN seinen Vorschlägen grünes Licht gegeben habe, wobei der Kommission einige spezielle Aufgabenpakete zur Klarstellung überreicht worden seien. Während viele seiner Vorschläge ohne gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt werden können, erfordere eine jegliche Änderung der Übernahmekriterien in der IAS-Verordnung entsprechende Zeit für den Legislativakt (dies mag sich 2014 angesichts der Sitzungspause infolge der Parlamentswahl im Mai 2014 und einer neu zu berufenen Kommission im weiteren Verlauf des Jahres als Herausforderung erweisen).

Richard Martin, Leiter des Bereichs Unternehmensberichterstattung bei ACCA, moderierte die sich anschließende Diskussion, wobei er darauf hinwies, dass die Konferenz den Fokus auf die Umsetzung des Berichts legen würde.

Globale Standards und flexible Übernahme

Jella Benner-Heinacher (Vizepräsidentin von Eurofinuse, als Vertreterin der Nutzer) sprach sich deutlich gegen jedwede Flexibilität bei der Übernahme und für den derzeitigen alles-oder-nichts-Ansatz aus. Sie meinte, dass es eine derartige Flexibilität schwerer mache, wirklich "globale" Standards zu erreichen und die Vergleichbarkeit innerhalb der EU sowie zwischen in der EU gelisteten Unternehmen und ihren globalen Wettbewerbern verringern würde. Dies, so sagte sie, stünde im Widerspruch zum Ziel globaler Standards.

Hans van Damme (Geschäftsführender Vorsitzender des Aufsichtsrats von EFRAG) meinte, dass die Übernahmekriterien bereits 2012 geändert und um die Bedingung "bei einer Berücksichtigung des europäischen öffentlichen Interesses" ergänzt worden seien. Er fuhr fort, indem er Bedenken äußerte, mehr Betonung auf "Vorsicht und die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses" zu legen. Er meinte, dass es unterschiedliche Sichtweisen darüber gebe, was "Vorsicht" meine und wie man sie in der Praxis anwenden solle. Es sei ferner nicht klar für ihn, wie die vorgeschlagenen zusätzlichen Übernahmekriterien operationalisiert werden könnten. Er begrüßte die Vorschläge in Richtung einer verstärkten und besseren Zusammenarbeit zwischen EFRAG einerseits und Regelungsausschuss und Europaparlament andererseits.

Agnes Lepinay (Direktorin von Economie Finance, MEDEF, als Vertreterin der Ersteller) unterstützte eine flexible Übernahme und wies darauf hin, dass andere Rechtskreise auch die Möglichkeit besäßen, Vorschriften hinzuzufügen oder zu streichen (siehe dazu Anhang 3 des Maystadt-Berichts).

Mark Vaessen (Vorsitzender des Ausschusses für Bilanzierungsfragen bei FEE, als Vertreter der Prüfer) erwiderte, dass FEE eine flexible Übernahme ablehne; er meinte, dass alle Rechtskreise, die die Möglichkeit zur Aufnahme oder Streichung von Vorschriften bei der Übernahme der IFRS haben, sich explizit verpflichtet hätten, diese nicht zu nutzen.

Ein Teilnehmer äußerte Bedenken dahingehend, dass die vorgeschlagenen zusätzlichen Übernahmekriterien nicht auf den Konzepten des IASB-Rahmenkonzepts fußten und dass, falls diese Kriterien eingeführt würden, die Gefahr bestehe, dass die EU-IFRS von den IFRS "wie vom IASB herausgegeben" abwichen. Maystadt stimmte dem zu, meinte aber, dass er versucht habe, die ihm gegenüber geäußerten Sichtweisen getreu wiederzugeben. Seine Sicht sei, dass die Übernahme Standard für Standard mit einer alles-oder-nichts-Entscheidung die bevorzugte Lösung darstelle, er sei aber gehalten, auch die Gegensicht darzustellen.

