Weiterer IPSASB-Entwurf in der Abschlussphase des Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für den öffentlichen Sektor

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18.04.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat im Rahmen seines mehrphasigen Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor einen weiteren Entwurf herausgegeben. Dieser neueste Entwurf ist dem Konzept der Darstellung in Mehrzweckabschlüssen einschließlich der Abschlüsse von Regierungen und anderen Unternehmen des öffentlichen Sektors gewidmet. Außerdem erstreckt er sich auf zusätzliche Informationen und Berichte, die Abschlüsse, verbessern, ergänzen und unterstützen.

Die Vorschläge des so bezeichneten CF–ED4 mit dem Titel Rahmekonzept für Mehrzweckabschlüsse von Unternehmen des öffentlichen Sektors: Darstellung in Mehrzweckabschlüssen stellen die vierte und letzte Phase des Rahmenkonzeptprojekts des IPSASB dar und greifen ein früheres Konsultationspapier auf, das im Januar 2012 herausgegeben wurde.

Die erste Phase des IPSASB-Projekts wurde im Januar 2013 mit der Veröffentlichung der ersten vier Kapitel des IPSASB-Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor abgeschlossen. Diesen waren der Rolle und Verbindlichkeit des Rahmenkonzepts, der Zielsetzung und den Adressaten von Mehrzweckabschlüssen, den qualitative Merkmalen von Informationen in Mehrzweckabschlüssen und der Berichtseinheit gewidmet. Entwürfe zur zweiten und dritten Phase des Projekts wurden im November 2012 herausgegeben und sind Elementen und Ansatz im Jahresabschluss und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Jahresabschluss gewidmet (zu den Entwürfen kann noch bis 30. April 2013 Stellung genommen werden).

In CF–ED4 wird die Beziehung zwischen diesen anderen Teilen des IPSASB-Rahmenkonzepts und Darstellungskonzepten erläutert, wofür Definitionen von "Darstellung", "Ausweis" und "Angabe" eingeführt und drei Darstellungsentscheidungen identifiziert werden: Auswahl, Ort, Aufbau.

Im Entwurf wird erläutert, dass sich das Konzept der Darstellung nicht nur darauf bezieht, wie Informationen in einen Bericht aufgenommen werden, sondern auch darauf, welche Berichte zusätzlich zum Abschluss notwendig sind. Darstellungsentscheidungen berücksichtigen also, ob zusätliche Berichte erforderlich sind, welche Informationen zwischen einzelnen Berichten verschoben werden sollte und ob bestehende Berichte verschmolzen werden sollten, um die Zielsetzung von Finanzinformationen und qualitativen Merkmalen zu erfüllen.

Im Entwurf werden "ausgewiesene" Informationen als diejenigen angesehen, die die wesentlichen Botschaften übermitteln und daher prägnat gehalten und prominent präsentiert werden sollten. Dies sollte mit Hilfe von klarer Bezeichnung, Abgrenzung, Tabellen und Grafiken erfolgen. "Angegebene" Informationen sind zusätzliche Informationen, die die Nützlichkeit von "ausgewiesenen" Informationen erhöhen, indem zusätzliche Details zur Verfügung gestellt werden, die zum Verständnis der "ausgewiesenen" Informationen beitragen. Angaben sind nicht als Ersatz für den direkten Ausweis anzusehen.

Im Entwurf werden auch die Entscheidungen dazu untersucht, welche Informationen berichtet werden müsse, wie die Informationen für eine Aufnahme in Mehrzweckabschlüsse ausgewählt werden, welche Bedeutung der Ort der Darstellung hat (sowohl zwischen den Berichten als auch innerhalb eines Berichts) und wie die Information strukturiert sein sollte.

Zum Entwurf CF–ED4 kann bis zum 15. August 2013 Stellung genommen werden.

Auf der Internetseite des IPSASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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