Übernahme von Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 in europäisches Recht

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05.04.2013

Die Europäische Union hat 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' in europäisches Recht übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 vom 4. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Die Änderungen sind in der EU mit einem verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen worden. Sie können allerdings vorzeitig angewendet werden, sodass es Unternehmen möglich ist, sie auch zum verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2013) anzuwenden. Diese Strategie hatte die EU-Kommission bereits bei der Übernahme der Standards selbst im Dezember 2012 angewendet.

Mit Ausnahme von IFRS 9 Finanzinstrumente, dessen Übernahme vorläufig aufgeschoben ist, gibt es derzeit nur noch eine weitere Verlautbarung des IASB, die noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen wurde: Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27).  Vorbehaltlich der Zustimmung aller involvierten Gremien wird die Übernahme dieser Änderungen im dritten Quartal 2013 erwartet.

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