Neue Verlautbarungen des IDW
04.08.2013
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen neuen Prüfungsstandard und einen neuen Prüfungshinweis verabschiedet.
IDW PS 322 n.F. regelt die Anforderungen an die Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen und gibt umfangreiche Anwendungshinweise und Erläuterungen zu deren Umsetzung. Es ergeben sih korrespondierenden Änderungen in IDW PS 300. Eine entsprechende Presseerklärung wure auf der Internetseite des IDW veröffentlicht.
In dem IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten bei der Prüfung einer Schlussbilanz i.S.d. § 17 Abs. 2 UmwG (IDW PH 9.490.1) werden Einzelfragen zur Prüfung einer umwandlungsrechtlichen Schlussbilanz und der hierüber erfolgenden Berichterstattung behandelt. Details finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.