April

Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

30.04.2013

Im Nachgang seiner Aprilsitzung hat der International Accounting Standards Board (IASB) seinen Arbeitsplan aktualisiert. Es haben sich einige Verschiebungen bei der zeitlichen Planung ergeben. Bei den großen Projekten betrifft dies Macro Hedge Accounting, preisregulierte Geschäftsvorfälle und Erlöserfassung. Auch eine Reihe der kleineren Projekte sind betroffen. So wird beispielsweise der endgültige Standard zur Novation von Derivaten jetzt bis spätestens 30. Juni erwartet.

 

Zusammenfassung der Änderungen

Im Einzelnen haben sich die folgenden Änderungen ergeben:

Änderungen bei großen Projekten

Änderungen bei Projekten mit begrenztem Umfang

 

Vor Ende des Quartals erwartete Konsultationsdokumente und Verlautbarungen

Im Rahmen der folgenden Projekte werden bis einschließlich 30. Juni 2013 Veröffentlichungen nach aktuellem Stand Veröffentlichungen erwartet:

Sie können sich den Arbeitsplan mit Stand 30. April 2013 von der Internetseite des IASB herunterladen. Wir haben unsere Projektseiten aktualisert, um die Änderungen, die sich aus dem Arbeitsplan ergeben, widerzuspiegeln und andere bekannte Entwicklungen aufzunehmen.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den begrenzten Änderungen an IAS 19

29.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/4 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)' zur Verfügung, der am 25. März herausgegeben worden ist.

EFRAG unterstützt die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Im Stellungnahmeentwurf heißt es:

EFRAG stimmt den Vorschlägen des IASB vor dem Hintergrundzu, dass sie die bestehenden Vorschriften in IAS 19 (2011) in Bezug auf die Bilanzierung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder dritten Parteien klarstellen und für die Ersteller eine Erleichterung darstellen. Wir unterstützen außerdem den IASB bei der Adressierung der bestehenden Inkonsitenz in IAS 19 (2011) in Bezug auf die Zurechnung dieser Beiträge, da dies mögliche Abweichungen in der Praxis reduzieren würde.

Kommentare zu Stellungnahmeentwurf werden bis zum 5. Juli 2013 erbeten. EFRAG bittet außerdem um Rückmeldungen dazu, ob den Anwendern Umstände bekannt sind, unter denen die Anwendung der pragmatischen Lösung des IASB dazu führen würde, dass Beiträge in nicht sachgerechter Weise als Reduzierung des Dienstzeitaufwands erfasst werden.

Weiuterführende Informationen in englischer Sprache:

Mitglieder der Beratungsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen bekanntgegeben

29.04.2013

Der IASB hat die Mitglieder seiner neu eingerichteten Beratungsgruppe für das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen bekanntgegeben. Europa stellt vier der 15 Mitglieder, und EFRAG hat einen der drei Beobachterposten. Erwartungsgemäß ist Kanada sehr stark in der Beratungsgruppe vertreten.

Die 15 Mitglieder sind Führungsverantwortliche, die in die Finanzberichterstattung von Unternehmen eingebunden sind, die Preisregulierung unterliegen. Die Aufgabe der Beratungsgruppe wird sein, einzelne Sachverhalte im Zusammenhang mit dem IASB-Projekt zur Preisregulierung einer Analyse durch Fachexperten zu unterziehen. Nachfolgend geben wir die vom IASB bekanntgegebene Liste der Mitglieder un Beobachter wieder.

