Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Versicherungsverträgen

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06.08.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zur Verfügung. Der überarbeitete Entwurf war am 20. Juni 2013 vom IASB herausgegeben worden, der ursprüngliche Entwurf im Juli 2010.

EFRAG begrüßt die Vielzahl von Änderungen, die der Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge gegenüber dem ersten Entwurf von 2010 aufweist, und unterstützt die meisten Änderungen. Allerdings erhebt EFRAG auch einige Bedenken:

  • EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge des IASB im Entwurf in Kombination mit den Vorschriften in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung in anderen Standards nicht dabei helfen wird, Bilanzierungsanomalien zu beseitigen, und dazu führen würden, dass die Versicherungsleistung über die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis verteilt dargestellt wird.
  • EFRAG schlägt auch vor, dass der IASB in seinen Vorschriften das langfristig orientierte Anlagegeschäftsmodell von Versicherungsaktivitäten berücksichtigen sollte.
  • Im Hinblick auf die vorgeschlagene Ausnahme in Bezug auf Bewertung und Ausweis, erhebt EFRAG ebenfalls Bedenken (Ausgangspunkt für die vorgeschlagene "Spiegelung", Anwendungsbereich, Bewertungsgrundlage und Darstellung).

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Ausnahme in Bezug auf Bewertung und Ausweis erwägt EFRAG derzeit einen Alternativvorschlag, der von der Versicherungsbranche entwickelt wurde und ganz oder teilweise die Bedenken von EFRAG adressieren könnte. Der alternative Ansatz wird in einem Anhang des Stellungnahmeentwurfs beschrieben. Allerdings hat sich EFRAG bis jetzt keine abschließende Meinung in Bezug auf den Ansatz, die fachlichen Details, Umsetzungsaspekte und die konzeptionelle und fachliche Validität gebildet.

Auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Stellungnahmeentwurf und einer zugehörigen Presseerklärung (beides in englischer Sprache). Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 18. Oktober 2013 erbeten.

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