AFRAC-Stellungnahme zu zwei Bulletins zum Rahmenkonzept

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04.12.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu den Bulletins zum Rahmenkonzept vom September 2013 zur Verfügung. Die Bulletins waren der Rechenschaft und der Zielsetzung der Rechnungslegung und dem bilanzorientierte Ansatz gewidmet.

Nach Ansicht von AFRAC gehen beide Bulletins auf wichtige grundlegende Themen im Rahmen der Diskussion um das Rahmenkonzept ein und stellen eine gute Zusammenfassung der Hauptargumente dieser Diskussion dar.

Hinsichtlich des bilanzorientierten Ansatzes ist AFRAC der Ansicht, dass dieser konzeptionell beibehalten werden sollte, aber der Definition von Vermögenswerten und Schulden sowie den Ansatzkriterien besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Um unerwünschte Bilanzierungsergebnisse aufgrund möglicher Schwächen dieses Ansatzes zu vermeiden, sollten Anpassungen vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Rechenschaft betont AFRAC, dass diese auf der gleichen Ebene wie die Entscheidungsnützlichkeit als Ziel der Finanzberichterstattung aufgenommen werden sollte. Als Alternative könnte die Definition der Entscheidungsnützlichkeit so ausgeweitet werden, dass sie Bewertung und Rechenschaft beinhaltet. AFRAC präferiert jedoch die Aufnahme von Rechenschaft als eigenes Ziel.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu den kommentierten Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.

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