EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

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10.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2012/5 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' Stellung genommen.

EFRAG unterstützt die Bemühungen, die gegenwärtigen Vorschriften auch im Hinblick auf erlösbasierte Abschreibungsmethoden klarzustellen.

Die Vorschläge im IASB-Entwurf vom Dezember 2012 sehen vor, weitere Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können; erlösbasierte Abschreibungsmethoden werden als nicht sachgerecht eingestuft. Allerdings wird in der Grundlage für Schlussfolgerungen angemerkt, dass es sehr begrenzte Umstände gebe (beispielsweise in der Filmbranche), unter denen die erlösbasierte Abschreibung eventuell doch angewendet werden könne (wenn sie zum gleichen Ergebnis führt wie die leistungsabhängige planmäßige Abschreibung).

Deshalb ist EFRAG der Meinung, dass der IASB den Entwurf sprachlich überarbeiten sollte, um Unternehmen nicht davon abzuhalten, erlösbasierte Abschreibungen anzuwenden, wenn dies unter den sehr begrenzten Umständen sachgerecht ist.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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