Ein weiterer Teilnehmer sprach sich deutlich für eine Übernahme der IFRS wie herausgegeben aus und meinte, dass EFRAGs fundamentale Aufgabe darin bestehe, sicherzustellen, dass die Entwicklung eines neuen oder geänderten IFRS die besten Ansichten in den EU-Mitgliedstaaten widerspiegele.

Reform von EFRAG

Mark Vaessen sagte, dass FEE auf der bereits bestehenden Qualität von EFRAG aufbauen und gleichzeitig deren besondere öffentlich-privatrechtliche Partnerschaft beibehalten wolle. FEE unterstütze die Vorschläge, den gegenwärtigen Aufsichtsrat in einen entscheidungsbefugten Board umzugestalten, sei jedoch besorgt, dass die vorgeschlagene Mitgliedschaft in Richtung des öffentlichen Sektor verzerrt sei, da lediglich fünf der 17 Sitze an den Privatsektor gehen sollen. Er kritisierte auch die Unterrepräsentierung von Nutzern und des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer (je einer von 17).

Es gebe die Notwendigkeit eines klaren Anforderungsprofils der Boardmitglieder, die ein hohes Maß an Verständnis auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Respekt für den unabhängigen Standardsetzungsprozess haben sollten. Der Board sollte eine "EU-Geisteshaltung" statt einer nationalen oder branchenseitigen haben. Er stimmte zu, dass der Board über die Kernbotschaften und die strategische Richtung entscheiden und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) den Großteil der Detailsarbeit übernehmen solle. Er meinte, dass ein Nominierungsausschuss (ggf. aus der Generalversammlung von EFRAG zu ziehen) notwendig sei, um eine angemessene Balance von Fähigkeiten im Board sicherzustellen.

Melanie McLaren (Exekutivdirektorin für Gesetze & Standards beim britischen Standardsetzer FRC) behandelte die Entscheidungsfindung per Konsens und sagte, dass EFRAG eine wichtige Rolle bei der Unterstützung aktiver europäischer Kapitalmärkte habe; die IFRS seien zentral für deren Erfolg. Sie unterstrich die Äußerungen von Vaessen und meinte, dass ein Konsens häufiger bestehe, als man dies wahrnehme. Standardsetzer würde Unterschiede häufig leidenschaftlicher vortragen als Sichtweisen, denen sie zustimmten. Schließlich erinnerte sie die Versammelten daran, dass EFRAG ein Beratungsgremium sei und dass EFRAG in der Lage sein sollte, Themengebiete zu benennen, bei denen Einigkeit bestehe, und solche, bei denen sich die Ansichten unterschieden.

McLaren meldete ebenfalls Bedenken hinsichtlich der zu geringen Zahl an Nutzern an.

Ana Martinez-Pina (Vorsitzende des spanischen Standardsetzers ICAC) ging auf die vorgeschlagene Rolle von TEG sowie darauf ein, wie er sich in die geschäftsführende Rolle einfüge, die dem Board zugedacht werde. Sie sprach auch die Notwendigkeit an, den Status der nationalen Standardsetzer zu definieren, die Mitglied von TEG seien, und ihnen Stimmrechte einzuräumen.

Agnes Lepinay ging auf die Finanzierungsoptionen ein, die im Bericht vorgeschlagen werden. Sie meinte, dass MEDEF den Bericht gutheiße und viele seiner Empfehlungen begrüße. EFRAG sei "ein besonderes Wesen in der EU", und es sei wichtig, deren unverwechselbare Rolle bei der Konsensbildung unter den Adressaten auf EU-Ebene zu bewahren. Das Niveau und die Quellen der Finanzierung würde beinflusst von Art und Umfang von EFRAGs Verantwortlichkeiten. Es gebe eine wunderliche Lösung für EFRAGs Finanzierung, sie sollte aber verhältnismäßig sein und Zusagen für einen vorbestimmten Zeitraum feststehen.

