EFRAG veröffentlicht endgültige Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen zur Equity-Methode

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12.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' zur Verfügung. EFRAG unterstützt die Bemühungen des IASB, die Abweichungen in der Praxis einzudämmen, lehnt aber die konkreten Vorschläge ab.

Nach Meinung von EFRAG würden die Vorschläge des IASB dazu führen, dass bestimmte Transaktionen zwischen einem Investitionsempfänger und dritten Parteien dargestellt werden, als ob sie Transaktionen mit den Eigentümern des Investors wären. Das widerspräche den Darstellungsvorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses, nach denen vorgeschrieben ist, dass alle nicht eigentümerbezogenen Veränderungen in Eigenkapital in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Diese Beurteilung entspricht der im Entwurf enthaltenen alternativen Sichtweise eines Boardmitglieds, das der Meinung ist, dass die Änderung nicht im Einklang mit den Konzepten anderer Standards (IAS 1, IFRS 10) steht.

Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass es keine konzeptionelle Grundlage für das 'Recycling' von sonstigen Änderungen im Nettovermögen gebe, insbesondere weil bei den vorgeschlagenen Änderungen von der Prämisse ausgegangen wird, dass sonstige Änderungen im Nettovermögen auf die gleiche Art und Weise behandelt werden sollten wie Transaktionen mit Eigentümern.

EFRAG gibt der Überzeugung Ausdruck, dass kurzfristige Lösungen keine Inkonsistenzen mit bestehenden IFRS erzeugen sollten und dass sie keine neue Form von recycelbarem Eigenkaptial kreieren dürfen. Deshalb lehnt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen des IASB ab und ist der Meinung, dass dieser die Prinzipien, die der Equity-Methode zugrunde liegen, klarstellen sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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