Deloitte sieht Belastung für die Definition eines Geschäftsbetriebs

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24.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2012/7 'Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit', in der wir wie auch in unserer früheren Stellungnahme zum Entwurf ED/2012/6 vor einer übermäßigen Belastung der Definition eines Geschäftsbetriebs waren, eingereicht. Das IFRS Interpretations Committee wird sich bei seiner nächsten Sitzung mit dem Konzept des Geschäftsbetriebs beschäftigen.

In useren Stellungnahmen (Verknüpfungen auf die ausführlichen Zusammenfassungen s. u.) haben wir jeweils festgehalten, dass die Unterscheidung von Transaktionen auf der Grundlage des Geschäftsbetriebs zusätzliche Belastung auf die Definition eines Geschäftsbetriebs legt. Daher unterstützen wir die Arbeit des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf die Entwicklung zusätzlicher Leitlinien zur Anwendung dieses Konzepts im Rahmen des IASB-Projekts zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

Das IFRS Interpretations Committee wird die Definition eines Geschäftsbetriebs auf seiner nächsten Sitzung am 14. und 15. Mai 2013 erörtern. Eine Agenda wurde zwar noch nicht bekanntgegeben, aber es stehen bereits zwei Arbeitspapiere zu dem Thema auf der Internetseite des IASB zur Verfügung, die während der Sitzung erörtert werden sollen:

  • Im ersten Papier wird ein Überblick über die Einbindungsaktivitäten geboten, die der Staat unternommen hat, um die Herausforderungen zu identifizieren, die sich bei der Unterscheidung von Unternehmenszusammenschlüssen und Erwerben von Vermögenswerten ergeben können. Dies soll dazu dienen, Sachverhalte zu identifizieren, zu denen der IASB im Rahmen einer Bitte um Einreichung von Informationen bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 um Rückmeldung bitten könnte. Das Committee wird um Einschätzung gebeten, ob diese gesammelten Anregungen und Informationen in das Projekt einfließen sollen.
  • Das zweite Papier beitet eine umfassende Analyse der Einbindungsaktivitäten. Dazu gehören auch der Austausch mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB und der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung, die eine eigene Überprüfung nach der Einführung zu FAS 141R, dem Pendant zu IFRS 3, durchführt. Des Weiteren finden sich Rückmeldungen aus diversen Branchen und Industrien einschließlich Immobiliensektor, Rohstoffindustrien, Pharmabranche, Finanzwesen, Transportwesen und Energiebranche. Das Papier bietet außerdem eine Zusammenfassung der verschiedenen Sachverhalte, die dem IASB vorgelegt werden sollten.

Weiterführende Informationen:

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