Fragenrunde

In Beantwortung einer Frage, ob die Notwendigkeit, einen Konsens zu erreichen, nicht dazu führen würde, dass EFRAG eine Übernahme noch langsamer bewerkstelligen könne, meinte Maystadt, dass die Anmerkungen von McLaren den Weg aufzeigten — dabei strich er die fundamentale beratende Rolle von EFRAG heraus. Ein weiterer Fragesteller meinte, dass zeitliche Zwänge in realen Welt eine Konsensfindung immer schwieriger gestalten ließen. Maystadt meinte, dass der Boardvorsitzende "dann halt nur etwas härter daran arbeiten müsse", einen Konsens herbeizuführen.

Es gab eine kurze Diskussion zu der Frage, ob EFRAG auch die Rechnungslegung von KMU unter seine Fittiche nehmen solle, v.a. angesichts der Bilanzrichtlinie von 2013, die einen Berichtsrahmen für solche Unternehmen biete.

Abschließende Bemerkungen

Olivier Boutellis-Taft (Geschäftsführer von FEE) meinte, dass eine Stärkung des Einflusses von EFRAG bei der Entwicklung globaler Bilanzierungsstandards im öffentlichen Interesse Europas sei: Man dürfe nicht zulassen, dass sie zu einer politischen Arena für nationale Standardsetzer werde.

Er wiederholte FEEs Unterstützung globaler Standards ohne Carve-ins/Carve-outs und meinte, dass jene, die eine flexible Übernahme wollten, die Erfahrungen mit den Bilanzrichtlinien ignorierten: Selbst die Richtlinie von 2013 biete mehr als 100 Wahlrechte. Er sagte, dass europäische Unternehmen europäisch und global denken sollten und dass EFRAG dasselbe tun solle.

Er kritisierte die vorgeschlagene Zusammensetzung des EFRAG-Boards und meinte, dass es einer politischen Planwirtschaft zuträglich sei, nicht aber einem dynamischen, marktgetriebenen Kapitalmarkt.

Auch wenn er anführte, dass Uneinigkeit "eine europäische Spezialität" sei, bräuchte Europa einen Weg, um mit starker Stimme in die Diskussion um die IFRS einzugreifen. Eine Widerspiegelung der Sichtweisen aller Marktteilnehmer sei der beste Weg zur Wahrung des öffentlichen Interesses Europas in der Rechnungslegung. Er forderte die EU auf, die Vision von einem öffentlichen Interesse, das die Urväter von EFRAG im Kopf hatten, aufzugreifen und nationale und sektorielle Interessen beiseite zu stellen und stattdessen an einer EU zu arbeiten, die stark sei und dynamische Kapitalmärkte habe.

Nach der Veranstaltung wurde eine gemeinsame Mitschrift der Diskussionspunkte von FEE und ACCA an die Teilnehmer versendet. Wir danken FEE und ACCA für die Erlaubnis, diese Mitschrift auf IAS Plus zur Verfügung zu stellen, die die Mitschrift, die Deloitte-Beobachter bei der Konferenz angefertigt haben, ergänzt.

Prüfungsschwerpunkte der österreichischen Finanzmarktaufsicht

03.12.2013

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat auf Basis der Vorschläge der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (ÖPR) die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2013 festgelegt und veröffentlicht. Österreich war das letzte Land der Europäischen Union, das bislang noch nicht über eine Prüfstelle für Rechnungslegung verfügte. Ende 2012 wurde das 'Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind' beschlossen, das Mitte 2013 in Kraft trat. Bei Festlegung der ersten Prüfungsschwerpunkte haben sich FMA und ÖPR eng an den ESMA-Prüfungsschwerpunkten orientiert.

Für das zum 31. Dezember 2013 oder später endende Geschäftsjahr wurden die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

 

WERTMINDERUNG VON NICHTFINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN (IAS 36)

  • Cashflow-Prognosen (.33a, .34)
  • Beschreibung der Schlüsselannahmen bei Nutzwerten (.134(d))
  • Sensitivitätsanalysen (.134f)

LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES (IAS 19)

  • Die Eignung des Diskontierungszinssatzes (.83)
  • Versicherungsmathematische Annahmen (.144f)
  • Auswirkungen des geänderten IAS 19 (gem. IAS 1.10f)
  • Merkmale des Versorgungsplans (.139)

FAIR VALUE-BEWERTUNG UND OFFENLEGUNG (IFRS 13)

