EFRAG-Stellungnahme zur Novation von Derivaten

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11.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' eingereicht. EFRAG unterstützt die weit verbreitete Meinung, dass der Anwendungsbereich des IASB-Vorschlags zu restriktiv ist.

EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge des IASB zu restriktiv sind, da viele Novationen nicht erfasst werden. Dies gelte zum Beispiel in Fällen, in denen die gesetzlich geforderte Novation auf bestimmte Derivtae beschränkt ist oder in denen eine Novation im Vorgriff auf gesetzliche Bestimmungen erfolgte. EFRAG ist der Meinung, dass alle freiwilligen Novationen auf zentrale Gegenparteien ebenfalls in den Anwendungsbereich der Vorschläge des Entwurfs fallen sollten, da die wirtschaftlichen Auswirkungen die gleichen seien. Dies gelte unabhängig davon, ob die Novation gesetzlich vorgeschrieben ist, im Vorgriff auf eine gesetzliche Forderung erfolgte, zur Erlangung aufsichtlicher Erleichterungen vorgenommen wurde oder einfach freiwillig erfolgte.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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