Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf zur Teilerfassung nicht realisierter Erfolge (ED/2012/6)

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07.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2012/6 'Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture' eingereicht. Mit dem Entwurf soll der Konflikt zwischen den Vorschriften von SIC-13 und IFRS 10/IAS28 in Bezug auf den Ausschluss nicht realisierter Erfolge adressiert werden. Wir erkennen an, dass die Vorschläge des Entwurfs eine pragmatische Lösung des gegenwärtigen Konflikts darstellen. Wir empfehlen jedoch, weitere Leitlinien zum Konzept des 'Geschäftsbetriebs' zur Verfügung gestellt und dass eine umfassenderer Erörterung des Sachverhalts in die grundlegende Überprüfung der Bilanzierung nach der Equity-Methode integriert wird, die vom IASB geplant ist.

In Bezug auf die Kernvorschläge des Entwurfs vom 13. Dezember 2012 halten wir in unserer Stellungnahme fest:

 

[Wir] stimmen zu, dass die Frage, ob die Beteiligung an einem Tochterunternehmen oder die Vermögenswerte, die veräußert werden, einen Geschäftsbetrieb darstellen, eine vernünftige Grundlage für die Unterschiedung zwischen Downstream-Transaktionen, die den Vorschriften von IAS 28(2011) unterliegen sollten, und einer Veräußerung, die nach IFRS 10 zu bilanzieren wäre, ist. Wir halten jedoch fest, dass die Unterscheidung von Transaktionen auf dieser Grundlage (dies gälte auch nach den Vorschlägen im Entwurf ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit, der am selben Tag veröffentlicht wurde) zusätzliche Belastung auf die Definition eines Geschäftsbetriebs legt. Daher unterstützen wir die Arbeit des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf die Entwicklung zusätzlicher Leitlinien zur Anwendung dieses Konzepts im Rahmen des IASB-Projekts zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge hier herunterladen.

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