  • Erfüllungsrisiko (non-performance risk, .42 f)
  • Bewertungsobjekt (unit of account, .69)
  • Anhangangaben (.93, .97)
  • Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3)

ANGABEN ZU BILANZIERUNGSMETHODEN, ERMESSEN UND SCHÄTZUNGEN (IAS 1)

  • Darstellung der signifikanten Bilanzierungsmethoden, die für den Abschluss wesentlich und bedeutend sind, unter Angabe der Anwendung zulässiger Wahlrechte (.117).
  • Erläuterung der wesentlichen Ermessensentscheidungen und deren betragsmäßige Auswirkung auf die im Abschluss erfassten Posten (.122).
  • Angaben zu den Schätzungsunsicherheiten und dem damit zusammenhängenden Risiko von wesentlichen Anpassungen (Sensitivität) der Buchwerte im nächsten Geschäftsjahr (.125, .129).
  • Angaben zu Ereignissen und Umständen, die Zweifel an der Unternehmensfortführung aufwerfen (Going Concern, .25).
  • Angabe der wesentlichen Effekte künftiger Standards auf den Abschluss (IAS 8.30), insbesondere des Konsolidierungspakets (IFRS 10, 11 und 12).

BEWERTUNG UND OFFENLEGUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

  • Ermittlung aller objektiven Hinweise auf eine Wertminderung anhand aller verfügbaren Informationen am Abschlussstichtag (IAS 39.58).
  • Bedachtnahme auf das ESMA-Statement on Forbearance Practices im Finanzsektor
  • Die qualitativen und quantitativen Risiken zu Finanzinstrumenten (nach Art und Höhe, IFRS 7.31) sowie zu Risikokonzentrationen, insb. zur Kreditqualität (nach IFRS 7.36, .37).
  • Angaben zum Liquiditätsrisiko (IFRS 7.39, .B11E)

KONZERNLAGEBERICHT (§ 243 ABS. 1, 2 UND 5 UGB)

  • Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
  • Analyse der Geschäftstätigkeit unter Einbeziehung der für die Geschäftstätigkeit wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

Die ersten fünf Punkte entsprechen den Prüfungsschwerpunkten von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Der sechste Punkt ist eine rechtskreisspezifische Ergänzung, der sich auch in ähnlicher Form in den Prüfungschwerpunkten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für 2014 findet.

Die FMA hat eine eigene Seite zum Thema 'Rechnungslegungskontrolle' eingerichtet, auf der sich neben den Prüfungsschwerpunkten auch weitere unterstützende Materialien finden.

'Warum der Finanzsektor anders ist'

03.12.2013

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, sprach heute bei der IFRS-Konferenz für Finanzinstitute die gemeinsam von der IFRS-Stiftung und dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) in London veranstaltet wird. In seiner Rede hielt er fest, dass die inhärente Komplexität des Sachverhalts und die Tatsache, dass der Finanzsektor extrem sensibel auf Veränderungen in der Bilanzierung reagiert, es dem IASB (und dem FASB) sehr schwer gemacht haben, die richtige Lösung für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu finden, aber dass man kurz davor stehe, einen fertigen IFRS 9 präsentieren zu können.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit dem Eingeständnis, dass die Arbeiten zur Ersetzung von IAS 39 sich lange hingezogen hätten, weil Finanzinstrumente ein so schwieriges Terrain seien, aber er fügte auch hinzu: "IFRS 9 wird fertig werden, und er wird bald fertig werden."

Zur Erläuterung, warum der Finanzsektor ein so anderer Fall als die anderen Branchen in der Wirtschaft in Bezug auf die Bilanzierung ist, stellt er Banken und Versicherungen Unternehmen aus anderen Branchen gegenüber und verwies auf die größere Bedeutung der Bilanz und der Zeitwertbewertung. Hoogervorst verwies darauf, dass Banken und Versicherungen riesige Bilanzen haben, bei denen selbst relativ geringfügige Änderungen enorme Auswirkungen auf Erträge haben können und künftige Kapitalflüsse sehr von den Finanzinstrumenten in der Bilanz abhängen.

