August

Neue Vorschläge für die Rechnungslegung nicht börsennotierter Unternehmen in Malaysia

26.08.2013

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat einen Entwurf mit überarbeiteten Vorschlägen für die Bilanzierung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Malaysia veröffentlicht. Die neuen Vorschläge würden weiterhin auf dem IFRS für KMU fußen, es würden jedoch einige Änderungen an ihm vorgenommen, um ihn an das Umfeld in Malaysia anzupassen; darüber hinaus würde die Anwendbarkeit weiter gefasst als in früheren Vorschlägen.

Die überarbeiteten Vorschläge sind Ausfluss der Verabschiedung eines 'Fahrplans' im März 2013, in welchem für Malaysia die Einführung eines ‘Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen’ (FRS für KMU) vorgeschlagen wurde, der praktisch dem IFRS für KMU gleicht. Der FRS für KMU wäre durch mittelgroße, nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden gewesen; kleine Unternehmen würden weiterhin den bestehenden malaysischen Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte Unternehmen verwenden (PERS), der wiederum auf den International Accounting Standards mit Stand 2003 fußt.

Den überarbeiteten Vorschlägen zufolge, die im MASB-Entwurf Nr. 77 Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte malaysische Unternehmen (MPERS) enthalten sind, würden:

  • einen einheitlichen Rechnungslegungsrahmen für alle nicht börsennotierten Unternehmen vorsehen und den derzeitigen PERS durch den MPERS ersetzen. Die für die Abweichung von den Vorschlägen des Fahrplans vom MASB vorgebrachten Gründe, den PERS nicht beizubehalten, beinhalten die Ansicht, dass die Anwendung des MPERS auf Kleinstunternehmen nicht beschwerlich sein sollte, der bestehende PERS veraltet und es zu kostenträchtig ist, drei verscheidene Rahmenwerke für die Verwendung in Malaysia zu unterhalten
  • die Vorschriften auf dem IFRS für KMU auf drei Gebieten im malaysischen Kontext abgeändert:
    • Ertragsteuern - der MPERS würde Bilanzierungsvorschriften für Ertragsteuern beinhalten, die denen entsprechen, welche in dem bestehenden IFRS-Regelwerk enthalten sind (die Ertragsteuervorschriften im IFRS für KMU fußen auf dem Standardentwurf des IASB von 2009; diese Vorschläge wurden aber nicht verabschiedet, und der IASB hat zudem vorläufig beschlossen, die Vorschriften im IFRS für KMU an jene in IAS 12 Ertragsteuern anzugleichen)
    • Immobilien - Beseitigung von Prinzipien, die im Einklang mit IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien stehen (nicht börsennotierte malaysische Immobiliengesellschaften haben auch die Anwendung der den IFRS entsprechenden malaysischen Standards aufgeschoben)
    • Ausnahme von der Aufstellung eines Konzernabschlusses - das oberste malaysische Mutterunternehmen wird verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen, unabhängig davon, ob irgendeine nicht aus Malaysia stammende Obergesellschaft einen Konzernabschluss aufgestellt hat.

Die am IFRS für KMU vorgenommenen und in ED 77 vorgeschlagenen Änderungen wurden auf Grundlage von vom MASB entwickelten Kriterien bestimmt, wann es sachgerecht ist, bestimmte Änderungen im Umfeld von Malaysia vorzunehmen. Zu diesen Kriterien gehört auch, ob die Änderung zu relevanteren und nützlicheren Informationen für die Nutzer und zu besserer Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen aus anderen Rechtskreisen führen würde, ob er dem Bedürfnis, die Komplexität zu verringern, Rechnung trägt, oder IASB-Vorschläge für grundlegend abweichende Vorschriften zum bestehenden IFRS für KMU zu erwägen. Die Kriterien gelangten zur Anwendung bei der Zurückweisung des Ansinnens bestimmter Adressaten, den IFRS für KMU auf den Gebieten Sachanlagen, Renditeimmobilien, Entwicklungskosten sowie Fremdkapitalkosten zu ändern.

