FEE äußert sich abermals zur Übearbeitung der 4. und 7. Richtlinie

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09.04.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Schreiben an Klaus-Heiner Lehne veröffentlicht, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses JURI des Europäischen Parlaments, in dem es abermals um die Überarbeitung der 4. und 7. Bilanzrichtlinie geht. Die EU-Kommission hatte im Oktober 2011 Vorschläge für die Überarbeitung der Richtlinien veröffentlicht, und JURI hatte in Vertretung des Eu-Parlaments diese analysiert. Gegenwärtig sind Europarat, EU-Kommission und EU-Parlament in dreiseitige Gespräche verfangen. FEE hat schon mehrfach versucht, durch verschiedene Stellungnahme und durch eine Grundsatzerklärung zu dem Thema Informationsklarheit zu schaffen und vermeintliche Meinungsunterschiede zu versöhnen.

Wie bereits in der Grundsatzerklärung vom Dezember 2012 gibt FEE der festen Überzeugung Ausdruck, dass Rechnungslegung und Prüfung keine bürokratischen Bürden sondern "wesentliche Werkzeuge, um Unternehmensführer Unternehmen führen, Anleger Anlageentscheidungen treffen und Unternehmen handeln, wachsen und Wohlstand und Arbeit erzeugen zu lassen" sind. Vor diesem Hintergrund geht FEE auf andere Vorschläge der EU-Kommission ein:

  • FEE ist der Meinung, dass allgemeine Rechnungslegungsprinzipien auf alle Aspekte der Finanzberichterstattunganzuwenden sein sollten. Zu diesen zählt FEE eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bilanz, Wesentlichkeit, Inhalt vor Form und Vorsicht.
  • FEE hinterfragt den wirklichen Nutzen eines vollständig festgeschriebenen Berichtsrahmens für kleine Unternehmen. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission soll die Berichterstattung durch kleine Unternehmen in den Mitgliedstaaten dadurch harmonisiert werden, dass ein gemeinsamer Berichtsrahmen eingeführt wird, bei dem eine Anzahl von Angabevorschriften entfallen würde. FEE ist der Meinung, dass einige der Angaben (insbesondere zu außerbilanziellen Geschäftsvorfällen, Transkationen mit nahe stehenden Parteien und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag) kritische Bestandteile transparenter Berichterstattung sind und nicht entfallen sollten. Im Gegenteil schlägt FEE vor, dass die Mitgliedstaaten die Option haben sollten, zusätzliche Angabevorschriften einzuführen, die sie für notwendig erachten.
  • FEE ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert als Option in den Mitgliedstaaten gestattet sein sollte. Während die Vorschläge der EU-Kommission vorsehen, die Zeitwertbewertung für bestimmte Vermögenswerte zu gestatten oder zu fordern, schlug JURI vor, diese Praxis zu verbieten. FEE drängt alle Seiten der Dreiseitengespräche, eine Mitgliedstaatenoption, die Zeitwertbewertung für bestimmte relevante Bilanzpositionen zu fordern oder zu gestatten, beizubehalten.
  • FEE schlägt vor, die Anwendung des IFRS für KMU zu ermöglichen. Aus europäischer Perspektive bedauert FEE, dass mit den Vorschlägen der EU-Kommission nicht die Gelegenheit ergriffen wurde, den Mitgliedstaaten zu gestatten, ihre eigene Entscheidung zu treffen, ob die Anwendung des IFRS für KMU gestattet sein sollte, da dies insbesondere den kleineren Mitgliedstaaten helfen würde, die nur begrenzte Kapazitäten für die Standardsetzung haben.
  • FEE schlägte vor, die Fusionsbuchführung als vereinfachende maßnahme zu gestatten. Die Bestimmungen, mit denen die Fusionsbuchführung gestattet wäre, wurden aus den Vorschlägen der EU-Kommission gestrichen, obwohl diese in der Praxis weit verbreitet ist. Diese Rechnungslegungsoption würde die Bilanzierung vereinfachen und somit den Erstellern Kosten ersparen.
  • FEE ist der Meinung, dass eine verpflichtende Kapitalflussrechnung von Nutzen für die Unternehmen und die Interessengruppen wäre. FEE sieht die Kapitalflussrechnung als ein wesentliches Werkzeug an, um relevante Informationen über die Möglichkeiten eines Unternehmens, Zahlungsmittel zu erzeugen, zur Verfügung zustellen, was ein abgerundeteres und umfassenderes Bild des Unternehmens insbesondere während Phasen der Instabilität ermöglicht. Daher schlägt FEE vor, ein verpflichtende Aufnahme einer Kapitalflussrechnung eines großen Unternehmens vorzunehmen und den Mitgliedstaaten eine Option einzuräume, diese von mittelgroßen Unternehmen zu verlangen.
  • FEE fordert einen raschen Abschluss der Debatte zur länderspezifischen Berichterstattung. FEE ermutigt alle Seiten der Dreiseitengespräche, die Lücken bei den unterschiedlichen Meinungen in Bezug auf die länderspezifische Berichterstattung zu schließen, um einen erfolgreichen Abschluss der Bilanzrichtlinien als Ganzes zu ermöglichen.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

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