Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/6
15.04.2013
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2012/6 'Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture' eingereicht.
Im Entwurf, den der IASB am 13. Dezember 2012 herausgegeben hat, wird vorgeschlagen, wann nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind: vollständige Erfolgserfassung bei Transaktionen, die Geschäftsbetriebe betreffen, Teilerfolgserfassung im Fall von Veräußerungen von Vermögenswerten. In dem Entwurf werden sowohl Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures als auch an IFRS 10 Konzernabschlüsse vorgeschlagen.
EFRAG schließt sich der Schlussfolgerung an, dass es mangelnde Übereinstimmung zwischen IAS 28 und IFRS 10 gibt, und unterstützt daher die vorgeschlagenen Änderungen als kurzfristige pragmatische Lösung angesichts Abweichungen in der Praxis.
EFRAG zeigt sich jedoch besorgt, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen auch von den Unternehmen verlangen, festzustellen, ob der Vermögenswert, der veräußert oder beigetragen wird, die Definition eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse erfüllt. EFRAG warnt davor, dass die Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs aus IFRS 3 oft erhebliches Ermessen erfordert.
Schließlich nennt EFRAG außerdem eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Zusammenwirkens der vorgeschlagenen Änderungen mit bestehenden Prinzipien in IFRS 10 und IAS 28.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.