April

Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf zur Teilerfassung nicht realisierter Erfolge (ED/2012/6)

07.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2012/6 'Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture' eingereicht. Mit dem Entwurf soll der Konflikt zwischen den Vorschriften von SIC-13 und IFRS 10/IAS28 in Bezug auf den Ausschluss nicht realisierter Erfolge adressiert werden. Wir erkennen an, dass die Vorschläge des Entwurfs eine pragmatische Lösung des gegenwärtigen Konflikts darstellen. Wir empfehlen jedoch, weitere Leitlinien zum Konzept des 'Geschäftsbetriebs' zur Verfügung gestellt und dass eine umfassenderer Erörterung des Sachverhalts in die grundlegende Überprüfung der Bilanzierung nach der Equity-Methode integriert wird, die vom IASB geplant ist.

In Bezug auf die Kernvorschläge des Entwurfs vom 13. Dezember 2012 halten wir in unserer Stellungnahme fest:

 

[Wir] stimmen zu, dass die Frage, ob die Beteiligung an einem Tochterunternehmen oder die Vermögenswerte, die veräußert werden, einen Geschäftsbetrieb darstellen, eine vernünftige Grundlage für die Unterschiedung zwischen Downstream-Transaktionen, die den Vorschriften von IAS 28(2011) unterliegen sollten, und einer Veräußerung, die nach IFRS 10 zu bilanzieren wäre, ist. Wir halten jedoch fest, dass die Unterscheidung von Transaktionen auf dieser Grundlage (dies gälte auch nach den Vorschlägen im Entwurf ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit, der am selben Tag veröffentlicht wurde) zusätzliche Belastung auf die Definition eines Geschäftsbetriebs legt. Daher unterstützen wir die Arbeit des IFRS Interpretations Committee in Bezug auf die Entwicklung zusätzlicher Leitlinien zur Anwendung dieses Konzepts im Rahmen des IASB-Projekts zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge hier herunterladen.

DRSC-Jahresbericht 2012

05.04.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2012 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Im Kapitel Aktivitäten zur internationalen Rechnungslegung wird über die Zusammenarbeit des DRSC mit internationalen Institutionen und Gremien berichtet. Es gibt eigene Unterkapitel zum Handbuch für den Konsultationsprozess von IASB und IFRS Interpretations Committee und zu den einzelnen Projekten des IASB. Ebenso finden sich Unterkapitel zu den proaktiven Projekten, den Interpretationsaktivitäten des IFRS-FA und den Stellungnahmen des IFRS-FA.

Im Kapitel Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) wird auf die Verabschiedung eines Standards zur Konzernlageberichterstattung, die Überarbeitung und Anpassung bestehender Standards und die Erarbeitung neuer Standards eingegangen. Außerdem wird ein Überblick über die gegenwärtig gültigen Deutsche Rechnungslegungs Standards geboten.

Das Kapitel Beratung des Gesetzgebers ist der Überarbeitung der vierten und der siebten EU-Bilanzrichtlinie, dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG und den entsprechenden Stellungnahmen der Fachausschüsse des DRSC gewidmet.

Der Jahresbericht 2012 steht Ihnen wie folgt auf der Internetseite desDRSC zur Verfügung:

Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden (bahrmann@drsc.de).

EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

05.04.2013

Die Europäische Union hat die geänderten Übergangsbestimmungen für IFRS 10 per Verordnung vom 4. April 2013 in europäisches Recht übernommen. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 vom 4. April 2013 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen des IASB in europäisches Recht übernommen, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Sie können sich den entsprechend aktualisierten Statusbericht hier herunterladen.

IDW-Rechnungslegungshinweise und IDW-Stellungnahme des Hauptfachausschusses

05.04.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer weist auf seiner Internetseite auf folgende Aktualisierungen hin: IDW-Rechnungslegungshinweise 'Einheitliche Bilanzierung und Bewertung im handelsrechtlichen Konzernabschluss' und 'Handelsrechtliche Konzernrechnungslegung bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen' sowie IDW-Stellungnahme 'Zur Bilanzierung privater Zuschüsse'.