Hoogervorst führte seine Zuhörer dann durch die verschiedenen Phasen des Projekts zur Ersetzung von IAS 39 und zeigte, wie der IASB auf die besonderen Gegebenheiten im Finanzsektor und die entsprechenden Bedürfnisse in Bezug auf die Bilanzierung eingegangen ist.

  • Die Behauptung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert während der Finanzmarktkrise Prozyklizität gesteigert und künstliche Volatilität erzeugt habe, wies Hoogervorst als unbegründet zurück, aber er erklärte auch, wie der eine Fall, in dem die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu wiedersinnigen Ergebnissen führen kann (das Problem des eigenen Kreditrisikos), in IFRS 9 behoben und den Anwendern im Rahmen der allgemeinen Änderungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Verfügung gestellt wurde.
  • Das gegenwärtige Wertminderungsmodell, dass sich im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise als nicht besonders gut erwiesen hat, wird durch ein Modell der erwarteten Verluste ersetzt, das er sehr viel schwerer machen wird, unvermeidbare Ausfälle von künftigen Kapitalflüssen zu verstecken. Endgültige Vorschriften zur Wertminderung werden derzeit im ersten oder zweiten Quartal 2014 erwartet.
  • Der IASB fährt mit einem gemischten Bewertungsansatz fort, aber hat im Rahmen der begrenzten erneuten Erörterung von IFRS 9 versucht, die Kriterien für die Klassifizierung und Bewertung objektiver auszugestalten, und beabsichtigt außerdem die Einführung einer neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte finanzielle Vermögenswerte.
  • Da die bestehenden Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf Grundlage von recht zufälligen Kriterien einigen, aber nicht allen, Sicherungsbeziehungen gewidmet sind und da die gegenwärtige Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht in der Lage ist, die Steuerung von Nettopositionen in offenen Portfolien sauber abzubilden, hat der IASB im Rahmen seines Projekts zu Macro Hedge Accounting damit begonnen, ein Diskussionspapier zu einem neuen Macro Hedge Accounting-Modell zu entwickeln.

Auf diese Art und Weise zeigte Hoogervorst, dass mit Ausnahme der Vorschläge zum Macro Hedge Accounting, die aus dem umfassenden Projekt ausgenommen wurden, weil für ihre Finalisierung noch bedeutend Zeit nötig sein wird, die wesentlichen Phasen der Entwicklung von IFRS 9 abgeschlossen sind oder bald abgeschlossen sein und den besonderen Berdürfnissen und Merkmalen des Finanzsektors gerecht werden werden. Hoogervorst schloss:

 

IFRS 9 ist praktisch fertig und kann bald übernommen werden. Wegen der bedeutenden Verbesserungen, die IFRS 9 in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung und auch in Bezug auf die allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und Wertminderung aufweist, hege ich keinen Zweifel, dass er in der ganzen Welt übernommen werden wird.

Das vollständige englischsprachige Manuskript der Rede finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

03.12.2013

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die kürzlich vorgenommenen Änderungen an IAS 19 und Ergänzungen an IFRS 9 und eine geänderte Einschätzung der zeitlichen Entwicklung bei der Übernahme von IFRIC 21 Abgaben widerzuspiegeln.

Der Bericht spiegelt die folgenden Änderungen wider:

  • Veröffentlichung von Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19) am 21. November 2013 (eine Übernahme wird derzeit im dritten Quartal 2014 erwartet),*
  • Veröffentlichung von Finanzinstrumente (Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39) am 19. November 2013 (in diesem Zusammenhang wurde auch der bisher noch enthaltene Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 aus der Übersicht genommen, der mit der Ergänzung des Standards um ein Kapitel zur Sicherungsbilanzierung gestrichen wurde),
  • geänderte Einschätzung des weiteren Übernahmeprozesses von IFRIC 21 Abgaben vor dem Hintergrund, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) erst auf einer späteren Sitzung über die Übernahme abstimmen wird (eine endgültige Übernahme wird jetzt im zweiten Quartal 2014 erwartet).

