IIRC veröffentlicht Konsultationsentwurf zur integrierten Berichterstattung

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15.04.2013

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat einen Konsultationsentwurf seines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung (<IR>) herausgegeben. Mit dem jetzt im Entwurf vorliegenden Rahmenkonzept soll die Grundlage für ein neues Berichterstattungsmodell geschaffen werden, das Unternehmen in die Lage setzen soll, konkrete Angaben dazu zu leisten, wie sie über die Zeit hinweg Werte schaffen.

Der Entwurf des Rahmenkonzepts reflektiert Rückmeldungen, die der IIRC auf seine früheren Konsultationsdokmente - Diskussionspapier im September 2011 und Prototyp des Rahmenkonzepts im November 2012 - und aus seinem Pilotprogramm erhalten hat, sowie andere Erkenntnisse aus Einbindungsveranstaltungen.

Wir decken im nachstehenden Beitrag die folgenden Themen ab:

Das Konzept der integrierten Berichterstattung

Integrierte Berichterstattung (vom IIRC as ‘<IR>’ stilisiert) wird als ein Prozess begriffen, der zur Kommunikation eines Unternehmens hinsichtlich der Wertschöpfung über Zeit führt. Der sichtbarste Ausdruck der <IR> ist ein integrierter Bericht, der nach dem jetzt vorgeschlagenen Rahmenkonzept wie folgt definiert sein soll:

… ein konziser Bericht darüber, wie die Strategie, die Steuerung, die Leistung und die Aussichten eines Unternehmens im Kontext seines äußeren Umfelds zur Schaffung von Werten auf kurze, mittlere und lange Sicht führen.

Im Entwurf des Rahmenkonzepts werden drei fundamentale Konzepte beschrieben, die die <IR> ausmachen:

  • Kapitalien – Vorräte von Werten, auf die ein Unternehmen zugreift, um als Eingaben in sein Geschäftsmodell zu dienen, um seinen Erfolg sicherzustellen, und die abnehmen, zunehmen oder durch Aktivitäten und Ergebnisse Veränderungen unterliegen. Die Kapitalien weiten den gegenwärtigen Fokus, der bisher auf finanziellem und produziertem Kapital liegt, auf geistiges, Human-, soziales und Beziehungskapital (das jeweils auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist) und natürliches Kapital aus. Diese weiteren Kapitalien bilden das Umfeld für die anderen beiden Kapitalien. Nicht alle der zusätzlichen Kapitalien werden für alle Unternehmen relevant sein, und Unternehmen können zusätzliche Kapitalien definieren oder manche Sachverhalte als übergreifend begreifen (s. auch das entsprechende Hintergrundpapier).
  • Geschäftsmodell – Art und Weise, auf die ein Unternehmen durch ein gewähltes System von Eingaben (Resourcen), Geschäftsaktivitäten und  Ausgaben (Produkte und Dienstleistungen) Ergebnisse (interne und externe positive und negative Konsequenzen) schafft (s. auch das entsprechende Hintergrundpapier).
  • Wertschöpfung – das Konzept von 'Wert' für Zwecke der <IR> ist umfassender als die traditionelle Bedeutung von Wert, die sich auf finanzielle Leistung konzentriert, und schließt andere Formen von Werten mit ein, die durch die Abnahme, Zunahme und Veränderung von Kapitalien entstehen, die alle im Endeffekt Auswirkungen auf die finanzielle Leistung haben können. Entsprechend ist 'Wert' auf eine breite konzeptionelle Grundlage gestellt, schließt unterschiedliche zeitliche Horizonte für unterschiedliche Interessengruppen ein und erfordert einen Fokus auf alle relevanten Kapitalien.

Der Schwerpunkt der <IR> liegt in erster Linie auf Kapitalgebern, "um ihre Entscheidungen in Bezug auf die Kapitalallokation zu unterstützen", aber man bemüht sich auch darum, von Nutzen für andere Interessengruppen zu sein, beispielsweise Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, lokale Kommunen, Gesetzgeber, Aufsichten und politische Entscheidungsträger.

Dieses Ziel möchte man dadurch erreichen, dass zu 'integriertem Denken' ermutigt wird, bei dem ein Unternehmen aktiv die Beziehungen zwischen seiner Geschäftstätigkeit und den verwendeten und betroffenen Kapitalien berücksichtigt, wobei das Ziel darin liegt, integrierte Entscheidungsfindung zu erreichen, bei der weiterreichende Auswirkungen und Nutzen auf kurze, mittlere und lange Sicht berücksichtigt werden. So kann beispielsweise die integrierte Denkweise über die herkömmlichen Leistungsmerkmale wie Erlöse, Gewinne und Verluste oder Kapitalflüsse aus Geschäftstätigkeit hinaus auch die Auswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens auf die Beziehungen zu Arbeitnehmern, Lieferanten und Kunden, die Gemeinde und die Umwelt, die Austauschbeziehungen zwischen diesen und die langfristige Leistung des Unternehmens berücksichtigen. Dies soll auch die Angleichung externer und interner Berichterstattung bewirken - insbesondere in den oberen Unternehmensebenen - , da dies "fast immer sachgerecht sein wird, selbst in den komplexesten Unternehemen". Dies entspricht den Vorschriften von IFRS 8 Geschäftssegmente, allerdings auf einer umfassenderen Grundlage.