Die überarbeiteten Vorschläge können bis zum 30. September 2013 kommentiert werden. Der MASB hofft, den MPERS bis Ende 2013 für die Anwendung durch malaysische, nicht börsennotierte Unternehmen fertiggestellt zu haben, so dass diese ihn für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anwenden können.

Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des MASB.

19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungsunterlagen verfügbar

23.08.2013

Das DRSC hat die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zum Herunterladen bereitgestellt.

Die Fachausschüsse des DRSC halten ihre Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit ab. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen teilzunehmen und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Audio-Übertragungen werden nach den öffentlichen Sitzungen archiviert und zum Abruf bereitgestellt.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zum Herunterladen bereitgestellt und sind jetzt verfügbar.

Besprochen werden sollen bei der Sitzung unter anderem die IASB-Entwürfe ED/2013/6 Leasingverhältnisse, ED/2013/7 Versicherungsverträge und ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten sowie das Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung.

EDTF-Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf Angaben

22.08.2013

Im Oktober 2012 hat die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) dem Finanzstabilitätsrat (FSR) einen Bericht vorgelegt, in dem wesentliche Verbesserungen bei der Angabe von Risiken durch Banken empfohlen wurden. Die EDTF identifizierte sieben grundlegende Prinzipien und 32 Einzelempfehlungen für die Verbesserung von Risikoangaben. Wie im Bericht vom Oktober 2012 vorgesehen, hat die EDTF die Umsetzung der Empfehlungen beobachtet und nun einen Fortschrittsbericht veröffentlicht.

Grundlage des Fortschrittsbericht ist eine Studie der EDTF zum Grad und zur Qualität der Umsetzung der Empfehlungen aus ihrem Bericht Verbesserung der Risikoangaben von Banken durch Großbanken in den Jahresbaschlüssen 2012.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Empfehlungen eine positive Auswirkung auf die Berichtspraxis von Großbanken zu haben beginnen. Nach Selbsteinschätzung der Banken haben diese über alle Banken hinweg 50% der Empfehlungen der EDTF in den Abschlüssen 2012 umgesetzt. 2011 lag diese zahl bei 34%; für 2013 gehen die Banken von eine Umsetzung von 72% der Empfehlungen aus.

Geografisch betrachtet zeigen Banken in Großbritannien die höchste Umsetzungsrate (80%), während die geringste Umsetzung in den USA und Kanada zu verzeichnen ist (39% bzw. 41%). Kanadische Banken gehen allerdings davon aus, 2013 noch zusätzliche 50% der Empfehlungen umsetzen zu können.

Nach Empfehlungsbereichen analysiert weisen die allgemeinen Empfehlungen und die Empfehlungen in Bezug auf sonstige Risiken die höchste Umsetzungsrate auf (über 71% über alle Banken hinweg), während die niedrigsten Umsetzungsraten in den Bereichen Marktrisiko und Finanzierung zu finden sind.

Die Ergebnisse der Studie der EDTF stehen im Einklang mit einer Studie unserer britischen Kollegen, die untersucht haben, wie Banken, die selber Mitglied der EDTF sind, die 32 Empfehlungen umgesetzt haben

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

Zwei Öffentliche Diskussionen des DRSC am 30. September

21.08.2013

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 30. September 2013 zu zwei aufeinander folgenden Diskussionsforen zu E-DRS 28 und ED/2013/7 ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main ein.

Von 10:30h bis 12:30h soll über den Standardentwurf E-DRS 28 Kapitalflussrechnung gesprochen werden, den das DRSC am 31. Juli 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben hat. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Von 14:00h bis 17:00h steht der IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge auf der Tagesordnung. Der IASB hatte den Entwurf am 20. Juni 2013 herausgegeben; am Diskussionsforum wird ein IASB-Mitglied teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Wie immer behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung gegebenenfalls zu ändern oder zu erweitern.

