IFAC-Ausschuss finalisiert Leitlinien zur Beurteilung von Anlageobjekten

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19.08.2013

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Verlautbarung zu guter ausgeübter Praxis in Bezug auf Leitlinien zur Beurteilung von Anlageprojekten und -objekten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte herausgegeben. Im Leitfaden wird die Notwendigkeit dieser Beurteilungen betont, um langfristige Entscheidungsfindungen und die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Erwägungen dabei zu ermöglichen. Betont wird der Bedarf expliziter Wertschöpfungsstrategien wie DCF-Verfahren und die weniger starke Berücksichtigung von kurzfristigen Kriterien wie Rückzahlungsfristen und die Zunahme des Ergebnisses je Aktie.

Die Veröffentlichung der endgültigen Leitlinien folgt auf die Veröffentlicung eines Entwurfs im November 2012.

In den Leitlinien wird der Frage nachgegangen, wie Unternehmen Entscheidungen in Bezug auf Kapitalaufwendungen und Anlagen evaluieren. Dazu gehören Entscheidungen wie 'herstellen oder erwerben?', 'leasen oder erwerben?', Erwerbe und Veräußerungen von Geschäftsbetrieben, Entwicklung oder Beendigung der Erstellung/Erbringung von Produkten und Dienstleistungen.

In den Leitlinien werden die folgenden wesentlichen Prinzipien identifiziert, die als gute ausgeübte Praxis gelten:

  • Der Zeitwert des Geldes sollte bei der Beurteilung von Anlagen berücksichtigt werden, die mehrere Perioden übergreifen.
  • Der Zeitwert des Geldes sollte die Opportunitätskosten des Kapitals widerspiegeln.
  • Die beim DCF-Verfahren verwendeten Abzinsungssätze sollten die Risiken im Zusammenhang mit dem beurteilten Projekt widerspiegeln, nicht die des Unternehmens, das das Projekt unternimmt.
  • Gute Entscheidungsfindung gründet sich auf ein solides Verständnis des Unternehmens und ist nur im Zusammenhang mit der Kenntnis der Strategie des Unternehmens und wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Wettbewerbsfaktoren möglich.
  • Zahlungsströme aus dem Projekt sollten schrittweise geschätzt werden.
  • Verwendete Annahmen sollten durch abgewogenes Ermessen unterstützt werden und solche Verfahren wie Sensitivitätsanalysen beinhalten.
  • Überprüfungen von gefällten Entscheidungen sollten eine Beurteilung des Entscheidungsprozesses, der Ergebnisse, des Nutzens und der Folgen der Entscheidungen beinhalten.

Auf der Internetseite des IFAC finden Sie folgende weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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