Das jetzt im Entwurf vorliegende Rahmenkonzept ist in erster Linie für profitorientierte Unternehmen im Privatsektor gedacht, aber im Konsultationsentwurf heißt es, dass das Rahmenkonzept "auch, nach entsprechender Anpassung, durch gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen im öffentlichen Sektor angewendet werden kann".

Bausteine eines integrierten Berichts

Im Entwurf des Rahmenkonzepts werden Vorschriften für die <IR> auf zwei Arten entwickelt:

  • Leitprinzipien – diese unterfüttern die Erstellung eines integrierten Berichts. Es sind die folgenden: strategischer Fokus und künftige Orientierung, innerer Zusammenhang der Informationen, Eingehen auf Anliegen der Interessengruppen, Wesentlichkeit und Prägnanz, Verlässlichkeit und Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit.
  • Inhaltliche Bestandteile – dies sind die Kategorien von Informationen, die nach den Vorgaben des Konsultationsentwurfs in einen integrierten Bericht aufgenommen werden sollten. Diese sind in Form einer Reihe von Fragen gekleidet und keine abschließende Liste von geforderten Angaben.
Anforderungen eines integrierten Berichts

Leitprinzipien

  • Ein integrierter Bericht wird im Einklang mit dem Rahmenkonzept erstellt.
  • In einem integrierten Bericht werden alle prinzipienbasierten Vorschriften des Rahmenkonzepts angewendet, es sei denn (und nur in diesem Ausmaß), verlässliche Daten sind nicht verfügbar, es gibt gesetzliche Verbote, bestimmte Informationen zu veröffentlichen, oder die Veröffentlichung der Informationen führt zu Wettbewerbsnachteilen. Sollte das Weglassen dieser Informationen wesentlich sein, sind entsprechende andere Angaben zu leisten.
  • Ein integrierter Bericht ist eine eigenständige und präzise Kommunikation, die mit anderen Berichten und Kommunikationen für Interessengruppen verknüpft ist, die zusätzliche Informationen wünschen.

Inhaltliche Bestandteile

  • Überblick über die Organisationsstruktur und das äußere Umfeld – Was macht das Unternehmen und unter welchen Umständen agiert es?
  • Unternehmensführung und -steuerung – Wie unterstützt die Unternehmensführungsstruktur die Möglichkeiten des Unternehmens, auf kurze, mittlere und lange Sicht Werte zu schaffen?
  • Chancen und Risiken – Was sind die Chancen und Risiken, die Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Unternehmens haben, kurz-, mittel-, und langfristig Werte zu schaffen, und wie geht das Unternehmen damit um?
  • Strategie und Resourcenallokation – Wohin möchte das Unternehmen steuern und wie beabsichtigt es, dorthin zu gelangen?
  • Geschäftsmodell – Was ist das Geschäftsmodell des Unternehmens und wie belastbar  ist es?
  • Leistung – In welchem Ausmaß hat das Unternehmen seine strategischen Ziele erreicht und was sind die Ergebnisse in Bezug auf die Auswirkungen auf die Kapitalien?
  • Künftige Aussichten – Welchen Herausforderungen und Unsicherheiten wird sich das Unternehmen bei der Verfolgung seiner Strategie wahrscheinlich gegenübersehen und was sind die möglichen Auswirkungen auf sein Geschäftsmodell und seine künftige Leistung?

Andere geforderte Angaben

  • Prozess des Unternehmens für die Bestimmung der Wesentlichkeit
  • Verantwortliches Gremium für die Aufsicht über die <IR>
  • Grenzen der Berichterstattung und wie diese bestimmt wurden
  • Art und Umfang der wesentlichen Austauschbeziehungen, die Einfluss auf die Wertschöpfung über Zeit haben
  • Begründung, warum das Unternehmen bestimmte Kapitalien als für es selbst nicht wesentlich ansieht, wenn dies der Fall sein sollte

Zusammenwirken mit der Finanzberichterstattung

Das Rahmenkonzept ist nicht dazu gedacht, die Finanzberichterstattung zu ersetzen. Es soll vielmehr auf ihr aufbauen und sie auszuweiten, indem die genannten wesentlichen Konzepte aufgenommen werden und integrierte Entscheidungsfindung ins Unternehmen eingeführt werden.