 

Mitglied Organisation Land
Jacob Buys Eskom Holdings SOC Ltd Südafrika
Leonardo George de Magalhães Companhia Energética de Minas Gerais (Cemig) Brasilien
Richard McCabe AltaLink Management Ltd Kanada
Tim Murray RBC Capital Markets, Royal Bank of Canada Kanada
Michel Picard KPMG Kanada
Duane DesParte Exelon Corporation Vereinigte Staaten
Sherman Myers Standard & Poor's Vereinigte Staaten
John Leotta Deloitte Touche Tohmatsu Australien
Poon Man Wah CLP Power Hong Kong Limited Hongkong
Keyman Kim Korea Gas Corporation (KOGAS) Korea
Pascale Mourvillier GDF SUEZ Frankreich
Lily Ayalon Government Companies Authority Israel
Jesús Herranz Lumbreras Ferrovial SA Spanien
Dennis Deutmeyer Ernst & Young Vereinigtes Königreich
Michael Timar PricewaterhouseCoopers Vereinigtes Königreich
Offizielle Beobachter
Bryan Craig US Federal Energy Regulatory Commission (FERC)
Karen Taylor Ontario Securities Commission (OSC)
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB können Sie hier einsehen. Weitere Infromationen zum IASB-Projekt zur Preisregulierung halten wir auf einer eigenen Seite für Sie zur Verfügung. Jüngste Entwicklung im Projekt war die Veröffentlichung des Entwurfs eines Interimsstandards am 25. April 2013.

DRSC sucht neues Mitglied für den IFRS-Fachausschuss

26.04.2013

Der Nominierungsausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) sucht ein unabhängiges, ehrenamtlich tätiges Mitglied für den IFRS-Fachausschuss des DRSC. Mit dem Ausscheiden von Crispin Teufel ist im IFRS-Fachausschuss eine Vakanz entstanden.

Gesucht wird  zunächst bis November 2016 ein(e) Interessent(in) mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung, Prüfung und Analyse der Finanzberichterstattung oder ein(e) Hochschullehrer(in) des Fachgebietes Rechnungswesen. Satzungsgemäß kann die Amtszeit fünf Jahre umfassen; auch eine wiederholte Wiederwahl ist zulässig.

Der IFRS-Fachausschuss ist ist neben dem HGB-Fachausschuss eines der zwei Fachgremien des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) und befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen der internationalen Rechnungslegung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats

25.04.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der jüngsten Sitzung seines Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zur Verfügung, die am 7. März 2013 stattfand.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Aktuelles Arbeitsprogramm des IASB. Neben Erläuterungen des aktuellen Stands der großen IABS-Projekte, der Projekte mit begrenztem Umfang, der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU und der Forschungsprojekte wurde dem CMAC auch der Prozess für die Aktualisierung des Arbeitprogramms nach jeder Sitzung des IASB erklärt.
  • Accounting Standards Advisory Forum (ASAF). Die Mitglieder des CMAC erörterten die Arbeiten im Vorfeld der Gründung des ASAF und die Rolle, die das ASAF für den IASB spielen soll.
  • Rahmenkonzeptprojekt.
    • Bestandteile des Abschlusses, Berichtseinheit und Bewertung — Die Mitglieder des CMAC erörterten die Zielsetzung der Finanzberichterstattung wie im Rahmenkonzept beschrieben. Viele waren der Meinung, dass das Hauptziel der Finanzberichterstattung sein sollte, den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen zu bieten. Ebenfalls erörtert wurden die wesentlichen Änderungen, die an den qualitativen Merkmalen von nützlichen Informationen vorgenommen wurden, die Definitionen von Eigen- und Fremdkapital und die Bewertungsprinzipien.
    • Darstellung und Angaben — Den Mitgliedern des CMAC wurde die Vorschläge des IASB in Bezug auf eine mögliche Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses vorgestellt. Es gab allgemeine Zustimmung unter den CMAC-Mitgliedern, Erfolgsrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis  voneinander zu trennen. Darüber hinaus unterstützten die Mitglieder des CMAC die Vorschläge für die Nutzung des sonstigen Gesamtergebnisses:
      • Überbückung der Auswirkung zweier unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe in unterschiedlichen Abschlussbestandteilen (sogenannte "bridging items),
      • Wartesaal für verschiedene, aber miteinander in Beziehung stehende Erfolgsposten in unterschiedlichen Perioden (sogenannte "mismatched remeasurements").
  • Rückmeldungen zum Fragebogen zu Angaben und aus dem entsprechenden Diskussionsforum. Den CMAC-Mitgliedern wurden die Ergebnisse des Diskussionsforums des IASB vom Januar und des vorher versendeten Fragebogens unterrichtet. Die meisten CMAC-Mitglieder waren der Meinung, dass (1) Abschlussberichte und die entsprechenden Angaben eher als eine Übung in Compliance angesehen werden, (2) übermäßige Details und leere Phrasen zu nicht nützlichen Angabeinformationen in der Praxis führen und (3) manche Arten von Angaben in Abschlüssen mit hoher Wahrscheinlichkeit irrelevante Informationen beinhalten.
  • Versicherungsverträge. Der Stab des IASB stellte den CMAC-Mitgliedern im Rahmen der Information über das Versicherungsprojekt allgemein die drei Ansätze für die Erlöserfassung aus Versicherungsverträgen vor:
    • ‘geschriebene Prämien’ (Erfassung der Prämien als Erlös zu Beginn des Vertrags)
    • ‘fällige Prämien’ (Erfassung der Prämien als Erlös, wenn sie dem Policeninhaber in Rechnung gestellt werden)
    • ‘erdiente Prämien’, (Erfassung der Prämien als Erlös, wenn die Versicherungsleistung gegenüber dem Policeninhaber erbracht wurde)
    Die CMAC-Mitglieder unterstützten den Ansatz der erdienten Prämien.
  • Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung. Der Stab des IASB stellte einen Überblick über die vom IASB vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9 vor, mit denen eine dritte Bewertungskategorie eingeführt werden soll. Die Mitglieder des CMAC sprachen sich gegen die Einführung einer dritten Bewertungskategorie aus und zogen die einfachere Lösung, nur zwei Kategorien zu haben, vor.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen aus der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB stellt Leitlinien zu regulatorischen Abgrenzungsposten zur Kommentierung