* Diese Entwicklung war bereits im Statusbericht vom 27. November 2013 widergespiegelt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 2. Dezember 2013 hier herunterladen.

IASB schlägt vor, die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

02.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 27 herausgegeben. Mit der Überarbeitung von IAS 27 'Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS' wurde die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors gestrichen, und die Entscheidung wurde 2011 in IAS 27 'Separate Abschlüsse' übernommen. Die Rückmeldungen der Anwender im Rahmen der Agendakonsultation 2011 führten dazu, dass der IASB die Option erneut in Erwägung zog und jetzt den Entwurf ED/2013/10 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben hat, der den Vorschlag enthält, die Option wieder zuzulassen. Stellungnahmen werden bis zum 3. Februar 2014 erbeten.

 

Hintergrund

In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen. Ähnlich gilt für Rechtskreise, in denen zwar die IFRS noch nicht angewendet werden, die aber eine Equity-Methode-Vorschrift haben, dass die Erstellung von zwei Abschlüssen erforderlich wird, wenn diese Rechtskreise auf IFRS übergehen. Dies kann in einigen Fällen als negativer Anreiz für eine IFRS-Übernahme angesehen werden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Der IASB schlägt die folgenden Änderungen an IAS 27 Separate Abschlüsse vor:

  • Zulassen der Equity-Methode als eine Option für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors,
  • Vorschrift, die Änderung rückwirkend anzuwenden, wenn sich ein Unternehmen entscheidet, auf die Equity-Methode zu wechseln.

Falls die Änderungen wie vorgeschlagen fertiggestellt werden, hätten Unternehmen demnächst drei Optionen für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss: fortgeführte Anschaffungskosten, nach IAS 39 oder IFRS 9 oder nach der Equity-Methode wie in IAS 28 beschrieben.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards würde geändert, um festzuhalten, dass in IAS 27 die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss gestattet wird, dass aber keine gesonderten Erleichterungen für Erstanwender zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem schlägt der IASB vor, IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu ändern, um einen Konflikt mit den Prinzipien von IFRS 10 in Situationen zu vermeiden, in denen ein Unternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert aber einen Eigentümeranteil behält, der dem Unternehmen bedeutenden Einfluss oder gemeinsame Kontrolle verleiht, und das Unternehmen sich dafür entscheidet, die Equity-Methode für die Bilanzierung der Anteile in seinem separaten Abschluss anzuwenden.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens; diesen wird der IASB im Rahmen der erneuten Erörterungen bestimmen. Die vorgeschlagenen Änderungen wären rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Europäische Konsultation zur Standardsetzung im öffentlichen Sektor

02.12.2013

Die EU-Kommission und das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) haben ein Konsultationspapier zu einer möglichen künftigen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) in den Mitgliedstaaten der EU veröffentlicht. Schwerpunkt der Konsultation sind Fragen zur Governance. Dazu werden mögliche Strukturen und Prinzipien dargestellt, die für eine Entwicklung von EPSAS in Frage kommen könnten.

Die Konsultation ist bereits die zweite zum Thema Rechnungslegung im öffentlichen Sektor in der EU. Die erste Konsultation im Februar 2012 galt der Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Mitgliedstaaten der EU. Zu den Ergebnissen der Konsutlation wurde im März 2013 ein Bericht veröffentlicht. Die Konsultation hat ergeben, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können, dass sie aber unstreitig einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU darstellen.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Konsultation organisierte Eurostat im Mai 2013 eine Konferenz in Brüssel, bei der das EPSAS-Projekt weiter erörtert wurde. Ein Kernbedenkenpunkt, der wiederholt geäußert wurde, betraf Governance. Im Bericht zur ersten Konsultation hatte es geheißen: "Die Führung und Verwaltung der IPSAS leidet gegenwärtig unter unzureichender Beteiligung der für die staatliche Rechnungslegung in der EU zuständigen Behörden."