Für beide Diskussionsforen können Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 20. September 2013 anmelden.

IDW-Stellungnahme an den IPSASB zum vierten Teil des Rahmenkonzepts

20.08.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Entwurf zum Konzept der Darstellung in Mehrzweckabschlüssen einschließlich der Abschlüsse von Regierungen und anderen Unternehmen des öffentlichen Sektors zur Verfügung.

Das IDW lobt den im Entwurf vom April 2013 enthaltenen innovativen Ansatz des IPSASB in Bezug auf das Thema Darstellung und betont die Notwendigkeit eines Abgleichs mit den Vorschlägen des IASB vor der Fertigstellung des IPSASB Rahmenkonzepts. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bedeutsame Abweichungen in den jeweiligen Rahmenkonzepten lediglich auf Unterschieden zwischen den öffentlichen und privaten Sektoren beruhen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Änderung Swiss GAAP FER 26 'Vorsorgeeinrichtungen'

19.08.2013

Auf der Sitzung der Fachkommission der Swiss GAAP FER am 17. Juni 2013 wurde eine neue Fachempfehlung zur Rechnungslegung (FER) 26 'Vorsorgeeinrichtungen' verabschiedet.

Sie wird Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen vom Januar 2004 ersetzen. Der definitive Standard wird nach der offiziellen Abnahme der Änderungen durch den Bundesrat im Oktober 2013 auf der Internetseite der FER veröffentlicht. Die neue FER 26 tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Eine frühzeitige Anwendung ist erlaubt.

Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite der FER.

IAASB-Vorsitzender spricht über die künftige Rolle des Prüfers und dessen Berichterstattung

16.08.2013

Auf der CReCER-Konferenz 2013 in Nicaragua hat der IAASB-Vorsitzende Prof. Arnold Schulder zur künftigen Rolle des Prüfers und die Berichtsweise der Prüfer gesprochen. He ging insbesondere darauf ein, wie seiner Ansicht nach die Vorschläge, die unlängst zur Berichtsweise des Prüfers angesprochen worden sind, Abschlussnutzern einen erhöhten Nutzen bringen würden.

Der IAASB hat unlängst einen Entwurf veröffentlicht, demzufolge Änderungen am Prüfungsbericht vorgeschlagen werden, darunter Vorschriften zur Aufnahme weiterer Informationen, wie die Prüfungen durchgeführt werden. Im Rahmen seiner Rede strich Schilder bestimmte Aspekte des Vorschlags heraus, die zu einer erheblichen Änderung der Art und Weise führen würden, wie Prüfer ihr Prüfungsurteil den Nutzern ihrer Berichte gegenüber zum Ausdruck bringen. Dies beinhaltet:

  • Eine Verschiebung des Urteils an die vorderste Stelle des Prüfungsberichts;
  • einen neuen Berichtsabschnitt, in welchem der Prüfer über bedeutende Sachverhalte, die im Rahmen der Prüfung aufgetreten sind, berichtet;
  • eine spezielle Aussage im Bericht über die Fähigeit des Unternehmens zur Fortführung seiner Tätigkeit;
  • eine Aussage zur Unabhängigkeit des Prüfers vom geprüften Unternehmen.

Die vorformulierte Mitschrift seiner Rede können Sie auf der Internetseite von IFAC abrufen.

AASB-Essay zu Ausweis und Angaben

14.08.2013

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat einen Essay veröffentlicht, in welchem er Angaben und Ausweis im Kontext von Rahmenkonzepten diskutiert. In dem Essay wird argumentiert, dass in den Rahmenkonzepten infolge einer unzureichenden Erforschung der Beziehung zwischen den Bedürfnissen von Nutzern und den Charakteristika des Unternehmens eine "Lücke" zwischen der Zielsetzungs- und nachgelagerten Ebenen bestehe. In dem Essay wird ein möglicher breiterer Fokus auf 'Bestands- und Stromgrößen' und ein sich daraus ergebender neuer Ansatz für den Ausweis und die Angaben vorgeschlagen, der eine Abkehr von den traditionellen themenbezogenen Angaben darstellt.