25.04.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' herausgegeben. Mit diesem Interimsstandard soll Unternehmen, die derzeit regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten im Einklang mit den bisher angewendeten Rechnungslegungsstandards ansetzen, die Möglichkeit gegeben werden, die Auswirkungen der Preisregulierung auch unter IFRS zu zeigen, bis das langfristige Projekt zu Preisregulierung des IASB abgeschlossen ist.

Der vorgeschlagene Interimsstandard ist nur bei der erstmaligen Anwendung der IFRS einschlägig und muss daher gleichzeitig mit der Anwendung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards angewendet werden. Des Weiteren kann der vorgeschlagene Interimsstandard nicht von Unternehmen angwendet werden, die bereits früher auf die IFRS übergegangen sind. Die Unternehmen, die den Standard (wenn er finalisiert wird) anwenden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um das Recht auf Anwendung zu haben. Insbesondere muss es eine verantwortliche Behörde geben (den Preisregulierer), die den Preis begrenzt, den das Unternehmen von seinen Kunden für Waren und Dienstleistungen berechnen kann, die das Unternehmen zur Verfügung stellt. Außerdem muss der durch die Regulierung festgesetzte Preis darauf ausgelegt sein, die statthaften Kosten für die zur Verfügung gestellten Waren oder Dienstleistungen wieder einzubringen.

 

Kernmerkmale des vorgeschlagenen Standards

Für den vorgeschlagenen Standard gilt:

  1. Nach ihm ist gestattet (aber nicht vorgeschrieben), dass ein Unternehmen, das die IFRS übernimmt, seine früheren Rechnungslegungsgrundsätze wie in dem Rechtskreis akzeptiert für den Ansatz, die Bewertung und die Wertminderung von regulatorischen Abgrenzungsposten weiter anwendet.
  2. Mit ihm wird Unternehmen vorgeschrieben, regulatorische Abgrenzungsposten in separaten Ausweiszeilen in der Bilanz und Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten in separaten Ausweiszeilen in der Gesamtergebnisrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen.
  3. Es werden spezifische Angaben gefordert, mit denen eindeutig das Wesen der Preisregulierung und die damit verbundenen Risiken, die zum Ansatz der regulatorischen Abgrenzungsposten geführt haben, identifiziert werden.