Der <IR>-Prozess soll durchgehend bei der Entwicklung von Berichten und Kommunikationen angewendet werden, auch bei der Entwicklung eines eigenständigen integrierten Berichts, der jährlich im Einklang mit dem satzungsgemäßen Berichtszyklus erstellt wird. Herkömmliche Jahresabschlüsse und Nachhaltigkeitsberichte werden im Entwurf des Rahmenkonzepts als zusätzliche Berichte genannt, die "aus Compliance-Gründen und zur Erfüllung der Informationsbedürfnisse einer Reihe von Interessengruppen" notwendig sein könnten. Im Rahmenkonzeptentwurf wird außerdem festgehalten, dass technische Fortschritte "innovative Ansätze in der Berichterstattung ermöglichen" und dass internetbasierte Medien und XBRL nützlich für die Verknüpfung zwischen den Informationen in einem konzisen integrierten Bericht und detaillierteren Informationen oder anderen Berichten sein können.

Im Entwurf des Rahmenkonzepts heißt es:

Obwohl die <IR> auf Entwicklungen in der Finanz- und anderer Berichterstattung aufbaut, unterscheidet sich ein integrierter Bericht auf eine Reihe von Weisen von anderen Berichten und Kommunikationen. Insbesondere weist er eine kombinierte Betonung der folgenden Aspekte auf: Prägnanz, strategischer Fokus und künftige Ausrichtung, innerer Zusammenhang der Informationen, Kapitalien, Geschäftsmodell, Möglichkeiten der kurz-, mittel- und langfristigen Wertschöpfung und Finanzkapitalgeber als primäre Adressatengruppe.

Darüber hinaus bietet der Rahmenkonzeptentwurf Leitlinien zu den Grenzen der Berichterstattung in der integrierten Berichterstattung, wobei diese explizit an die Berichterstattungsgrenzen der Finanzberichterstattung geknüpft werden (beispielsweise Informationen über Tochtergesellschaften, gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen). In dem Rahmenkonzeptentwurf wird gefordert, dass die Informationen, die in einen integrierten Bericht aufgenommen werden, auf der gleichen Grundlage erstellt werden wie die Informationen im Jahresabschluss - oder zumindest auf diese übergeleitet werden.

Ein integrierter Bericht wird jedoch auch Informationen enthalten, die über die finanzielle Berichtseinheit hinausgehen, um Chancen, Risiken und Ergebnisse zu identifizieren, die eine wesentliche Auswirkung auf die Möglichkeit der finanziellen Berichtseinheit haben, Werte über Zeit zu schaffen. Dies kann nahe stehende Parteien beinhalten (beispielsweise wie in IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen definiert) aber kann auch auf andere Parteien ausgeweitet werden, durch die Chancen, Risiken und Ergebnisse entstehen können (so können beispielsweise die Arbeitsbedigungen bei einem Lieferanten einen Einfluss auf die Wertschöpfungsmöglichkeiten eines Unternehmens haben). In gewisser Hinsicht ähnelt dies konzeptionell der Vorschriften in IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen in Bezug auf nicht konsolidierte Zweckgesellschaften, ist aber wesentlich umfassender.

Hintergrundpapiere

Um beim Verständnis der wesentlichen Prinzipien und der konzeptionellen Hintergründe im Konsultationsentwurf zu helfen, hat der IIRC Hintergrundpapiere zu den Themen 'Kapitalien', 'Wesentlichkeit' und 'Geschäftsmodell' herausgegeben. (Wir hatten darüber am 18. März 2013 und 27. März 2013 berichtet.)  Diese Papiere wurden von den Gruppen für die fachliche Zusammenarbeit (Technical Collaboration Groups, TCG) erarbeitet, die der IIRC eingerichtet hat. In diesen Papieren, die Ergebnisse widerspiegeln, die in die Erarbeitung des Rahmenkonzepts eingeflossen sind, werden die wesentlichen Konzepte des Rahmenkonzeptentwurfs detaillierter erläutert, die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zusammengefasst und die Ergebnisse des Pilotprojekts beschrieben. Darüber hinaus finden sich weitere Analysen und Beispiele, die zum Verständnis der <IR> beitragen sollen.

Die Hintergrundpapiere stehen Ihnen hier auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung. Im Laufe des Jahres werden noch weitere Hintergrundpapiere zu den Konzepten innerer Zusammenhang, Werte und Prüfung erwartet.

Kommentierungsfrist und nächste Schritte

Der Konsultationsentwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IIRC unter folgender Adresse zur Verfügung: www.theiirc.org/consultationdraft2013. Zusätzlich zur englischen Fassung wird es auch autorisierte Übersetzungen ins Arabische, Chinesische, Französische, Italienische, Japanische, Portugiesische, Russische und Spanische geben.

Zum Konsultationsentwurf kann drei Monate lang bis zum 15. Juli 2013 Stellung genommen werden. Erbeten werden Stellungnahmen vorzugsweise anhand eines im Internet verfügbaren Formulars. Der IIRC wird aber auch andere Stellungnahme akzeptieren.

Der IIRC hofft, eine erste Version des finalisierten Rahmenkonzepts bis Ende 2013 veröffentlichen zu können. Die Einführung der <IR> wird von gesetzlichen, aufsichtlichen und anderen Entwicklungen abhängen, wobei es Unternehmen selbstverständlich freisteht, das Rahmenkonzept freiwillig für sich zu übernehmen.

Weiterführende Informationen

Folgende Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen zur Verfügung:

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