In der jetzt veröffentlichten Konsultation geht es um Führungs- und Verwaltungsstrukturen und -prozesse und Fragen der persönlichen Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Legitimation, Transparenz, Kompetenz und Fähigkeit, Kosteneffizienz und Rechenschaft. In Bezug auf die EPSAS selbst werden in der Konsultation die folgenden Themen angesprochen: Verlässlichkeit, Relevanz, innerer Zusammenhang, Vegleichbarkeit, Zugänglichkeit und Klarheit.

Die vorgeschlagene Einführung der EPSAS würde auf Grundlage einer EPSAS-Rahmenkonzeptverordnung erfolgen, die die rechtliche Grundlage für die EPSAS bilden soll. Folgende Merkmale der Verordnung werden vorgeschlagen:

  • Definierung der Führung und Verwaltung der EPSAS und Einrichtung eines EPSAS-Ausschusses,
  • Definierung eines Konsultationsprozesses für die Einführung und Übernahme der EPSAS - zentrales Element wäre der EPSAS-Ausschuss,
  • Definierung der Prinzipien, die die Führung und Verwaltung der EPSAS bestimmen, einschließlich einer Grundlage für die direkte Einbindung nationaler Standardsetzer und Rechnungslegungsbehörden der Regierungen in den Standardsetzungsprozess, Einrichtung der Oberaufsicht durch die EU-Kommisssion gemeinsam mit dem Rat, dem EU-Parlament und dem europäischen Rechnungshof,
  • Festlegung der Kernvorschriften der EPSAS wie beispielsweise periodengerechte Abgrenzung und doppelte Buchführung sowie
  • Bestätigung der IPSAS als Ausgangspunkt für die Entwicklung der EPSAS.

Der EPSAS-Ausschuss würde von der EU-Kommission geleitet und vertreten und würde sich aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstatten einschließlich einiger begrenzten Anzahl nicht stimmberechtigter Beobachter zusammensetzen. Der Ausschuss würde ein Arbeitsprogramm für die Entwicklung der EPSAS entwerfen und wäre direkt in den Entscheidungsprozess eingebunden. Es würden Arbeitsgruppen eingerichtet, um die Arbeit des Ausschusses zu unterstützen. In diesen Arbeitsgruppen wären Fachexperten der Standardsetzer für den öffentlichen Sektor sowie die Rechnungslegungsbehörden der einzelnen Regierungen vertreten. Diese Arbeitsgruppen wären in die Entwicklung der EPSAS eingebunden und würden Interpretationsfragen verbindlich klären können.

In der Konsultation werden auch zwei optionale Elemente der Führungs- und Verwaltungsstruktur der EPSAS vorgeschlagen: Ein Governance-Beirat (EPSAS Governance Advisory Board, EPSAS GAB), dem bestimmte Aufsichtsfunktionen übertragen werden könnten, und ein Fachbeirat (EPSAS Technical Advisory Group, EPSAS TAG), der für den Austausch mit einer großen Bandbreite von Interessengruppen einschließlich des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), Regierungsfinanzstatistiker, Rechnungshöfen, Rechnungslegungsexperten aus dem öffentlichen und Privatsektor, Wissenschaftlern und Adressaten verantwortlich sein könnte.

Zum Konsultationspapier kann bis zum 17. Februar 2014 Stellung genommen werden. Stellungnahmen werden als Beantwortung eines eigens ausgefertigten Fragebogens erbeten. In dem Fragebogen werden spezifische Fragen zur Relevanz der Führungs- und Verwaltungsprinzipien, dem Wunsch nach einer Einrichtung von EPSAS GAB und EPSAS TAG und deren Struktur sowie einer möglicherweise einzurichtenden Interpretationsfunktion gestellt.

Auf der internetseite von Eurostat stehen Ihnen folgenden Informationen zur Verfügung:

  • Hintergrundinformationen zum gesamten Konsultationsprozess (link to Eurostat website)
  • Konsultationspapier Towards implementing European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) for EU Member States - Public consultation on future EPSAS governance principles and structures (Das Konsultationspapier ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. Eurostst weist allerdings darauf hin, dass auf Anfrage Übersetzungen in weitere Amtssprachen der Europäischen Union bereitgestellt werden können.)

