PCAOB schlägt Änderungen an Berichtsweise des Prüfers vor

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13.08.2013

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (United States Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat zwei Vorschläge für Prüfungsstandards herausgegeben; sie sind mit "Der Prüfungsbericht zu Abschlussprüfungen, bei denen der Prüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt" und "Die Pflichten des Prüfers hinsichtlich anderweitiger Informationen in bestimmten Dokumenten, die geprüfte Abschlüsse und den sich darauf beziehenden Prüfungsbericht beziehen" betitelt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Berichtsweise des Prüfers deutlich verbessern, indem zwar der derzeitige Ansatz eines "bestanden/durchgefallen" beibehalten, jedoch der Umfang sonstiger Informationen im Prüfungsbericht ausgeweitet wird.

Eine der bedeutendsten vorgeschlagenen Änderungen stellt ein neuer Pflichtabschnitt im Prüfungsbericht dar, in welchen die "Kritischen Prüfungssachverhalte" beschrieben werden. In diesem neuen Abschnitt würde der Prüfer die kritischen Prüfungssachverhalte darlegen, die Erwägungen beschreiben, welche dazu geführt haben, dass jedes dieser Gebiete als kritisches Prüfungsthema angesehen wird, und - sofern einschlägig - auf Bezug auf die entsprechenden Abschlussposten und Angaben nehmen. In seinem Faktenblatt zu den Vorschlägen schreibt die PCAOB, dass kritische Prüfungssachverhalte solche sind, die:

  • das schwierigste, subjektivste und komplexeste Ermessen resp. die entsprechenden Beschlüsse in Bezug auf die Prüfung betrafen;
  • sich am schwierigsten im Hinblick auf den Erhalt hinreichender und sachgerechter Prüfungsnachweise herausstellten;
  • den Prüfer vor die größten Schwierigkeiten im Hinblick auf die Gewinnung eines Gesamturteils über den Abschluss stellten.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird auch zur Aufnahme neuer Elemente in den Prüfungsbericht zu den Gebieten Unabhängigkeit des Prüfers, Bestellungszeitraum des Prüfers sowie die Pflichten des Prüfers für und die Ergebnisse seine(r) Einwertung anderer Informationen außerhalb des Abschlusses aufgerufen. Die Änderungen würden auch zur einer Veränderung der derzeitigen Formulierungen im Hinblick auf die Pflichten des Prüfers bei Betrug und den Anhang des Abschlusses führen.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen der PCAOB werden bis zum 11. Dezember 2013 erbeten.

Die vorgeschlagenen Prüfungsstandards können Sie auf der Internetseite der PCAOB einsehen.

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