Der AASB-Essay 2013-1 Überdenken des Wegs von einer Zielsetzung der Entscheidungsfindung im ökonomsichen Umfeld hin zu einem Angaben- und Ausweisrahmen stammt in erster Linie aus der Feder von Kevin Stevenson (AASB-Vorsitzender) und stellt den ersten Beitrag einer beabsichtigten Reihe dar, die durch das unlängst gebildete Forschungszentrum des AASB hervorgebracht werden soll. Die Reihe an Essays "soll ein Medium für eine große Bandbreite an zu erörternden Rechnungslegungsthemen sowie für aufgeworfene Ideen darstellen, mit denen eine Diskussion in Gang gesetzt und ein Führungsanspruch bei Denkansätzen auf dem Gebiet der Einwicklung von Bilanzierungsstandards geschaffen werden soll", auch wenn diese nicht notwendigerweise die Ansichten des AASB widerspiegeln.

In dem Essay wird die Sicht vertreten, dass sich die Diskussion in der Geschichte der Bilanzierungsstandards in weiten Teilen um Ansatz- und Bewertungsfragen gedreht habe und man eher in jüngerer Zeit die Bedeutung von Geschäftsmodellen bei der Entwicklung von Bilanzierungsstandards habe aufkommen sehen. Dies habe dazu geführt, dass sich Angaben in erster Linie "um die Erläuterung bilanzierter Posten" und die Zurverfügungstellung von Informationen über das Geschäftsmodell eines Unternehmens drehten. Folglich, so das Papier, könne man das derzeitige Angabenregime "als weitgehend ... themengetrieben" und auf das Herausziehen von Informationen über die Zahlungsstromwirkungen eines jeden Themas konzentiert kennzeichnen; demgegenüber lasse sich der Ausweis nach Ansicht von Stevenson durch "ein Minimum an geforderten Ausweiszeilen, ein etwas gekünsteltes Format und nur begrenzt vorhandene Ordnungsprinzipien" charakterisieren.

Obgleich der Essay ursprünglich dazu gedacht war, einen Beitrag zur Unterscheidung der Prinzipien für Angaben und Ausweis zu leisten, kommt Stevenson stattdessen zu dem Schluss, dass der Kernfokus von Rahmenkonzepten "auf der Identifizierung der Charakteristika von Unternehmen liegen solle, mit denen sich die Nutzer auseinandersetzen sollten, um Entscheidungen über eine Allokation knapper Ressourcen zu treffen." In dem Papier heißt es weiter:

 

Bringt man es auf den Punkt, ... so haben wir uns hinsichtlich der Entscheidungsfindung im wirtschaftlichen Umfeld zu unbedacht und zu bereitwillig gezeigt, mehr oder minder unausgegorene Satzteile wie 'Betrag, Zeitpunkt und Unsicherheit von Zahlungsströmen' zu akzeptieren. Mit diesem Essay sollen Informationen über die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit solcher Zahlungen nicht heruntergeredet werden. Stattdessen soll dazu aufgerufen werden, die generischen Eigenschaften von Unternehmen herauszustreichen, die Nutzer in die Lage versetzen, die Bedeutung dieser Informationen auf einem verständlichen Aggregations- und Klassifizierungsniveau zu verstehen.

Im Einklang mit dieser Analyse wird in dem Essay die Sicht vertreten, dass Angaben und Ausweis auf einer viel 'höheren' Ebene im Rahmenkonzept erwogen werden sollten als nur "wir müssen verstehen, was wir zu vermitteln suchen, bevor wir über das wann und wie entscheiden." Es wird ausgeführt, was Stevenson als "nicht explizite oder nicht entwickelte Prinzipien" auf den Gebieten des Ausweises und der Angaben sowie als "wenig produktive Argumente gegenläufiger und nicht miteinander vereinbarer Ideen" ansieht, die "zu überbordenden und inkonsistenten Angabeanforderungen" führten.