Die geeänderten Verlautbarungen werden in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten und dem WPg Supplement 2/2013 veröffentlicht werden bzw. sind Mitgliedern jetzt schon zugänglich.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Presseerklärungen auf der Internetseite des IDW:

Übernahme von Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 in europäisches Recht

05.04.2013

Die Europäische Union hat 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' in europäisches Recht übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 vom 4. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Die Änderungen sind in der EU mit einem verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen worden. Sie können allerdings vorzeitig angewendet werden, sodass es Unternehmen möglich ist, sie auch zum verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2013) anzuwenden. Diese Strategie hatte die EU-Kommission bereits bei der Übernahme der Standards selbst im Dezember 2012 angewendet.

Mit Ausnahme von IFRS 9 Finanzinstrumente, dessen Übernahme vorläufig aufgeschoben ist, gibt es derzeit nur noch eine weitere Verlautbarung des IASB, die noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen wurde: Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27).  Vorbehaltlich der Zustimmung aller involvierten Gremien wird die Übernahme dieser Änderungen im dritten Quartal 2013 erwartet.

Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

05.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretation Committee Stellungnahmen zu drei in der Januarausgabe 2013 des 'IFRIC Update' veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen in Bezug auf IAS 7, IAS 28 und IFRS 3 sowie IFRS 2 eingereicht.

In allen Fällem stimmen wir der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, den Sachverhalt aus den in der Agendaentscheidung genannten Gründen nicht auf seine Agenda zu nehmen. Wir bieten jedoch kleinere Anmerkungen, im Wesentlichen auf Klarheit der Formulierungen bezogen, an.

Die Themen der Agendaentscheidungen und unsere Anmerkungen sind die folgenden:

 

ThemaSachverhaltStellungnahme von Deloitte
IAS 7 Kapitalflussrechnungen ― Identifizierung von Zahlungsmitteläquivalenten Bitte um Klärung der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten als Zahlungsmitteläquivalente nach IAS 7, insbesondere die Frage, ob dies von der Restlaufzeit bis zur Fälligkeit zum Bilanzstichtag und nicht von der Restlaufzeit bis zur Fälligkeit beim Erwerb abhängen sollte

Wir weisen darauf hin, dass der Verweis auf ein "3-Monats-Kriterium" definitiver ist als die Formulierung in IAS 7.7 und empfehlen daher, dass die Formulierung der Agendaentscheidung überarbeitet wird.

Unsere vollständige Stellungnahme


IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 3 Unternehmens-zusammenschlüsse ― Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftliche Beherrschung Bitte um Klarstellung, ob es sachgerecht ist, die Ausnahme vom Anwendungsbereich in Bezug auf Unternehmens-zusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle in IFRS 3 analog auf den Erwerb einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden
Wir sind der Meinung, dass die Agendaentscheidung durch Streichung der Verweise auf IAS 28.32 und IAS 8.10, und den Verweis darauf, dass sich aus den Einbindungsaktivitäten des Committees schließen lässt, dass es Abweichungen in der Praxis in diesem Bereich gibt, klarer gestaltet werden kann.

Unsere vollständige Stellungnahme


IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung ― Zeitpunkt der Erfassung von Konzernumlagen Bitte um Klarstellung des Zeitpunkts der Erfassung einer Schuld aus einer Konzernumlage, die sich aus anteilsbasierten Vergütungen ergibt, insbesondere wenn das Mutterunternehmen eines internationalen Konzerns Mitarbeitern seiner Tochtergesellschaften anteilsbasierte Vergütungen gewährt

Wir sind der Meinung, dass dieser und andere Sachverhalte, die sich aus Fragen der gemeinsamen Beherrschung ergeben, besser im Rahmen einer konzeptionellen Analyse adressieren lassen, die Teil der Forschungsprojekts des IASB zu Unternehmens-zusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle sein könnte.

