ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
04.04.2013
Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz Auszüge aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. In diesem Satz finden sich Entscheidungen zu IAS 16, IAS 36, IAS 38, IAS 39, IAS 8/IAS 40, IAS 24/IAS 34, IFRS 7/IAS 39, IFRS 3 und IFRIC 12.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der dreizehnten in der Reihe, abgedeckten Themen beinhalten Folgendes:
Standard | Thema |
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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung |
Ansatz von finanziellen Aufwendungen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer
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IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen | Darstellung von Erlösen und Aufwendungne in Bezug auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten | Berechnung des Nutzungswerts |
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler und IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
Beurteilung der Wesentlichkeit eines Fehlers |
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und IAS 34 Zwischenberichterstattung | Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Zwischenbericht |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse |
Definition eines Geschäftsbetriebs
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IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung | Angaben im Zusammenhang mit dem beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten | Abzinsungssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswerts verwendet wird |
IAS 16 Sachanlagen |
Restwert von Sachanlagen
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Sie können sich den englischsprachigen Bericht hier herunterladen.