Dänemark ersetzt bestehende Rechnungslegungsstandards für KMU mit einem einzigen Standard

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22.04.2013

Um die Rechnungslegung durch kleine und mittelgroße Unternehmen zu modernisieren und um zur Erstellung informativer und relevanter Abschlüsse zu motivieren, hat der Rechnungslegungsfachausschuss des FSR – Danske Revisor einen neuen Rechnungslegungsstandard herausgegeben, mit dem die bisherigen Leitlinien ersetzt werden, die über verschiedene Standards verteilt waren.

Bis jetzt bot der FSR zwei Sätze von nicht verbindlichen Leitlinien für Unternehmen der Klassen B und C an. (Dänische Unternehmen sind in vier Klassen in Bezug auf die Rechnungslegung unterteilt, die von A = Kleinstunternehmen bis D = börsennotierte Unternehmen reichen). B- und C-Unternehmen hatten bisher die Wahl entweder dem Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen zu folgen, den der FSR 2007 herausgegeben hat (B-Unternehmen) oder den Satz dänischer Rechnungslegungsstandards Nr. 1 bis Nr. 22 anzuwenden (B- und C-Unternehmen), wenn sie sich nicht dafür entschieden, sich allein auf das dänische Rechnungslegungsgesetz (Danish Financial Statements Act) zu stützen. Die dänischen Rechnungslegungsstandards basierten auf den IAS, wurden aber seit 2002 nicht länger aktualisiert, als absehbar wurde, dass die IRS für börsennotierte Unternehmen ab 2005 für börsennotierte Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein würden. Der Rechnungslegungsstandards für kleine Unternehmen basierte wiederum auf den dänischen Rechnungslegungsstandards, wurde aber an die Bedürfnisse von KMU angepasst.

Abgesehen von der Einhaltung des dänischen Rechnungslegungsgesetzes, das auf der 4. und 7. Rechnungslegungsrichtlinie der Europäischen Union basiert, war die Einhaltung eines bestimmten Satzes von Rechnungslegungsvorschriften für B- und C- Unternehmen bisher nicht verpflichtend und wird auch weiterhin freiwillig sein. Der neue, einzelne Standard, der Mitte April herausgegeben wurde, ist eine aktualisierte Version des alten Standards für B-Unternehmen, wurde aber auf C-Unternehmen ausgeweitet. Außerdem wurden neue Rechnungslegungserkenntnisse für nicht börsennotierte Unternehmen, wie sie beispielsweise auch im IFRS für KMU widergespiegelt sind, aufgenommen. Der neue Standard ist als Rechnungslegungsleitlinie für Sachverhalte anzusehen, die im dänischen Rechnungslegungsgesetz nicht abgedeckt oder erläutert werden und soll zu guten, informativen Abschlüssen inspirieren.

Künftig haben B- und C-Unternehmen in Dänemark die folgenden Optionen:

  • Erstellung von Abschlüssen allein auf Grundlage des dänischen Rechnungslegungsgesetzes,
  • Erstellung von Abschlüssen auf Grundlage des dänischen Rechnungslegungsgesetzes nebst Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards für B- und C-Unternehmen zwecks Sicherstellung informativer und relevanter Finanzberichterstattung,
  • Einhaltung der vollen IFRS.

Der Rechnungslegungsstandard für kleine Unternehmen aus dem Jahr 2007 und die Dänischen Rechnungslegungsstandards Nr. 1 bis Nr. 22 wurden zurückgezogen.

Börsennotierte Unternehmen (Unternehmen der Klasse D) sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Sie wenden weiterhin die vollen IFRS wie für die Übernahme in Europa übernommen an, so wie es für alle börsennotierten Unternehmen in der EU verpflichtend ist.

Der neue Rechnungslegungsstandard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Die Rechnungslegungslandschaft für KMU in Europa ist derzeit einigen Änderungen unterworfen. So hat kürzlich der britische Rat für Rechnungslegung den Standard FRS 102 herausgegeben, mit dem die nationalen britischen Rechnungslegungsstandards durch einen auf dem IFRS für KMU basierenden Standard ersetzt werden. Die EU insgesamt befindet sich derzeit in der Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien, die darauf abzielen, die Rechnungslegung durch KMU und insbesondere durch Kleinstunternehmen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Wie Mitte des Monats berichtet wurde in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinien Einigung erzielt, auch wenn Einzelheiten der Änderungen bis jetzt noch nicht kommuniziert wurden. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinien hatte es auch Rufe gegeben, die Anwendung des IFRS für KMU in Europa zu gestatten, wenn Mitgliedstaaten dies wünschen sollten. Da jedoch der IFRS für KMU mit bestimmten Aspekten der 7. Rechnungslegungsrichtlinie im Wiederspruch steht, ist eine entsprechende Gestattung der Anwendung nicht vorgesehen.

Weiterführende Inforamtionen in dänischer Sprache auf der Internetseite des FSR:

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