Japanischer BAC fährt mit den Erörterungen zu den IFRS fort

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24.04.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 23. April 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Als greifbarstes Ergebnis ist die Möglichkeit der Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan durch eine Verringerung der aufsichtlichen Hürden zu sehen.

In Fortsetzung der letzten BAC-Sitzung im März erörterte der BAC die weitere Richtung und Fragen der Vorgehensweise in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan. Obwohl bei der Sitzung keine formalen Entscheidungen getroffen wurden, wurde festgehalten, dass es keinen Widerspruch gegen eine Verringerung der aufsichtlichen Hürden in Bezug auf die freiwillige IFRS-Anwendung gibt. Dies könnte vor allem durch die Änderung der Kriterien für eine mögliche freiwillige IFRS-Anwendung geschehen. (Details zu den derzeit geltenden Kriterien finden Sie auf unserer IAS Plus-Länderseite für Japan.)

Der erste Teil der Sitzung war dem beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) gewidmet. Der Vorsitzende des japanischen Standardsetzers ASBJ, der Mitglied des ASAF ist, erläuterte die Zielsetzung und die Mitgliedschaft des ASAF und sprach dann über die Diskussionen bei der ersten Sitzung des Forums, die am 8. und 9. April 2013 stattgefunden hat. Dort wurde im Wesentlichen über das Rahmenkonzept gesprochen. Die BAC-Mitglieder hatten einige Fragen und Anmerkungen. Während seiner Erläuterungen erwähnte der ASBJ-Vorsitzende auch, dass der ASBJ einen neuen Fachausschuss für ASAF-bezogene Arbeiten einrichten will.

Der Rest der Sitzung war der Anwendung der IFRS in Japan gewidmet. Der Vertreter der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) fasste die gegenwärtige Situation in Bezug auf die IFRS international und in Japan zusammen und wiederholte noch einmal die von den BAC-Mitgliedern während der letzten Sitzung geäußerten Meinungen. Er schlug dann vor, dass die BAC-Mitglieder in die kurzfristig in Japan zu ergreifenden Maßnahmen erörtern sollten, wobei der Schwerpunkt auf den Sachverhalten liegen sollte, die in dem vorläufigen Diskussionspapier identifiziert worden waren, das der BAC im Juli 2012 herausgegeben hat. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Erörterungen die folgenden Sachverhalte mit einbeziehen müssten:

  1. Das Kommuniqué der G-20 aus dem jahr 2008 zu einem einzigen Satz hochwertiger globaler Standards,
  2. die Notwendigkeit internationaler Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards,
  3. das Kriterium der IFRS-Anwendung für die Mitgliedschaft im Überwachungsgremium (Monitoring Board),
  4. IFRS-Vorschriften, die problematisch sind und/oder sich noch in der Entwicklung befinden,
  5. die international unsichere Lage wie beispielsweise in Bezug auf die IFRS-Anwendung in den Vereinigten Staaten,
  6. Die Notwendigkeit, die Vorhersehbarkeit des zukünftigen Rechnungslegungsrahmens in Japan zu verbessern,
  7. die abweichenden Kosten-Nutzen-Balancen für verschiedene Unternehmen.

Zusätzlich zu den obengenannten Vorschlägen zur allgemeinen weiteren Vorgehensweise wurden die BAC-Mitglieder um ihre Meinung zu kurzfristigen spezifischen Initiativen gebeten. Diese waren:

  1. Absenkung der aufsichtlichen Hürden in Bezug auf die freiwillige IFRS-Anwendung,
  2. Reaktion auf Unsicherheiten, die in Bezug auf die praktische Anwendung der prinzipienbasierten IFRS bestehen können,
  3. Kommunikation japanischer Sichtweisen beispielsweise durch eine wirksame Nutzung des asiatischen Verbindungsbüros der IFRS-Stiftung in Japan,
  4. die Notwendigkeit eines zusätzlichen Übernahmeprozesses zur Prüfung jedes einzelnen IFRS zusätzlich zum gegenwärtigen Prozess der Designierung von IFRS wie vom IASB herausgegeben,
  5. die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Überprüfung der Vorschriften der IFRS, um zu entscheiden, ob deren Anwendung in Japan sachgerecht ist,
  6. Verschlankung der lokalen Angabevorschriften für nach japanischen Rechnungslegungsvorschriften erstellte separate Abschlüsse,
  7. weitere kurzfristige Sachverhalte einschließlich notwendiger Maßnahmen, die von den Börsen ergriffen werden müssen.

Mehr als 15 Mitglieder des BAC nahmen Stellung zu einzelnen spezifischen Initiativen. Die erste Initiative erfuhr allgemeine Unterstützung. In Bezug auf die zweite Initiative merkte ein BAC-Mitglied an, dass die Anwendung jedes Rahmenkonzepts Ermessensentscheidungen in der Praxis erfordern. Hinsichtlich der vierten und fünften Initiative, die zu einem vierten Rahmenkonzept für die Rechnungslegung in Japan führen könnten (zusätzlich zu japanischen Rechnungslegungsstandards, designierten IFRS und US-GAAP, die gegenwärtig bereits in Japan angewendet werden) waren die meinungen der BAC-Mitglieder gemischt, und es wurden sowohl Bedenken als auch alternative Sichtweisen vorgetragen. In Bezug auf die sechste Initiative gab es gegenteilige Meinungen der Vertreter der Ersteller, die eine Verringerung der Bürden anstreben, und der Vertreter der Adressaten, die sich auf die gegenwärtig zur Verfügung gestellten Infromationen verlassen.

Ein BAC-Mitglied fragte nach der zeitlichen Planung. Nachdem er sich noch einmal vergewisserte, dass zur ersten Initiative (Verringerung der aufsichtlichen Hürden) kein Widerspruch erfolgt, erläuterte der FSA-Vertreter, dass die Erörterungen zu strategischen Initiativen fortgesetzt würden. Er gab seiner Erwartung Ausdruck, dass die BAC-Meinung ergründet würde, ohne zuviel Zeit auf die kurzfristigen Maßnahmen zu verwenden. Er gestand ein, dass die Debatten hinsichtlich einer tatsächlichen Fprderung nach der verpflichtenden Anwendung der IFRS noch einige weitere Zeit in Anspruch nehmen würden.

Sitzungsunterlagen für die Sitzung stehen auf der Internetseite der FSA zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Die nächste Sitzung des BAC ist noch nicht angekündigt worden.

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