Unsere vollständige Stellungnahme

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

04.04.2013

Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz Auszüge aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. In diesem Satz finden sich Entscheidungen zu IAS 16, IAS 36, IAS 38, IAS 39, IAS 8/IAS 40, IAS 24/IAS 34, IFRS 7/IAS 39, IFRS 3 und IFRIC 12.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der dreizehnten in der Reihe, abgedeckten Themen beinhalten Folgendes:

 

StandardThema
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
Ansatz von finanziellen Aufwendungen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen Darstellung von Erlösen und Aufwendungne in Bezug auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Berechnung des Nutzungswerts
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler und
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Beurteilung der Wesentlichkeit eines Fehlers
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und IAS 34 Zwischenberichterstattung Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Zwischenbericht
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Definition eines Geschäftsbetriebs
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Angaben im Zusammenhang mit dem beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten Abzinsungssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswerts verwendet wird
IAS 16 Sachanlagen
Restwert von Sachanlagen

Sie können sich den englischsprachigen Bericht hier herunterladen.

ESMA fürchtet die Beschränkungen beim Anwendnungsbereich des IASB-Vorschlags zu Novationen könnte negative Anreize bieten

04.04.2013

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' eingereicht.

In der Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/2 unterstützt ESMA den Vorschlag des IASB, dass die Novation eines Sicherungsinstruments nicht als Auslaufen oder Glattstellung angesehen werden sollte, die prospektiv zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. ESMA ist jedoch der Meinung, dass das Kriterium "gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben" unnötig beschränkend ist und Anwender sogar von einer freiwilligen Novation abhalten könnte. Dies würde der Absicht hinter der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR) und ähnlichen Verordnungen in anderen Rechtskreisen entgegenlaufen, die darauf abzielen, die die Umsetzung der von den G-20 vereinbarten Reformen zu außerbörslichen Derivaten dienen und das Adressenausfallrisiko allgemein beschränken sollen.

In der Stellungnahme von ESMA heißt es:

Dennoch hegt ESMA Bedenken, dass der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Änderung unnötig restrictiv sein könnte, wenn die Ausnahme nur auf solche Novationen beschränkt wird, die sich aus Gesetzesvorschriften ergeben, nach denen explizit die Verwendung einer zentralen Gegenpartei für bestehende Derivateverträge gefordert wird. [...] Vor dem Hintergrund des Nutzens des Systems, ein Clearing von Derivaten durch zentrale Gegenparteien vorzunehmen, sollte aus der Perspektive des Adressenausfallrisikos nicht von einem freiwilligen Clearing bestimmter anderer bestehender Derivate durch eine zentrale Gegenpartei abgeschreckt werden, auch wenn dieses nicht zwingend vorgeschrieben ist. [...] Deshalb ist ESMA der Ansicht, dass das Bestehen eine expliziten gesetlichen oder regulatorischen Clearingpflicht keine Vorbedingung für die Fortsetzung einer Sicherungsbeziehung sein sollte, wenn alle anderen vorgeschlagenen Bedingungne erfüllt sind.

Zugang zur vollständigen englischsprachigen Stellungnahme haben Sie über die Internetseite von ESMA.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

03.04.2013

Vor dem Hintergrund der Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Europäische Union hat die Änderungen per Verordnung vom 27. März 2013 in europäisches Recht übernommen.

Der IASB hatte diese Änderungen im Mai 2012 herausgegeben. Sie betreffen die Zulassung der wiederholten Anwendung von IFRS 1, Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf IFRS liegt, die Klarstellung der Vorschriften für Vergleichsinformationen, die Klassifizierung von Wartungsgeräten, die Klarstellung, dass die Bilanzierung der Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines Eigenkapitalinstruments in Übereinstimmung mit IAS 12 Ertragsteuern erfolgen muss, und die Klarstellung der Zwischenberichterstattung von Segmentangaben für das Gesamtvermögen zur Verbesserung des Einklangs mit den Vorschriften in IFRS 8 Geschäftssegmente.

Sie finden die aktualisierte Datei hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 3. April 2013).

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im April - Sitzungspapiere

03.04.2013

Sowohl der IFRS- als auch der HGB-Fachausschuss des DRSC werden das nächste Mal am 11. und 12. April tagen. Papiere für die Sitzungen stehen jetzt zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Verküpfungen auf die Internetseite des DRSC, um sich die Papiere herunterzuladen:

Etwaige noch fehlende Papiere sollen in Kürze folgen.

Wir erinnern auch noch einmal an den geänderten Sitzungsort für die Sitzung des IFRS-Fachausschusses. Details finden Sie in der Presseerklärung des DRSC.

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