 

Weitere Merkmale des vorgeschlagenen Standards:

 

Terminologie

  • Im Interimsstandard wurden die allgemein verwendeten Audrücke "regulatorischer Vermögenswert" und "regulatorische Verbindlichkeit" durch die Ausdrücke "aktivischer regulatorischer Abgrenzungsposten" und "passivischer regulatorischer Abgrenzungsposten" ersetzt. Im langfristig angelegten Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen soll eruiert werden, ob regulatorische Abgrenzungsposten die Definition eines Vermögenswerts oder einer Schuld nach dem Rahmenkonzept erfüllen. Infolgedessen verweist der Interimsstandard auf aktivsche und passivische Abgrenzungsposten, weil eine eindeutige Schlussfolgerung noch nicht vorliegt, ob diese Abgrenzungsposten Vermögenswerte oder Schulden nach den IFRS darstellen.

 

Anwendung anderer Standards

  • Im Standard wird vorgeschrieben, dass alle anderen IFRS zuerst anzuwenden sind, sodass jeder Vermögenswert und jede Schuld, die in der Bilanz erfasst wird (wie beispielsweise Sachanlagen, Ertragsteuern, Leistungen an Arbeitnehmer) den Vorschriften der anderen IFRS-Standards genügen. Die regulatorischen Abgrenzungsposten stellen zusätzliche Beträge dar, die über die Vermögenswerte und Schulden, die aus der Anwendung der anderen Standards resultieren, hinaus erfasst werden.
  • Der vorgeschlagene Interimsstandard enthält einige spezifische Leitlinien dazu, wie andere Standards wie beispielsweise IAS 12 Ertragsteuern, IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche auf regulatorische Abgrenzungsposten anzuwenden sind.

 

Darstellung

  • Nach dem vorgeschlagenen Standard wäre es einem Unternehmen vorgeschrieben, eine Zwischensumme auszuweisen, die das Gesamtvermögen (und/oder -schulden) darstellen, bevor die regulatorischen Abgrenzungsposten ausgewiesen werden, woraufhin wieder das Gesamtvermögen ausgewiesen unter Berücksichtigung der regulatorischen Abgrenzungsposten ausgewiesen wird. Zusammengefasst würde ein Unternehmen in der Darstellung der Finanzlage vorgehen (analog auch für die Passiva) :

    Kurzfristige Vermögenswerte  xxx
    Langfristige Vermögenswerte  xxx
    Gesamtvermögen vor aktivischen regulatorischen Abgrenzungsposten: xxx
    Aktivische regulatorische Abgrenzungsposten xxx
    Gesamtvermögen xxx
  • Entsprechend sehen auch die Darstellungsvorschriften für die Gesamtergebnisrechnung eine separate Darstellung der Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten vor. So würde eine Zwischensumme der Gesamtergebnisrechnung ohne Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten ausgewiesen, danach die Nettoveränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten und schließlich die endgültige Summe.
  • Auch bei der Angabe des Ergebnises je Aktie nach IAS 33 Ergebnis je Aktie müssen sowohl beim unverwässerten als auch beim verwässerten Ergebnis je Aktie Zwischensummen eingefügt werden, sodass eine Darstellung mit Berücksichtigung und eine Darstellung ohne Berücksichtigung der Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten erfolgt. Beide Darstellungen müssen mit gleicher optischer Prominenz erfolgen.

