Neue Vorschläge für die Rechnungslegung nicht börsennotierter Unternehmen in Malaysia

  • Malaysia Image

26.08.2013

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat einen Entwurf mit überarbeiteten Vorschlägen für die Bilanzierung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Malaysia veröffentlicht. Die neuen Vorschläge würden weiterhin auf dem IFRS für KMU fußen, es würden jedoch einige Änderungen an ihm vorgenommen, um ihn an das Umfeld in Malaysia anzupassen; darüber hinaus würde die Anwendbarkeit weiter gefasst als in früheren Vorschlägen.

Die überarbeiteten Vorschläge sind Ausfluss der Verabschiedung eines 'Fahrplans' im März 2013, in welchem für Malaysia die Einführung eines ‘Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen’ (FRS für KMU) vorgeschlagen wurde, der praktisch dem IFRS für KMU gleicht. Der FRS für KMU wäre durch mittelgroße, nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden gewesen; kleine Unternehmen würden weiterhin den bestehenden malaysischen Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte Unternehmen verwenden (PERS), der wiederum auf den International Accounting Standards mit Stand 2003 fußt.

Den überarbeiteten Vorschlägen zufolge, die im MASB-Entwurf Nr. 77 Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte malaysische Unternehmen (MPERS) enthalten sind, würden:

  • einen einheitlichen Rechnungslegungsrahmen für alle nicht börsennotierten Unternehmen vorsehen und den derzeitigen PERS durch den MPERS ersetzen. Die für die Abweichung von den Vorschlägen des Fahrplans vom MASB vorgebrachten Gründe, den PERS nicht beizubehalten, beinhalten die Ansicht, dass die Anwendung des MPERS auf Kleinstunternehmen nicht beschwerlich sein sollte, der bestehende PERS veraltet und es zu kostenträchtig ist, drei verscheidene Rahmenwerke für die Verwendung in Malaysia zu unterhalten
  • die Vorschriften auf dem IFRS für KMU auf drei Gebieten im malaysischen Kontext abgeändert:
    • Ertragsteuern - der MPERS würde Bilanzierungsvorschriften für Ertragsteuern beinhalten, die denen entsprechen, welche in dem bestehenden IFRS-Regelwerk enthalten sind (die Ertragsteuervorschriften im IFRS für KMU fußen auf dem Standardentwurf des IASB von 2009; diese Vorschläge wurden aber nicht verabschiedet, und der IASB hat zudem vorläufig beschlossen, die Vorschriften im IFRS für KMU an jene in IAS 12 Ertragsteuern anzugleichen)
    • Immobilien - Beseitigung von Prinzipien, die im Einklang mit IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien stehen (nicht börsennotierte malaysische Immobiliengesellschaften haben auch die Anwendung der den IFRS entsprechenden malaysischen Standards aufgeschoben)
    • Ausnahme von der Aufstellung eines Konzernabschlusses - das oberste malaysische Mutterunternehmen wird verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, unabhängig davon, ob irgendeine nicht aus Malaysia stammende Obergesellschaft einen Konzernabschluss aufgestellt hat.

Die am IFRS für KMU vorgenommenen und in ED 77 vorgeschlagenen Änderungen wurden auf Grundlage von vom MASB entwickelten Kriterien bestimmt, wann es sachgerecht ist, bestimmte Änderungen im Umfeld von Malaysia vorzunehmen. Zu diesen Kriterien gehört auch, ob die Änderung zu relevanteren und nützlicheren Informationen für die Nutzer und zu besserer Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen aus anderen Rechtskreisen führen würde, ob er dem Bedürfnis, die Komplexität zu verringern, Rechnung trägt, oder IASB-Vorschläge für grundlegend abweichende Vorschriften zum bestehenden IFRS für KMU zu erwägen. Die Kriterien gelangten zur Anwendung bei der Zurückweisung des Ansinnens bestimmter Adressaten, den IFRS für KMU auf den Gebieten Sachanlagen, Renditeimmobilien, Entwicklungskosten sowie Fremdkapitalkosten zu ändern.

Die überarbeiteten Vorschläge können bis zum 30. September 2013 kommentiert werden. Der MASB hofft, den MPERS bis Ende 2013 für die Anwendung durch malaysische, nicht börsennotierte Unternehmen fertiggestellt zu haben, so dass diese ihn für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anwenden können.

Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des MASB.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.