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

29.11.2013

Der IASB wird im Dezember 2013 nur einen einzigen Tag öffentlich tagen: am 12. Dezember. Erörtert werden sollen die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, aktuelle Entwicklungen beim IFRS Interpretations Committee, die begrenzten Projekte zu IAS 28, IAS 16/IAS 38, IAS 19 und IFRS 13, eine vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 sowie die Finanzinstrumentethemen Wertminderung und begrenzte Änderungen an IFRS 9.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur verfügung stellen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG will Generalversammlung ausweiten

29.11.2013

Als Reaktion auf den Maystadtbericht, der Anfang des Monats veröffentlicht wurde und dem der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) in Bezug auf die Reform von EFRAG einstimmig zustimmte, beginnt EFRAG mit der Umsetzung von Änderungen, die die eigene Organisation betreffen.

Die Ausweitung der Generalversammlung zur Aufnahme der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) und möglicherweise anderer europäischer Organisationen soll zum einen eine frühere Forderung von NFM insbesondere aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien erfüllen, mehr Mitsprache und Verantwortung im Zusammenhang mit EFRAG zu erhalten. Im Jahresbericht 2012 des DRSC hatte es dazu geheißen:

Die Standardsetzer haben deutlich mehr Mitsprachemöglichkeiten bei allen nicht durch die IAS-Verordnung explizit geregelten Entscheidungen von EFRAG gefordert. Dies geschah nicht nur vor dem Hintergrund, dass die großen Standardsetzer EFRAG zu einem nicht unerheblichen Teil mitfinanzieren, ohne jedoch über adäquate Mitentscheidungsmöglichkeiten zu verfügen, sondern vor allem angesichts des insgesamt als nicht ausreichend angesehenen Einflusses in London.

Zum anderen sollen dadurch auch Mitgliedstaaten, die bisher nicht über einen solchen Finanzierungsmechanismus verfügen, ermutigt werden, diesen einzurichten.

NFM sind nationale Systeme zur Erhebnung von Beiträgen, die der Finanzierung von EFRAG dienen. Bisher gibt es NFM in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen und Schweden. Bis 2010 wurde EFRAG ausschließlich von den Mitgliedorganisationen und den NFM finanziert. Seit 2010 trägt auch die EU-Kommission mit einer Finanzierungszusage bei, aber Maystadt hatte in seinem Bericht gewarnt, dass "aufgrund budgetärer Beschränkungen der Beitrag der EU für 2014 [...] geringer ausfallen wird".

Im abschließenden Bericht war daher empfohlen worden, die rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung eines Systems von verpflichtenden Beiträgen/Abgaben, die von börsennotierten Unternehmen zu entrichten wären, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren, zu analysieren. Während ein solches Abgabensystem eruiert wird, sollten die mitgliedstaaten, die noch keinen NFM eingerichtet haben, einen solchen einrichten.

EFRAG muss die Finanzierung für 2014 noch sichern. Der Beitrag der EU für das ganze Jahr 2014 ist noch nicht bestätigt worden, da der Entwurf der Verordnung über die Finanzierung noch durch die verschiedenen europäischen Gremien erörtert wird. EFRAG geht davon aus, weiter Finanzierungsbeiträge von der EU zu erhalten, aber Verzögerungen bei der Veröffentlichung der endgültigen Verordnung werden wahrscheinlich zu Verzögerungen bei den Zahlungen führen. Deshalb hat der Aufsichtsrat von EFRAG sich entschieden, die NFM dringlich zu bitten, die finanziellen Zusagen an EFRAG für 2014 zu formalisieren "damit EFRAG ohne jegliche Bedenken jeglichen möglicherweise verzögerten Zahlungen der EU-Kommission entgegensehen kann".

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zu den vorgesehenen Änderungen.

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

28.11.2013

Der IASB hat am 21. November 2013 Änderungen an IAS 19 herausgegeben, mit denen die Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen klargestellt wird. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Eine Übernahme der Änderungen wird derzeit im dritten Quartal 2014 erwartet, was nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB liegt (1. Juli 2014).

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 27. November 2013 hier herunterladen.

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