Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

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03.04.2013

Vor dem Hintergrund der Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Europäische Union hat die Änderungen per Verordnung vom 27. März 2013 in europäisches Recht übernommen.

Der IASB hatte diese Änderungen im Mai 2012 herausgegeben. Sie betreffen die Zulassung der wiederholten Anwendung von IFRS 1, Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf IFRS liegt, die Klarstellung der Vorschriften für Vergleichsinformationen, die Klassifizierung von Wartungsgeräten, die Klarstellung, dass die Bilanzierung der Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines Eigenkapitalinstruments in Übereinstimmung mit IAS 12 Ertragsteuern erfolgen muss, und die Klarstellung der Zwischenberichterstattung von Segmentangaben für das Gesamtvermögen zur Verbesserung des Einklangs mit den Vorschriften in IFRS 8 Geschäftssegmente.

Sie finden die aktualisierte Datei hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 3. April 2013).

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