FASB stimmt weiteren Erleichterungen für nicht börsennotierte Unternehmen zu
08.08.2013
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen weiteren vom Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) vorgelegten Vorschlag zur Vereinfachung der US-GAAP-Vorschriften für die Anwendung durch nicht börsennotierte Unternehmen zugestimmt.
Der neue Vorschlag würde vorsehen, dass nicht börsennotierte Unternehmen die Konsolidierungsleitlinien nicht auf Zweckgesellschaften im Rahmen von Leasingvereinbarungen unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden haben. Allerdings wären Angaben in Bezug auf die wesentlichen Bedingungen der Leasingvereinbarung, involvierte Beträge und weitere Aspekte zu leisten.
Der jetzt verabschiedete Vorschlag, dessen Veröffentlichung zwecks Stellungnahme am 23. August. 2013 erwartet wird, ist bereits der vierte Vorschlag zur Vereinfachung der Rechnungslegung, den der PCC erarbeitet hat. Anfang Juli 2013 waren bereits Vorschläge hinsichtlich der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, Geschäfts- oder Firmenwerten und bestimmten Arten von Zinsswaps herausgegeben worden.
Ein Protokoll von der Sitzung des FASB wurde noch nicht veröffentlicht, wird aber hier zur Verfügung gestellt werden.