Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen Wertminderungsmodell

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16.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' zur Verfügung, der am 7. März herausgegeben worden ist.

EFRAG unterstützte den IASB-Vorschlag vom November 2009, die Bemessung erwarteter Kreditausfälle über die Berechnung der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments zu erfassen, ebenso wie den Vorschlag einer zeitproportionalen Erfassung im ergänzenden Dokument vom Januar 2011. EFRAG erkennt jedoch an, dass es in Bezug auf die Umsetzung dieser Ansätze Bedenken von Seiten der Anwender gab.

In Bezug auf den jetzt vorgelegten Entwurf (ED/2013/3) ist die vorläufige Position von EFRAG die folgende:

  • EFRAG akzeptiert den vorgeschlagenen Ansatz, der die Erfassung der über die nächsten 12 Monate erwarteten Kreditausfälle bei seit erstmaligem Ansatz nicht bedeutend verschlechterter Kreditqualität und die Erfassung der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle bei bedeutender Erhöhung des Kreditrisikos vorsieht.
  • Der vorgeschlagene Ansatz gewährt eine akzeptable Balance zwischen Umsetzungskosten und den zugrundeliegenden wirtschaftlichen Tatsachen auf der einen Seite und dem von Finanzregulatoren und anderen interessierten Parteien geäußerten Bedürfnis, früher für erwartete Kreditausfälle vorzusorgen.
  • EFRAG unterstützt den Ansatz in Bezug auf die Verschlechterung der Kreditqualität, da dabei zwischen finanziellen Vermögenswerten unterschieden wird, deren Kreditqualität sich verschlechtert hat, und denjenigen, bei denen das nicht der Fall ist. Dadurch biete der Ansatz relevante und nützliche Informationen über die Wahrscheinlichkeit des Eingangs künftiger vertraglicher Kapitalflüsse und die Auswirkungen der Veränderung der Kreditqualität der fianziellen Vermögenswerte eines Unternehmens.

EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass der Ansatz eines Teils der erwarteten Kreditausfälle bei erstmaligem Ansatz konzeptionell solide ist. Da jedoch kein besserer Ansatz greifbar scheint, shlägt EFRAG vor, dass der IASB den im Entwurf entwickelten Ansatz verwenden sollte, wenn er seine Wertminderungsvorschriften finalisiert.

Darüber hianus äußert sich EFRAG wie folgt:

Ein jedes Modell - wie beispielsweise das vom FASB vorgeschlagene Modell -, das einen einzigen Bewertungsansatz verwendet, bei dem über die verbleibende Restlaufzeit erwartete Kreditausfälle ab erstmaligem Ansatz erfasst werden, führt unweigerlich zur Beseitigung der Notwendigkeit, Veränderungen in der Kreditqualität zu verfolgen, um zu bestimmen, wann die über die Restlaufzeit  erwarteten Kreditausfälle als Ergebnis einer bedeutend verschlechterten Krditqualität erfasst werden sollten. Gleichzeitig wäre unserer Meinung nach ein solches Modell dennoch nicht weniger subjektiv oder weniger schwer praktisch umzusetzen als das im Entwurf vorgeschlagene Modell. EFRAG ist der Meinung, dass ein solcher Ansatz weniger relevante Informationen über die Auswirkungen von Änderungen in der Kreditqualität nach dem erstmaligen Asnatz bieten und nicht zu einer angemessenen Balance zwischen der Abbildung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Gegebenheiten und den Umsetzungskosten führen würde, da der Doppelzählungseffekt der erwarteten Kreditausfälle beim Ansatz durch die sofortige Berücksichtigung der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle noch verstärkt würde.

Zwecks Sammlung weiterer Informationen führt EFRAG derzeit in Zusammenarbeit mit den vier großen europäischen Standardsetzern einen Feldversuch durch, der darauf abzielt, zu zeigen, ob mit dem neuen vorgeschlagenen Modell die Schwächen des alten adressiert werden, ob das Modell in der Praxis umsetzbar ist und welche Kosten und Auswirkungen mit dem neuen Modell verbunden sein werden.

Folgende Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Unsere Nachricht vom 7. März 2013 zum Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle bietet eine deutschsprachige Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge des Entwurfs.

Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 17. Juni 2013 erbeten.

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