In Weiterentwicklung dieser These werden in dem Essay breiter angelegte ökonomische Konzepte von 'Bestands- und Stromgrößen' aufgegriffen und "die möglichen Bestands- und Stromgrößen [untersucht], die ganz allgemein verwendet werden könnte, um die 'Wirkungsweise eines Unternehmens' zu beschreiben", bevor festgestellt wird, "dass es eine Liste eindeutig zu benennender Bestands- und Stromgrößen gebe und dass uns die Posten auf dieser Liste eigentlich ganz vertraut sind."

In dem Essay werden sechs vorläufig identifizierte Bestandsgrößen vorgeschlagen:

  1. die derzeitige Fähigkeit eines Unternehmen, Güter zu liefern resp. Dienstleistungen zu erbringen
  2. die Fähigkeit des Unternehmens, in den Grenzen seiner derzeitigen Finanzierungsstruktur seine derzeitige Tätigkeit effizient und wirksam zu finanzieren und seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, wenn diese fällig werden
  3. die Fähigkeit des Unternehmens, seine derzeitige Tätigkeit aufrechtzuerhalten
  4. die Fähigkeit, das derzeitige Finanzierungsmodell aufrechtzuerhalten
  5. die Fähigkeit des Unternehmen, seine Tätigkeit zu verändern
  6. die Fähigkeit, wesentliche Änderungen in der Tätigkeit finanzieren zu können

Anschließend werden diese Konzepte in Beziehung zu Stromgrößen gebracht, also wesentliche Änderungen in den Eigenschaften dieser Bestandsgrößen, wobei der Fokus auf "Größe, Richtung, Änderungsgeschwindigkeit, Veränderlichkeit und Vorhersagbarkeit einer Änderung" besteht. In dem Papier heißt es:

 

In Bezug auf die Bilanzierung haben wir verschiedene Versuche gesehen, Gewinn, operativer Gewinn, Gesamtergebnis sowie viele Varianten derselben gesehen. Im Großen und Ganzen und unter Ausblendung opportunistischen Verhaltens, stellen diese Versuche - sowie der Versuch von Unternehmen, die 'zugrundeliegende Leistungskraft aufzudecken' - Symtpome eines impliziten Bedürfnisses dar, einen besseren Weg zur Erläuterung von Stromgrößen zu finden.

In dem Papier werden diese Konzepte weiter untersucht, indem sie in Beziehung zum Begriff der 'Ertragslage/Leistungskraft' (Performance) gesetzt werden und dabei die Wechselwirkung von Bestandsgrößen und ihre Beziehung zu Zahlungen thematisiert wird. Es wird ferner festgestellt, dass den Ansatz der 'Bestands- und Stromrößen' Standardsetzern und Regulatoren Leitlinien für die Erwägung an die Hand geben würde, ob Themen wie bspw. integrierte Berichterstattung in ihren Aufgabenbereich fallen.

Das Papier schließt mit einer Diskussion zur 'Operationalisierung' der Konzepte 'Vermögenslage' und 'Ertragslage' im Kontext von 'Bestands- und Stromgrößen'. Im Hinblick auf Angaben und Ausweis spricht sich Stevenson dafür aus, von einer 'themenorientierten Basis' für Angaben abzurücken. Er kommt zu folgendem Schluss:

 

In diesem Essay wird die Auffassung vertreten, dass - neben anderweitigen Konsequenzen - zweckgetriebene Angaben- und Ausweisansätze Ausfluss von Versuchen sein könnten, ... Bestands- und Stromgrößen getreu abzubilden. Dies würde zu einer bedeutenden Reduzierung bestehender Angaben führen und einen Weg aufzeigen, eine Bresche in die nicht enden wollenden Diskussionen über Ausweisfragen, die sich aus mehrfach implizit miteinander in Konflikt stehenden Zielen ergeben, zu schlagen.

