Einigung zur Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien

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12.04.2013

Am 9. April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt, mit der Bürokratieabbau bei der Rechnungslegung und Transparenz im Rohstoffsektor erreicht werden sollen. Detaillierte Informationen zum Inhalt der neuen Richtlinie sind noch nicht verfügbar.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2011 Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungs- und Transparenzrichtlinien veröffentlicht, die zum einen darauf abzielten, für kapitalmarktorientierte und große Unternehmen, die im Rohstoffsektor und im Bereich der Primärwaldforstwirtschaft tätig sind, eine Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung einzuführen, und zum anderen vereinfachte und vereinheitlichte Rechnungslegungsvorschriften für KMU zu gewähren.

Auch wenn bekannt ist, dass es zu einer vorläufigen Einigung gekommen ist, sind die Einzelheiten der Übereinkunft derzeit noch schwer zu eruieren:

  • In der Presseerklärung der irischen EU-Ratspräsidentschaft (verfügbar auf deren Internetseite) finden sich an konkreteren Hinweisen nur die beiden folgenden (unsere Übersetzung):
    • "Unter den Maßnahmen, die im Entwurf der Richtlinie enthalten sind, befinden sich die Reduzierung der Berichterstattungspflichten für KMU und die Einführung einer Ausnahme von der Erstellung von konsolidierten Abschlüssen für kleine Konzerne."
    • "Die Richtlinie integriert auch eine Reihe von Maßnahmen die auf die Erhöhung der finanziellen Transparenz abzielen. Die Vorschriften für die länderspezifische Berichterstattung werden die Transparenz in Bezug auf Zahlungen an Regierungen durch europäische Unternehmen, die in der Rohstoffbranche tätig sind, dramatisch erhöhen."
  • In der Erklärung von EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier (verfügbar in englischer und französischer Sprache auf der Internetseite der EU) wird deutlich, welche Unternehmen von der länderspezifischen Berichterstattung vorerst betroffen sein sollen (börsennotierte und nicht börsennotierte große Unternehmen in Bergbau und Forstwirtschaft) und wie die Berichterstattung erfolgen soll. Dort heißt es (unsere Übersetzung):
    • "Die neue Vereinbarung etabliert Regelungen, die sicherstellen, dass diese Unternehmen Zahlungen an Regierungen (bspw. Steuern auf Gewinne, Abgaben und Lizengebühren) auf länderspezifischer und Projektbasis offenlegen. Die Berichterstattung wurde ebenfalls auf Projektbasis erfolgen, wenn die Zahlungen bestimmten Projekten zugerechnet werden können. Der Text fordert von der Kommission außerdem, die Möglichkeit der Ausweitung der Angabevorschriften auf andere Sektoren zu prüfen."
    • "Die überarbeitete Bilanzrichtlinie definiert ein großes Unternehmen als ein Unternehmen, das mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: Umsatz 40 Millionen Euro; Reinvermögen 20 Millionen Euro; Mitarbeitete 250."
  • In der Presserklärung aus dem Bundesjustizministeriums (verfügbar auf der Internetseite des BMJ) finden sich folgende Hinweise zur neuen Richtlinie:
    • "Mit der neuen Bilanzrichtlinie wird zum einen für kapitalmarktorientierte und große Unternehmen, die im Rohstoffsektor und im Bereich der Primärwaldforstwirtschaft tätig sind, eine Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung eingeführt. [...] Die Wesentlichkeitsschwelle wird dabei auf 100.000 Euro festgelegt."
    • "Gleichzeitig gibt die Richtlinie die Möglichkeit, die Schwellenwerte zur Einstufung eines Unternehmens als kleine Gesellschaft um etwa 20% gegenüber dem heutigen Wert zu erhöhen."
    • "Darüber hinaus wird der Katalog der Angaben, die zukünftig zu bilanzieren sind, europaweit einheitlich begrenzt."

Die vorläufige Einigung bedarf noch der Zustimmung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten.

Wir werden Sie weiter auf IAS Plus informieren, sobald genauere Informationen vorliegen bzw. sobald eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt.

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