Übernahme von Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 in europäisches Recht
05.04.2013
Die Europäische Union hat 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' in europäisches Recht übernommen.
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 vom 4. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.
Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27).