Der Autor vertritt die Ansicht, dass sich die Folgen dadurch aufzeigen ließen, dass man die bestehenden Angabe- und Ausweisvorschriften nimmt und versucht, sie unter Bezugnahme auf Bestands- und Stromgrößen wie vorstehend dargestellt zu klassifizieren. Dies dürfte keine leichte Aufgabe sein, weil die Prinzipien, die diese Vorschriften zugrundliegen, oftmals wenig verständlich oder gar nicht genannt werden.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des AASB in englischer Sprache:

Australien übernimmt die Änderungen bezüglich Investmentgesellschaften

14.08.2013

Der australische Accounting Standards Board (AASB) hat einen Änderungsstandard herausgegeben, mit dem die vom International Accounting Standards Board bewirkten Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften im australischen Kontext eingeführt werden. Der Änderungsstandard ist Ausfluss einer langwierigen Diskussion über die Änderungen zu Investmentgesellschaften in Australien, bei der unterschiedliche Sichtweisen zum Ausdruck gebracht wurden, darunter die Möglichkeit, die Änderungen überhaupt nicht zu übernehmen. Im endgültigen Änderungsstandard werden die vom IASB bewirkten Änderungen jedoch ohne Modifizierung übernommen, was eine Abkehr von den ursprünglichen Vorschlägen darstellt, denen zufolge zusätzliche australische Angaben erforderlich gewesen wären; danach hätten konsolidierte Finanzinformationen in australischen Geschäftsberichten angegeben werden müssen.

Bei der Entwicklung des Änderungsstandards beschloss der AASB, "den Ansatz einer Nichtübernahme der vom IASB bewirkten Änderungen für australische Investmentgesellschaften [abzulehnen], weil dies dazu geführt hätte, dass australische Investmentgesellschaften nicht in der Lage gewesen wären, eine Befolgung der IFRS deklarieren zu können."

Mit der Entscheidung, die Änderungen des IASB ohne weitere Angaben zu übernehmen, reagiert man auf Rückmeldungen seitens der Adressaten, von denen eine überwältigende Mehrheit die vorgeschlagenen Angaben nicht unterstützte. Der AASB ließ sich von den Argumenten der Adressaten überzeugen, dass Informationen zum beizulegenden Zeitwert für Anleger in Investmentgesellschaften am relevantesten seien und dass die Kosten für die Befolgung der zusätzlich vorgeschlagenen Angabevorschriften australische Unternehmen im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern benachteiligen würden.

Der AASB kam ferner zu dem Schluss, wiederum aufgrund von Rückmeldungen seitens der Adressaten, dass die bestehenden Angabevorschriften in AASB 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (dem Äquivalent zu IFRS 12) ausreichten, um die Bedürfnisse der Abschlussnutzer von Investmentgesellschaften zu befriedigen, man aber zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung nach der Einführung einleiten wolle, um zu beurteilen, ob weitere Angaben geboten sind.

Als Ausfluss der Änderungen wird australischen Investmentgesellschaften eine Ausnahme von der Konsolidierung gewährt; im Gegenzug müssen sie die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert bewerten und die Wertänderungen im Periodenergebnis erfassen.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet ist. Weiterführende Informationen (in englischer Sprache):

IASB-Einbindungsveranstaltungen zum Rahmenkonzept

13.08.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird eine Reihe an öffentlichen Einbindungsveranstaltungen zu seinem Diskussionspapier zum Rahmenkonzept abhalten. Die Gesprächsrunden sind für Oktober und November 2013 geplant und werden in London, Toronto, São Paulo und Tokio stattfinden.

Die Gesprächsrunden werden Teilnehmern unmittelbar Gelegenheit geben, die Vorschläge eingehender mit dem IASB zu erörtern. Um eine große Bandbreite an Sichtweisen abzudecken, trachtet der Board danach, Teilnehmer von Seiten der Ersteller, der Prüfer, der Abschlussnutzer sowie anderen Parteien gewinnen zu können.

Weiterführende Informationen:

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