Australien übernimmt die Änderungen bezüglich Investmentgesellschaften

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14.08.2013

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat einen Änderungsstandard herausgegeben, mit dem die vom International Accounting Standards Board bewirkten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften im australischen Kontext eingeführt werden. Der Änderungsstandard ist Ausfluss einer langwierigen Diskussion über die Änderungen zu Investmentgesellschaften in Australien, bei der unterschiedliche Sichtweisen zum Ausdruck gebracht wurden, darunter die Möglichkeit, die Änderungen überhaupt nicht zu übernehmen. Im endgültigen Änderungsstandard werden die vom IASB bewirkten Änderungen jedoch ohne Modifizierung übernommen, was eine Abkehr von den ursprünglichen Vorschlägen darstellt, denen zufolge zusätzliche australische Angaben erforderlich gewesen wären; danach hätten konsolidierte Finanzinformationen in australischen Geschäftsberichten angegeben werden müssen.

Bei der Entwicklung des Änderungsstandards beschloss der AASB, "den Ansatz einer Nichtübernahme der vom IASB bewirkten Änderungen für australische Investmentgesellschaften [abzulehnen], weil dies dazu geführt hätte, dass australische Investmentgesellschaften nicht in der Lage gewesen wären, eine Befolgung der IFRS deklarieren zu können."

Mit der Entscheidung, die Änderungen des IASB ohne weitere Angaben zu übernehmen, reagiert man auf Rückmeldungen seitens der Adressaten, von denen eine überwältigende Mehrheit die vorgeschlagenen Angaben nicht unterstützte. Der AASB ließ sich von den Argumenten der Adressaten überzeugen, dass Informationen zum beizulegenden Zeitwert für Anleger in Investmentgesellschaften am relevantesten seien und dass die Kosten für die Befolgung der zusätzlich vorgeschlagenen Angabevorschriften australische Unternehmen im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern benachteiligen würden.

Der AASB kam ferner zu dem Schluss, wiederum aufgrund von Rückmeldungen seitens der Adressaten, dass die bestehenden Angabevorschriften in AASB 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (dem Äquivalent zu IFRS 12) ausreichten, um die Bedürfnisse der Abschlussnutzer von Investmentgesellschaften zu befriedigen, man aber zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung nach der Einführung einleiten wolle, um zu beurteilen, ob weitere Angaben geboten sind.

Als Ausfluss der Änderungen wird australischen Investmentgesellschaften eine Ausnahme von der Konsolidierung gewährt; im Gegenzug müssen sie die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert bewerten und die Wertänderungen im Periodenergebnis erfassen.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet ist. Weiterführende Informationen (in englischer Sprache):

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