 

Angaben

  • Der vorgeschlagene Interimsstandard beinhaltet spezifische Angabevorschriften, mit deren Hilfe Adressaten in die Lage gesetzt werden sollen, das Wesen und die Risiken des Preisregulierungssystems zu beurteilen, dem das Unternehmen unterliegt und das Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistung und die Kapitalflüsse hat. Zu diesen Angaben gehören die folgenden:
    • Überleitungen des Buchwerts zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode für jede Kategorie von regulatorischen Abgrenzungsposten, die einzeln wesentlich ist, sowie aggregierte Werte für die anderen Kategorien,
    • die vom Regulierer gestattete Rendite oder der Abzinsungsatz, der den Zeitwert des Geldes widerspiegelt, für jeden einzelnen regulatorischen Abgrenzungsposten und
    • der verbleibende Zeitraum über den das Unternehmen erwartet, den Buchwert jedes regulatorischen Abgrenzungspostens aufzuholen oder zu amortisieren.

 

Andere Sachverhalte

  • Im vorgeschlagenen Interimsstandard werden Leitlinien zu Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Ansatz und die Bewertung von regulatorischen Abgrenzungsposten für diejenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, für die eine Anwendung der Leitlinien bei der Übernahme der IFRS gestattet war und die sich dafür entschieden haben.
  • Im Entwurf werden Folgeänderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards identifiziert.

 

Weitere Informationen

     

    Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 4. September 2013 erbeten.

    Auf der Internetseite des IASB finden Sie folgende Informationen in englischer Sprache:

    Auf IAS Plus bieten wir Ihnen Informationen zum IASB-Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen in deutscher Sprache.

    Ergebnisse der 15. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    25.04.2013

    Der Ergebnisbericht der 15. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 11. und 12. April 2013 steht jetzt zur Verfügung.

    Folgende Tagesordnungspunkte wurden während der Sitzung behandelt:

    • Interpretationsaktivitäten
    • Rahmenkonzept
    • ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
    • ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle
    • IFRS 9: Klassifizierung und Bewertung - Auswertung des Fragebogens

    Sie können sich den Ergebnisbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Ein aktulisiertes Arbeitsprogramm wurde dort ebenfalls zur Verfügung gestellt.

    Eilmeldung - Entscheidungen zur Sicherungsbilanzierung

    25.04.2013

    Der IASB hat während seiner laufenden Sitzung soeben über den weiteren Weg in Bezug auf die Sicherungsbilanzierung abgestimmt.

    Mit zehn zu sechs Stimmen einigte sich der IASB, dem von EFRAG vorgeschlagenen Weg der zwei parallelen Modelle (entweder Weiteranwendung der bisherigen Hedge-Accounting-Vorschriften, bis das Gesamtprojekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, oder alternativ Anwendung von IFRS 9) zu folgen. Mit zwölf zu vier Stimmen entschied der IASB außerdem, dass keine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme erforderlich ist.

    IASB-Sitzung voraussichtlich verkürzt

    25.04.2013

    Der IASB kommt in den Diskussionen während seiner diese Woche stattfindenden regulären monatlichen Sitzung schneller voran als erwartet - er hat bekanntgegeben, die Sitzungsteile, die für Freitag vorgesehen waren, eventuell auf Donnerstagnachmittag vorziehen zu wollen.

    Die betroffenen Sitzungsteile wären:

     

    Freitag, 26. April 2013

    IASB-Sitzung (09:00-11:30 Uhr)

    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente
    • Interpretation zu Abgaben
    • Aktuelles vom IFRS Interpretation Committtee
    • Jährliche Verbesserungen 2010-2012 und 2012-2014
    • Aktuelle Informationen zur Einbindung von Investoren (mündlicher Bericht, keine Sitzungsunterlagen)

    Die entsprechenden Sitzungspapiere stehen weiterhin auf der Internetseite des IASB zur Verfügung, die Agenda wurde allerdings noch nicht aktualisiert.

    Öffentliche Diskussion des DRSC am 29. Mai 2013

    25.04.2013

    Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 29. Mai 2013, 14 Uhr (voraussichtlich bis circa 17:00 Uhr) ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB ein.

    Auf der Tagesordnung steht die Erörterung der folgenden Entwürfe:

    An der Veranstaltung wird auch ein Board-Mitglied des IASB teilnehmen.

    Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behalten das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern.

    Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 22. Mai 2013 an.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.